Rechtsprechung
BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3a UWG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG
Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als Marktverhaltensregelung - Arbeitnehmerüberlassung - IWW
§ 1 Abs. 1 AÜG, § ... 1 AÜG, § 1 Abs. 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2008/104/EG, Art. 3 Abs. 8 der Richtlinie 2005/29/EG, Richtlinie 2005/29/EG, §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 1 Satz 1 UWG, § 34d GewO, § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 AÜG, § 5 TVG, § 9 Nr. 2a AÜG, § 13b AÜG, Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/104/EG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 28e Abs. 2 Satz 1 SGB IV, § 9 Nr. 1 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Nr. 3 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 6, § 16 Abs. 1 Nr. 9 AÜG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 2 Abs. 2 UWG, Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG, § 13 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtvorliegen einer wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion in den Regelungen über die Erlaubnispflicht für die Arbeitnehmerüberlassung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion der Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG
- rewis.io
Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als Marktverhaltensregelung - Arbeitnehmerüberlassung
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der Ausübung unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; UWG § 3a
Nichtvorliegen einer wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion in den Regelungen über die Erlaubnispflicht für die Arbeitnehmerüberlassung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerüberlassung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist nicht wettbewerbswidrig!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion der Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung ("Arbeitnehmerüberlassung")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Illegale Arbeitnehmerüberlassung muss der Wettbewerb dulden!
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß bei Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG - keine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Keine Unterlassungsansprüche von Wettbewerbern bei AÜG-Verstoß
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist nicht wettbewerbswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist nicht wettbewerbswidrig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung ist keine Wettbewerbsverletzung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verstoß gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung
- esche.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen AÜG ist (zumindest) keine Wettbewerbsverletzung!
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2014 - 3 O 177/13
- OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 63/14
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 419
- ZIP 2016, 91
- ZIP 2017, 393
- MDR 2017, 535
- GRUR 2017, 95
- WM 2017, 1129
- DB 2016, 2777
- BauR 2017, 273
- NZG 2017, 140
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15
Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt
Dem Interesse der Mitbewerber dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt; es genügt nicht, dass sie ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder die Interessen Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (…BGH, GRUR 2010, 654 Rn. 18 - Zweckbetrieb; BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 21 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung). - KG, 14.02.2017 - 5 U 105/16
Essensausfahrer
Die Regelungen zur arbeitgeberseitigen Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. § 2 SGB IV) und Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (vgl. §§ 1, 3 MiLoG) sind keine Marktverhaltensvorschriften i.S. von § 3a UWG (Fortführung von BGH GRUR 2017, 95 - Arbeitnehmerüberlassung).Arbeitnehmer sind keine Teilnehmer am Absatzmarkt derjenigen Dienstleistungen, an deren Erbringung sie mitwirken (BGH GRUR 2017, 95, Rn. 20 - Arbeitnehmerüberlassung).
Den Schutz von Mitbewerbern (wie es die Antragstellerin ist) bezweckt die in Rede stehende Vorschrift nicht, sondern wirkt sich insoweit lediglich reflexartig aus (vgl. auch - für § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG - BGH GRUR 2017, 95, Rn. 25 - Arbeitnehmerüberlassung).
Die Vorschrift schützt Arbeitnehmer auch nicht insofern als "Marktteilnehmer" i.S. von § 3a UWG, soweit diese (wie hier möglicherweise die Fahrer) Unternehmern (wie etwa den hier streitenden Parteien) ihre Arbeitsleistung anbieten (vgl. zu diesem Ansatz auch BGH GRUR 2017, 95, Rn. 39 ff. - Arbeitnehmerüberlassung).
Diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung würde unterlaufen, wenn ein Mitbewerber die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei seinen Konkurrenten im Wege von Unterlassungsbegehren durchsetzen könnte (BGH GRUR 2017, 95, Rn. 44 - Arbeitnehmerüberlassung).
In Umsetzung der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum AÜG (vgl. BGH GRUR 2017, 95, Rn. 44 - Arbeitnehmerüberlassung) ist es auch bei den hier in Rede stehenden Arbeitnehmerschutzvorschriften Sache der Arbeitnehmer (wenn die Fahrer der Antragsgegnerin denn solche sein sollten) bzw. ihrer Vereinigungen, diese durchzusetzen und einen zu zahlenden gesetzlichen Mindestlohn vor den Arbeitsgerichten einzuklagen, und nicht Sache der Konkurrenten, dies mit lauterkeitsrechtlichen Instrumenten vor den Wettbewerbsgerichten durchzusetzen.
Daran ändert grundsätzlich auch der Umstand nichts, dass sich der Unternehmer durch den Verstoß gegen eine Marktzutrittsregelung beim Absatz von Waren oder Dienstleistungen indirekt einen Wettbewerbsvorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschaffen kann (BGH GRUR 2017, 95, Rn. 23 - Arbeitnehmerüberlassung).
Zwar liegt eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Mitbewerber dann vor, wenn sie unmittelbar auf die Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen den auf dem betreffenden Markt tätigen Unternehmern gerichtet ist (BGH GRUR 2017, 95, Rn. 23 - Arbeitnehmerüberlassung).
Gerade letzteres verdeutlicht mit dem Begriff "zugleich", dass die wettbewerblichen Auswirkungen nur reflexartige sind, was für die Annahme einer Marktverhaltensregelung aber gerade nicht genügt (vgl. BGH GRUR 2017, 95, Rn. 23 - Arbeitnehmerüberlassung;… GRUR 2016, 513, Rn. 21 - Eizellspende).
- BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15
Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2 …
Für den Tatbestand des Rechtsbruchs hat sich dadurch in der Sache nichts geändert (BGH…, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 61/14, GRUR 2016, 516 Rn. 11 = WRP 2016, 581 - Wir helfen im Trauerfall; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 14 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung).
- BGH, 28.11.2019 - I ZR 23/19
Pflichten des Batterieherstellers
Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Betätigung auf einem bestimmten Markt einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf, um im Interesse der Marktpartner, insbesondere der Verbraucher, eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der angebotenen Waren oder Dienstleistungen sicherzustellen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des UWG 2004, BT-Drucks. 15/1487, S. 19; BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 16 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung, mwN).Eine Regelung, die den Marktzugang reglementiert, stellt insbesondere dann eine Marktverhaltensregelung dar, wenn sie unmittelbar auf die Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen den auf dem betreffenden Markt tätigen Unternehmern gerichtet ist (BGH, GRUR 2017, 95 Rn. 23 - Arbeitnehmerüberlassung, mwN).
- BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
Wettbewerbsverstoß: Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop …
Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage im Hinblick auf den nunmehr in § 3a UWG geregelten Rechtsbruchtatbestand folgt daraus aber nicht (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 11 - Energieeffizienzklasse I; BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 14 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung, jeweils mwN). - BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17
Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …
dd) Ist gesetzgeberische Absicht, Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, so liegt fern, einer Norm eine nur reflexartige Schutzwirkung zugunsten der Mitbewerber beizumessen (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2015 - I ZR 225/13, GRUR 2016, 513 Rn. 21 f. = WRP 2016, 586 - Eizellspende; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 23 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung). - BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15
Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als …
Für den Tatbestand des Rechtsbruchs hat sich dadurch in der Sache nichts geändert (BGH…, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 61/14, GRUR 2016, 516 Rn. 11 = WRP 2016, 581 - Wir helfen im Trauerfall; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 14 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung). - OLG Hamburg, 01.06.2017 - 3 U 124/13
Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …
Solche Auswirkungen sind aber, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, nur reflexartig, was für die Annahme einer Marktverhaltensregelung aber gerade nicht genügt (vgl. BGH GRUR 2017, 95, Rn. 23 - Arbeitnehmerüberlassung;… GRUR 2016, 513, Rn. 21 - Eizellspende). - OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
Vermietung von als Polizeifahrzeuge und andere Einsatzfahrzeuge gestalteten …
Dies ist dann der Fall, wenn das Gesetz ein in sich geschlossenes Sanktionssystem vorsieht, das nicht mit Hilfe des Lauterkeitsrechts umgangen oder "ausgehebelt" werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 - Arbeitnehmerüberlassung). - OLG Düsseldorf, 15.04.2021 - 15 U 17/21
Begriff der unlauteren Bewerbung; Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit …
Dem Interesse der Mitbewerber dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt; es genügt nicht, dass sie ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder die Interessen Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (…BGH, GRUR 2010, 654 Rn. 18 - Zweckbetrieb; GRUR 2017, 95 Rn. 21 - Arbeitnehmerüberlassung;… GRUR 2017, 641 Rn. 20 - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln). - OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 37/17
Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitigen Einsatz eines Taxis und eines …
- LG Düsseldorf, 31.08.2018 - 38 O 35/18
SEPA-Diskriminierung: Beschränkungen auf deutsche Bankkonten unzulässig
- LG Düsseldorf, 22.11.2019 - 38 O 110/19
Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
- LG Essen, 09.12.2022 - 41 O 33/21
Notarkosten
- LG Frankfurt/Main, 27.05.2020 - 8 O 46/19
Wettbewerbswidriges Nutzen eines nicht konzessionierten Taxis. Ersatzwagennutzung …