Rechtsprechung
BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54 |
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Hausbücherei
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Papierfundstellen
- BGHZ 21, 66
- NJW 1956, 1557
- GRUR 1957, 25
- BB 1956, 766
- DB 1956, 794
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52
Buchgemeinschaft I
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Bei der Prüfung der Frage der Verwechslungsgefahr wird das Berufungsgericht auch erwägen müssen, wie weit eine sog. erweiterte Verwechslungsgefahr in dem Sinne begründet sein könnte, daß der Verkehr das Bestehen von wirtschaftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den Parteien vermutet (BGH GRUR 1955, 95 [96] - Buchgemeinschaft -).Der Senat verbleibt jedenfalls bei seinem wiederholt zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, daß sich eine Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkrete Verletzungsform, richten kann (Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Vertrag - und die dort zitierten Entscheidungen sowie GRUR 1955, 95 [96, 97] - Buchgemeinschaft -).
Die Untersagung des Firmenbestandteils ist vom Senat nur für den Ausnahmefall zugelassen, daß sich der Verletzer diesen Bestandteil unter bewußter Anlehnung an den Firmennamen des Verletzten offensichtlich mißbräuchlich gewählt hat und hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß auch in Zukunft eine einwandfreie Benutzung nicht zu erwarten steht (GRUR 1955, 95 aaO).
- BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Denn die Beklagte konnte sich auf eine durch sie selbst in diesem Zeitraum bewirkte Schmälerung oder Aushöhlung der Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Klägerin nicht berufen (vgl. Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag -).Der Senat verbleibt jedenfalls bei seinem wiederholt zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, daß sich eine Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkrete Verletzungsform, richten kann (Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Vertrag - und die dort zitierten Entscheidungen sowie GRUR 1955, 95 [96, 97] - Buchgemeinschaft -).
- RG, 01.07.1943 - II 15/43
1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, …
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes im Zeichen- und Wettbewerbsrecht genügt es, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung eines Zeichens oder einer Bezeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (Bestätigung der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts; vgl. RGZ 171, 147 [162]).Daß nur auf diesem Wege befriedigende Ergebnisse gewonnen werden können, wird gerade deutlich, wenn man sich einen Tatbestand vergegenwärtigt, in dem der Verletzte sich eindeutig so verhalten hat, daß der Verletzer mit der Duldung seines Verhaltens rechnen durfte und ihm daher bei der Begründung eines etwaigen sehr wertvollen Besitzstandes unter keinen Umständen ein Verschulden zur Last zu legen ist (vgl. Ulmer GRUR 1951, 355 [357]. Dem Verletzer in einem solchen Fall schlechthin den Einwand der Verwirkung mit der Begründung versagen zu wollen, er habe jedenfalls noch keine Verkehrsgeltung erworben, würde mit der Billigkeit nicht in Einklang stehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verletzer nach dem Umfang seines Geschäftsbetrieb und dem dadurch bedingten Ausmaß seiner Werbeanstrengungen eine auch nur örtlich begrenzte Verkehrsgeltung für die streitige Bezeichnung gar nicht oder nur innerhalb vergleichsweise sehr großer Zeiträume erlangen konnte. Für die Erhebung des Verwirkungseinwandes kann daher im Grundsatz nicht verlangt werden, daß dem Verletzer ein absolutes Recht zur Seite steht, vielmehr muß es in Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts genügen, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Bezeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für die Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzt ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (RGZ 171, 147 [162]).
- BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Wie der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 4. Mai 1956 I ZR 55/54 - Berliner Illustrierte - und die dort zitierten Entscheidungen), ist Ausgangspunkt der Verwirkungslehre der Gedanke, der Verletzer habe im gegebenen Fall damit rechnen können, die Bildung eines Besitzstandes an der angegriffenen Bezeichnung werde vom Verletzten geduldet, so daß die verspätete Erhebung von Ansprüchen aus Zeichen-, Ausstattungs- oder sonstigen Kennzeichnungsrechten des Verletzten nach Lage der Sache gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen würde. - BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50
Warenzeichen. Verwirkung
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Im Gegensatz zu der früheren Rechtsprechung hat das Reichsgericht in späteren Entscheidungen für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes nicht mehr gefordert, daß der Verletzer für die von ihm benutzte Bezeichnung eine Verkehrsgeltung erlangt haben müsse, vielmehr ist es als ausreichend angesehen worden, daß er einen schutzwürdigen Besitzstand erworben habe (vgl. BGHZ 1, 31 [33] und die dort zitierte reichsgerichtliche Rechtsprechung). - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Solange die Möglichkeit zur Fortführung des Geschäfts unter der Bezeichnung besteht und die ernste Absicht der an der Bezeichnung Berechtigten hierzu vorhanden ist, bleibt auch die "besondere Bezeichnung" als ein Hinweis auf ein lebendes Unternehmen schutzfähig (…RG GRUR 1943, a.a.O.;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. § 16 UnlWG Anm. 95; vgl. auch BGH GRUR 1956, 172 [175, 176] - Magirus). - BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGH GRUR 1954, 123 [125] - NSU-Fox -), daß bei der Herübernahme einer einen selbständigen Schutz genießenden Bezeichnung in eine andere Kennzeichnung die Gefahr einer Verwechslung nur dann beseitigt wird, wenn sie dort ihre Selbständigkeit derart verloren hat, daß sie aufhört, die Erinnerung an die ältere Kennzeichnung wachzurufen. - BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52
Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Um eine solche Bezeichnung, die in gleicher Weise wie ein Firmenname dazu dient, das Erwerbsgeschäft oder gewerbliche Unternehmen zu bemannen, also eine Namensfunktion auszuüben (BGHZ 8, 387 [389]), handelt es sich im vorliegenden Falle bei der Bezeichnung " ... Hausbücherei" für eine Buchgemeinschaft. - BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Es ist der Revision zuzugeben, daß ein Wort, auch wenn es keine sprachliche Neuschöpfung darstellt, sondern dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen ist, sich dem flüchtigen Beschauer oder Hörer sehr häufig dann in besonderem Maße als charakteristischer Teil des Zeichens einprägen kann, wenn es in einer Bedeutung Verwendung findet, die von dem üblichen Gebrauch abweicht (BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube -). - RG, 17.01.1908 - VII 197/07
Verpfändung des Verlags einer Zeitschrift
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Nur eine sog. Leerübertragung einer nicht mehr auf ein lebendiges Unternehmen hinweisenden "besonderen Bezeichnung" (vgl. dazu RGZ 68, 49 [55]) wäre unzulässig gewesen.
- BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17
Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem …
Die Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten wird wesentlich bestimmt durch den Umfang seiner Vertrauenssituation und seinen Informationsstand (BGH, Urteil vom 15.6.1956 - I ZR 71/54 - BGHZ 21, 83). - KG, 27.03.2017 - 8 U 87/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechtes eines nicht …
Die Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten wird wesentlich bestimmt durch den Umfang seiner Vertrauenssituation und seinen Informationsstand (BGH, Urteil vom 15.6.1956 - I ZR 71/54 - BGHZ 21, 83). - BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem).
- BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Die mit diesem Übergang verbundene Änderung allein der Rechtsform des Namensträgers berührt die Priorität des Namens nicht (BGHZ 21, 66, 69 ff. - Hausbücherei;… BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 57/59, GRUR 1961, 294, 298 - ESDE;… BGH, Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 130/80, GRUR 1983, 182 f. - Concordia-Uhren). - BPatG, 17.04.2014 - 30 W (pat) 32/12
LIQUIDROM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" - …
Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass der durch die "Stiftung Neues Tempodrom" als Verpächterin erworbene Besitzstand entfallen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 967, 968 - Hotel Adlon; GRUR 1957, 25, 27 - Hausbücherei). - BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54
Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel
Der Ausdruck wird daher hier nicht als Gattungsbezeichnung verwendet (vgl. RG GRUR 1912, 158 - Jungborn; RGZ 101, 108 [109] - Echo; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; vgl. auch das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15.6.56 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).Die Rückbeziehung der durch die Verkehrsdurchsetzung erlangten Rechtsstellung auf die Zeit, in der sich die Kennzeichnung noch nicht im Verkehr durchgesetzt hatte, insbesondere auf den Zeitpunkt der Begründung des Sonderschutzes, ist auch in einem solchen Falle nach dem Prioritätsgrundsatz nicht zulässig (vgl. BGHZ 19, 23 [28] - Magirus; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15.6.56 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
- BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
Deutsche Illustrierte
Dieser Standpunkt rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß der Verkehr die durch den Zusammenbruch des gesamten politischen und wirtschaftlichen Lebens sowie die Maßnahmen der Militärregierung bedingte besondere Lage zu würdigen pflegte und damit rechnete, daß die Maßnahmen nur vorübergehender Natur waren (BGHZ 21, 66, 76 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei).Ebenso wie Firmennamen oder "besondere Bezeichnungen" im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann Schutz genießen, wenn sie mit einem bestehenden lebenden Unternehmen verbunden sind (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] und die dort angeführte Rechtsprechung), muß selbst ein bereits von Natur aus unterscheidungskräftiger Zeitschriftentitel mit einer Zeitschrift verknüpft sein, die noch besteht oder mit deren Wiedererscheinen nach Lage des Falles vom Verkehr gerechnet werden muß.
Dem fraglichen Zeitpunkt könnte indessen deswegen eine maßgebliche Bedeutung zukommen, weil nach der Rechtsprechung des Senats der Übergang von einem bewußt rechtswidrig begründeten Besitzstand in einen schutzwürdigen Besitzstand eine längere Zeitdauer erfordern würde, als das bei einem von Anfang an gutgläubigen Besitzstand der Fall wäre (BGHZ 21, 83 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] ).
- BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88
"Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der …
Nach den Gesetzeszwecken, die auf die Erhaltung der betrieblichen Herkunftsfunktion und den Schutz der Allgemeinheit vor Täuschung gerichtet sind (…BGH, Urt. v. 11.7.1955 - II ZR 96/54, GRUR 1957, 44, 45 - Firmenübertragung;… Urt. v. 7.7.1971 - I ZR 38/70, GRUR 1971, 573, 574 - Nocado), kommt es hierzu entscheidend darauf an, ob die Grundlage des Unternehmens erhalten bleibt und ob die Fortführung des Unternehmens nach der Übernahme oder der Änderung der Rechtsform als Fortsetzung des bisherigen Geschäftsbetriebs erscheint (BGHZ 21, 66, 69 - Deutsche Hausbücherei;… BGH, Urt. v. 14.5.1957 - I ZR 50/56, GRUR 1957, 550, 552 = WRP 1957, 264, 266 - Tabu II;… Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 130/80, GRUR 1983, 182, 183 = WRP 1983, 261, 263 - Concordia-Uhren). - BGH, 02.10.1959 - I ZR 126/58
Rechtsmittel
Zur Erhaltung des Kennzeichenschutzes muß die Gesellschaft aber wie jedes stillgelegte Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit innerhalb eines solchen Zeitraums wieder aufnehmen, daß die Stillegung noch als vorübergehende Unterbrechung angesehen werden kann (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei).Wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 170, 265, 274) wiederholt ausgesprochen hat, geht der Kennzeichenschutz, der an das lebende Unternehmen gebunden ist, nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweilig stillgelegt wird, in seinem wesentlichen Bestande jedoch erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit bestehen, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen daß die Stillegung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei - BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst -).
Dabei schließt das Fehlen des guten Glaubens den Verwirkungseinwand nicht unbedingt aus; der Übergang von einem bewußt rechtswidrigen zu einem schutzwürdigen Besitzstand erfordert aber eine längere Benutzungsdauer, als sie bei einem von Anfang an gutgläubigen Besitzstand erforderlich wäre (BGHZ 21, 66, 80 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei -).
- BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des …
Eine nur zeitweilige Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit hindert das Fortbestehen der Firmer- und Namensrechte dagegen nicht, wenn das Unternehmen in seinem wesentlichen Bestande erhalten bleibt und die Absicht und Möglichkeit besteht, sie innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Einstellung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (…RG aaO; Urteil des Senats vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl Anm 77 zu § 16 UnlWG).Ob die Voraussetzungen für die Annahme zu bejahen sind, daß die Grundlagen des Unternehmens, insbesondere die zur Fortführung des Betriebes erforderlichen Vermögensstücke und Beziehungen noch vorhanden sind, hängt, wie der Senat im Urteil vom 15. Juni 1956 (I ZR 71/54 - Hausbücherei) dargelegt hat, von der Würdigung des Einzelfalles ab Dabei müssen für die Beurteilung von Tatbeständen, die in die unmittelbare Nachkriegszeit fallen, die Verhältnisse dieser Zeit Berücksichtigung finden, Im Hinblick auf diese besonderen Verhältnisse sind gegen den Fortbestand des Unternehmens der Klägerin keine Bedenken zu erheben.
Auf den Wegfall der Verkehrsgeltung würde sich die Beklagte der Klägerin gegenüber allerdings nicht berufen können, wenn sie den Verlust der Verkehrsgeltung selbst durch widerrechtliche Benutzung des Wortes "B... ..." herbeigeführt hätte (Urteile des Senats vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag - und vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
- BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78
Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen …
- BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91
Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG
- BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
"Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen …
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95
"L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens …
- BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60
Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)
- BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86
"PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und …
- BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1993 - I ZR 123/91
Überörtlicher Schutz eines Gaststättenbetriebs - Pic Nic
- BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
Bleiarbeiter
- BGH, 02.11.1956 - I ZR 6/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89
"Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der …
- BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
"Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils
- OLG München, 16.12.2004 - 19 U 4075/00
Verwirkung von Erbschaftsansprüchen (hier: Anspruch auf Auskunft und …
- BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58
Kosaken-Kaffee
- BGH, 22.11.1984 - I ZR 101/82
Alleinstellungsberechtigung unter Inhabern gleicher Familiennamen
- BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82
Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung
- BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88
"Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs …
- BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
- BGH, 12.07.1968 - I ZR 82/66
Verletzung eines Namensrechts durch Verwendung eines Namensbestandteils in einem …
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59
Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)
- BGH, 25.03.1958 - I ZR 45/57
Rechtsmittel
- OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
Markenrechtlicher Schutz der Kurzbezeichnung "Antenne" für privaten Radiosender; …
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme …
- BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57
Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils …
- BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57
Irreführende Werbung
- BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56
Carl Zeiss
- LG Bonn, 18.05.2016 - 2 O 425/15
Verwirkung eines Widerrufsrechts beim Darlehensvertrag
- BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55
Firma eines Gaststättenunternehmens
- BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
Pudelzeichen
- BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
Rechtsmittel
- LG Bonn, 07.08.2017 - 17 O 304/16
Widerrufsfolgen, Verbraucherdarlehensvertrag, Fernabsatz, Nutzungsersatz
- BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Unternehmenskennzeichnungen der SBZ
- OLG Stuttgart, 20.11.1992 - 2 U 224/91
Namensstreits durch "ungeschützte" Konkurrenzsituation von Unternehmen infolge …
- BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64
Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen
- BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59
Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …
- BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung …
- BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
Naher Osten
- BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" - …
- BGH, 04.10.1974 - I ZR 81/73
Kennzeichnungskraft von Firmenbestandteilen, die an Sachbezeichnungen anklingen - …
- BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale …
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Rechtsmittel
- KG, 30.04.2013 - 5 U 31/12
Palästinensische Ärzte- und Apothekervereinigung
- BGH, 25.11.1982 - I ZR 130/80
Vertrieb von Quarz-Uhren unter der Bezeichnung "Concordia" - Kollision von …
- BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung - …
- BGH, 28.02.1968 - V ZR 206/64
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eigentumsübertragung - Anforderungen an …
- BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61
Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs - …
- BGH, 06.06.1958 - I ZR 78/57
Rechtsmittel
- BGH, 14.05.1957 - I ZR 50/56
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55
Karo-As
- BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54
Rechtsmittel
- LG Bonn, 26.06.2017 - 2 O 332/16
- KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
Erstreckung des Schutzes einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung auf das …
- BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Rechtsmittel
- KG, 04.11.2008 - 5 U 142/05
Namensschutz: Anspruch auf Schutz der Bezeichnung "Bundesverband …
- BGH, 07.07.1972 - I ZR 67/70
Unterscheidungskraft der Wortverbindung "C.& C." durch Nichtgebräuchlichkeit in …
- BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 27.06.1958 - I ZR 76/57
Rechtsmittel
- BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
Prince Albert
- BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56
Rechtsmittel
- LG Bonn, 28.02.2018 - 19 O 271/17
Verwirkung der Ansprüche der Darlehensnehmer aus dem Widerrufsrecht auf …
- BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer …
- BGH, 03.04.1963 - Ib ZR 162/61
Rechtsmittel
- BGH, 14.03.1962 - IV ZR 250/61
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
Nussknacker
- BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
Star-Revue
- BPatG, 18.10.2000 - 32 W (pat) 380/99
- BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit …
- BGH, 28.01.1965 - III ZR 241/62
Letztwillige Zuwendung eines verheirateten Mannes zum Zwecke der Belohnung einer …
- BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
Spiegel der Woche
- BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
- OLG Hamm, 14.09.1977 - 15 W 250/77
Welche Voraussetzungen werden an den Namen einer Sachfirma gestellt?
- BGH, 13.07.1973 - I ZR 90/72
"King George" als Warenzeichen für Feuerzeuge - Verwechselungsfähigkeit von …
- BGH, 08.02.1971 - III ZR 222/67
Vertragswidrige Verpachtung eines Jagdbezirks - Voraussetzung für Ansprüche auf …
- BGH, 06.07.1965 - Ia ZR 26/64
Auskunftserteilung hinsichtlich Lizenzzahlungen für den in der Patentschrift …
- BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
Rechtsmittel
- BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1968 - I ZR 91/61
Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Firmenbezeichnungen bei Reisebüros - …
- BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57
Rechtsmittel