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   BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78   

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https://dejure.org/1980,2449
BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78 (https://dejure.org/1980,2449)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1980 - I ZR 70/78 (https://dejure.org/1980,2449)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1980 - I ZR 70/78 (https://dejure.org/1980,2449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer Firmenbezeichnung - Vorliegen einer mittelbaren/unmittelbaren Verwechslungsgefahr - Bekanntheit des Firmenschlagwortes "MAN" - Branchenverschiedenheit der Unternehmen - Erhebung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    MAN/G-man

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1981, 66
  • GRUR Int. 1980, 749
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.1967 - Ib ZR 105/65

    Klage auf Unterlassen der Verwendung eines Firmennamens oder auf Änderung eines

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
    Bei einer solchen Fallgestaltung gilt vielmehr unverändert der vom Bundesgerichtshof schon früher aufgestellte Grundsatz, daß das Interesse einer Firma, auf die Zugehörigkeit zu ihrer ausländischen Muttergesellschaft bereits in ihrer Firmenbezeichnung hinweisen zu können, für sich allein nicht ausreicht, einer besser berechtigten inländischen Firma aufzubürden, in gewissem Umfange eine Verwechslungsgefahr und damit eine Entwertung ihrer Kennzeichnungsrechte in Kauf zu nehmen (vgl. BGH GRUR 1968, 212, 214 - Hellige).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
    Dem steht vielmehr der allgemeine Grundsatz entgegen, daß derjenige, der einen bestehenden Zustand verändern will, Rechte Dritte zu beachten hat (vgl. BGHZ 19, 23, 29 - Magirus und für den umgekehrten Fall BGHZ 45, 246, 249 - Merck).
  • BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64

    Prince Albert

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
    Das Berufungsgericht ist von den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht genügt, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH GRUR 1966, 427, 428 - Prince Albert m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
    Dem steht vielmehr der allgemeine Grundsatz entgegen, daß derjenige, der einen bestehenden Zustand verändern will, Rechte Dritte zu beachten hat (vgl. BGHZ 19, 23, 29 - Magirus und für den umgekehrten Fall BGHZ 45, 246, 249 - Merck).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 3. Juni 1977 (GRUR 1977, 719, 724 - Terranova/Terrapin), auf das die Revision abhebt, im Hinblick auf die Vorlageentscheidung des EuGH in dieser Sache (GRUR Int 1976, 402 = NJW 1976, 1578) darauf hingewiesen, daß im Falle der Ausdehnung des Geschäftsverkehrs eines Unternehmens in einem Mitgliedstaat in den Bereich eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr auch zu berücksichtigen sei, ob auf Grund der Besonderheiten des gemeinsamen Marktes eine Verwechslungsgefahr zwischen Kennzeichnungen von Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten nicht bereits durch eindeutige, nicht übersehbare Zusätze über die Herkunft der Ware aus dem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats behoben werden könne, was selbst bei im übrigen ähnlichen Kennzeichnungen die Annahme auch von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen ausschließen könne.
  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 3. Juni 1977 (GRUR 1977, 719, 724 - Terranova/Terrapin), auf das die Revision abhebt, im Hinblick auf die Vorlageentscheidung des EuGH in dieser Sache (GRUR Int 1976, 402 = NJW 1976, 1578) darauf hingewiesen, daß im Falle der Ausdehnung des Geschäftsverkehrs eines Unternehmens in einem Mitgliedstaat in den Bereich eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr auch zu berücksichtigen sei, ob auf Grund der Besonderheiten des gemeinsamen Marktes eine Verwechslungsgefahr zwischen Kennzeichnungen von Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten nicht bereits durch eindeutige, nicht übersehbare Zusätze über die Herkunft der Ware aus dem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats behoben werden könne, was selbst bei im übrigen ähnlichen Kennzeichnungen die Annahme auch von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen ausschließen könne.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Damit kommen die für den Rechtsvorgänger aufgelaufene Zeitdauer und der von diesem erworbene Besitzstand dem Rechtsnachfolger zugute, soweit mit der Rechtsnachfolge keine zeichenrechtlich relevante Veränderung des bis dahin bestehenden Zustands verbunden ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.1980 - I ZR 70/78, GRUR 1981, 66, 68 - MAN/G-man).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 33/00

    Unternehmensbezeichnung; Firma; Bezeichnung; Kennzeichen; Verwechslungsgefahr

    Die für den Rechtsvorgänger aufgelaufene Zeitdauer und der von ihm erworbene Besitzstand kommen somit - soweit damit keine relevante Ausdehnung der Kennzeichenbenutzung verbunden ist (vgl. dazu BGH, GRUR 1981, 66, 68 - MAN/G-man) - dem Rechtsnachfolger zugute.
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Das Berufungsgericht ist von den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für den Erfolg des Verwirkungseinwands gegenüber einem kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch erforderlich ist, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGHZ 21, 66, 78 - Hausbücherei; BGH, Urt. v. 28.1.1966 - Ib ZR 29/64, GRUR 1966, 427, 428 = WRP 1966, 270 - Prince Albert; Urt. v. 27.6.1980 - I ZR 70/78, GRUR 1981, 66, 68 - MAN/G - man; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 101/82, GRUR 1985, 389, 390 = WRP 1985, 210 - Familienname).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78

    Geschmacksmuster - Wirtschaftsprüfvorbehalt - Darlegungslast - Beweislast -

    Es bedarf daher auch auf seiten der Beklagten keines auf eine Beschränkung des Anspruchs lautenden ausdrücklichen Antrags (vgl. BGH v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 80, 227, 232 - Monumenta); denn das Gericht hat in jeder Instanz die zur Feststellung von Inhalt, Art und Umfang des Auskunftsanspruchs von den Parteien vorgetragenen Umstände umfassend abzuwägen; dabei ist es, ähnlich wie beim Einwand der Verwirkung (vgl. BGH v. 10.2.1965 Ib ZR 101/63, GRUR 1966, 623, 625 - Kupferberg; v. 27.6.1980 - I ZR 70/78, GRUR 1981, 66-68 - MAN/G-man), Sache der Beklagten, die Umstände vorzutragen, die bei der beiderseitigen Abwägung es rechtfertigen könnten, einen den Auskunftsanspruch in gewissem Umfang beschränkenden Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen.
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