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   BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05-Internet-Versteigerung III   

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BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05-Internet-Versteigerung III (https://dejure.org/2008,7)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2008 - I ZR 73/05-Internet-Versteigerung III (https://dejure.org/2008,7)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2008 - I ZR 73/05-Internet-Versteigerung III (https://dejure.org/2008,7)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • lexetius.com

    Internet-Versteigerung III

    MarkenG § 14 Abs. 2 und 5; TMG § 10 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Internetversteigerung III - Zur (Störer-) Haftung eines Internet-Auktionshauses (hier: eBay)für Markenrechtsverletzungen und zur Darlegungs- und Beweislastverteilung zwischen Markeninhaber und Betreibereiner Internet-Plattform.

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG; § 10 Satz 1 TMG
    Internet-Versteigerung

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Internet-Versteigerung III

    Internetversteigerung III - Rechtsprechung zur (Störer-) Haftung eines Internet-Auktionshauses für Markenverletzungen bestätigt

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Angebot gefälschter Markenartikel durch Auktionsplattform - Anspruch auf Unterlassung gegen ein Internetauktionshaus

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Haftung von YouTube für rechtsverletzende Inhalte Dritter weiter unklar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Online-Auktionshaus haftet als Störer für Markenrechtsverletzungen durch Nutzer

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von eBay-Händlern

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

  • CIPReport PDF, S. 35 (Kurzinformation)

    Internet-Versteigerung III

    Störerhaftung eines Internetauktionshauses

  • heise.de (Pressebericht, 30.04.2008)

    BGH entscheidet erneut zu Markenrechtsverletzungen in Online-Auktionen

  • heise.de (Pressebericht, 30.04.2008)

    Markenrechtsverletzungen in Online-Auktionen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internetauktionshaus haftet für Markenverletzungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Seltenes ROLEX-Imitat" angeboten - Internetauktionshaus haftet für Markenverletzung, wenn es informiert ist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internet-Versteigerung III - Darlegungs- und Beweislast

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Haftung der Internetauktionshäuser für Rolex-Plagiate

  • schluender.info (Kurzinformation)

    BGH bejaht Haftung eines Internetauktionshauses

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen bestätigt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

  • dr-bahr.com (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung von eBay für Markenverletzungen

  • juracontent.de PDF, S. 7 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • juracontent.de PDF, S. 10 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Internet-Auktionshäuser müssen gegen Plagiate vorgehen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Bestätigung der Haftung eines Internetauktionshauses (ricardo) für Markenverletzungen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenrechtsverletzungen bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Internetauktionshäuser haften für gefälschte Ware

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung von eBay für Markenverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung von eBay für Markenverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1136
  • MDR 2008, 1228
  • GRUR 2008, 702
  • MMR 2008, 531
  • MIR 2008, Dok. 183
  • BB 2008, 1013
  • BB 2008, 1349
  • DB 2008, 1743
  • K&R 2008, 435
  • ZUM 2008, 685
 
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Wird zitiert von ... (189)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Da die Parteien darüber streiten, wann für die Beklagte erkennbar von einem Handeln der Anbieter im geschäftlichen Verkehr auszugehen ist, müssen die Klägerinnen dieses Merkmal hinreichend konkret umschreiben und gegebenenfalls mit Beispielen verdeutlichen (BGHZ 172, 119 Tz. 50 - Internet-Versteigerung II).

    Wie der Senat in der nach dem Berufungsurteil ergangenen Entscheidung "Internet-Versteigerung II" (BGHZ 172, 119 Tz. 52) ausgesprochen hat, kann sich diese Einschränkung auch ohne ausdrückliche Aufnahme in den Klageantrag und den Verbotstenor hinreichend deutlich aus der Begründung des Unterlassungsbegehrens und den Entscheidungsgründen ergeben (dazu nachstehend B I 4 c).

    Durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) hat sich daran nichts geändert (BGHZ 172, 119 Tz. 17 f. - Internet-Versteigerung II).

    Von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr ist nicht schon dann auszugehen, wenn eine Ware einer Vielzahl von Personen zum Kauf angeboten wird, mag dies auch mit dem Ziel geschehen, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen (vgl. BGHZ 172, 119 Tz. 23 - Internet-Versteigerung II).

    Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, deutet ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin (BGHZ 172, 119 Tz. 23 - Internet-Versteigerung II).

    c) Die Beklagte haftet als Störerin allerdings nur, soweit sie keine zumutbaren Kontrollmaßnahmen ergreift, während ein Verstoß gegen das Unterlassungsgebot nicht gegeben ist, wenn schon keine Markenverletzungen vorliegen oder die Markenverletzungen nicht mit zumutbaren Filterverfahren und eventueller anschließender manueller Kontrolle der dadurch ermittelten Treffer erkennbar sind (vgl. BGHZ 172, 119 Tz. 47 und 52 - Internet-Versteigerung II).

    Sind die Markenverletzungen nicht erkennbar, obwohl die Beklagte die ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, liegt ein mit Ordnungsmitteln zu ahndender Verstoß gegen das Unterlassungsgebot mangels Verschuldens nicht vor (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 172, 119 Tz. 47 - Internet-Versteigerung II).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Das weitergehende gegen die Abweisung des Auskunfts- und des Schadensersatzfeststellungsantrags gerichtete Rechtsmittel hat der Senat zurückgewiesen (BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I).

    Dementsprechend hat der Senat im ersten Revisionsurteil eine Verantwortlichkeit der Beklagten als Anstifterin verneint (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    Der Senat hat im ersten Revisionsurteil entschieden, dass das Haftungsprivileg der §§ 8, 11 TDG 2001 auf Unterlassungsansprüche keine uneingeschränkte Anwendung findet (BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).

    Auch wenn ein Anbieter zum Kauf angebotene Produkte erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I).

    Nach dem Senatsurteil vom 11. März 2004 (BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I) muss die Beklagte immer dann, wenn sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren.

    Sind die Markenverletzungen nicht erkennbar, obwohl die Beklagte die ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, liegt ein mit Ordnungsmitteln zu ahndender Verstoß gegen das Unterlassungsgebot mangels Verschuldens nicht vor (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 172, 119 Tz. 47 - Internet-Versteigerung II).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGHZ 126, 287, 295 - Rotes Kreuz; BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 446 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II, m.w.N.; BGHZ 166, 253 Tz. 39 - Markenparfümverkäufe).

    Zwar begründet die Verletzung eines Schutzrechts der Klägerinnen nicht ohne weiteres die Vermutung, dass auch andere ihnen zustehende Schutzrechte verletzt werden (vgl. BGHZ 166, 253 Tz. 40 - Markenparfümverkäufe).

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Der Hilfsantrag enthält aber als Minus die konkret beanstandete Verletzungsform (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.2003 - I ZR 117/01, GRUR 2004, 247, 248 = WRP 2004, 337 - Krankenkassenzulassung; Urt. v. 11.12.2003 - I ZR 50/01, GRUR 2004, 605, 606 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Produktfälschung offen ausgewiesen oder verschleiert wird (vgl. auch EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C- 206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Tz. 57 = WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Unter diesen Umständen war die Beklagte nach der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast (hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 33/04, GRUR 2007, 247 Tz. 33 = WRP 2007, 303 - Regenwaldprojekt I; Urt. v. 13.9.2007 - I ZR 155/04, TranspR 2007, 466 Tz. 19) gehalten, ihrerseits substantiiert zum Handeln der Anbieter vorzutragen, wenn sie ein Handeln im geschäftlichen Verkehr der Anbieter mit 26 und 75 "Feedbacks" auch weiterhin in Abrede stellen wollte.
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; BGH, Urt. v. 9.2.2006 - I ZR 124/03, GRUR 2006, 875 Tz. 32 = WRP 2006, 1109 - Rechtsanwalts-Ranglisten).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    a) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des absoluten Rechts beiträgt (BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor I).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGHZ 126, 287, 295 - Rotes Kreuz; BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 446 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II, m.w.N.; BGHZ 166, 253 Tz. 39 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
    Das kann der Senat selbst entscheiden, weil die Sache aufgrund des festgestellten Sachverhalts zur Endentscheidung reif ist, keine weiteren tatsächlichen Feststellungen erfordert und eine weitere Verhandlung in der Tatsacheninstanz nicht mehr geboten ist (vgl. BGHZ 10, 350, 358; BGH, Urt. v. 12.12.1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219, 1220; MünchKomm.ZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 563 Rdn. 21).
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 117/01

    Krankenkassenzulassung

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04

    Zustandekommen einer Abfindungsvereinbarung zwischen dem Frachtführer und dem

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01

    Begriff des Störers bei der Verletzung von Markenrechten

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 207/00

    Markenrechtlicher Schutz für "Dresdner Christstollen"

  • LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00

    Gefälschte ROLEX-Uhren bei der Online-Auktion

  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Online-Auktion

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

  • BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87

    Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur

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