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   BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71   

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https://dejure.org/1972,1718
BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71 (https://dejure.org/1972,1718)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1972 - I ZR 73/71 (https://dejure.org/1972,1718)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1972 - I ZR 73/71 (https://dejure.org/1972,1718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Crailsheimer Stadtblatt

    Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche Betätigung einer Stadtgemeinde durch Anzeigengeschäft - Erfüllung eines öffentlichen Zwecks - Senkung oder Deckung der Unkosten des Gemeindeblattes - Zulässigeit der Anzeigenannahme - Einsatz personeller und sachlicher ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1973, 530
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    Danach bedarf es auch keiner Erörterung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen § 85 GO zugleich eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des § 1 UWG darstellen könnte (vgl. insoweit zu dem gleichlautenden § 69 GO Nordrhein-Westfalen: BGH GRUR 1962, 159 und 1965, 373 Blockeis I und II).
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    Danach bedarf es auch keiner Erörterung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen § 85 GO zugleich eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des § 1 UWG darstellen könnte (vgl. insoweit zu dem gleichlautenden § 69 GO Nordrhein-Westfalen: BGH GRUR 1962, 159 und 1965, 373 Blockeis I und II).
  • BGH, 18.09.1959 - III ZR 68/58

    Auflösung der KPD

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    Sie ist demnach ebenso wie ihre Mitbewerber den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterworfen, die privatrechtlicher Natur Sind (vgl. BGH GRUR 1956, 227, 228, Reisebüro; BGHZ 31, 1, 14 ff [BGH 19.09.1959 - III ZR 68/58] Aki).
  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft -

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    In gleicher Weise hat der Senat auch in seinem Urteil vom 4. Dezember 1970 (GRUR 1971, 168, Ärztekammer) eine Klage als bürgerlichrechtlich beurteilt, die sich gegen das Anzeigengeschäft in dem offiziellen Mitteilungsblatt einer Ärztekammer richtete.
  • BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57

    Rechtsweg vor den Zivilgerichten

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    Maßgebend ist dabei, ob die Rechtsbeziehungen, aus denen sich die Klageanträge herleiten, privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Natur sind (BGHZ 29, 187 st.Rsp).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    In diesem Sinne ist es seit jeher von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden, daß in offiziellen Mitteilungsblättern Anzeigenraum gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden ist und die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verwendet wurden - wie z.B. bei der Reklame in Fernsprechbüchern und Branchenverzeichnissen der Post oder in Fahrplänen der Eisenbahnverwaltung (vgl. dazu auch BGH aaO Ärztekammer; allgemein auch BGH GRUR 59, 244, 246 Versandbuchhandlung).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    Der Bundesgerichtshof hat in den ein nicht von der öffentlichen Hand herausgegebenes Anzeigenblatt betreffenden Fällen "Stuttgarter Wochenblatt" I und II (BGHZ 51, 236 ff; Lindenmaier/Möhring Nr. 232 zu § 1 UWG) herausgestellt, daß eine verfassungskonforme Auslegung des § 1 UWG in derartigen Fällen auch unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines freien und unabhängigen Pressewesens stehen muß.
  • BGH, 10.02.1956 - I ZR 61/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
    Sie ist demnach ebenso wie ihre Mitbewerber den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterworfen, die privatrechtlicher Natur Sind (vgl. BGH GRUR 1956, 227, 228, Reisebüro; BGHZ 31, 1, 14 ff [BGH 19.09.1959 - III ZR 68/58] Aki).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Sie ist nicht generell unzulässig, sondern kann zulässiger, fiskalisch motivierter Randnutzen sein (vgl. BGH, GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten

    Wenn die öffentliche Hand ausschließlich erwerbswirtschaftliche (fiskalische) Zwecke mit den Mitteln des Privatrechts verfolgt, handelt sie stets zur Förderung des Absatzes des eigenen Unternehmens (BGH GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso ; BGH GRUR 1973, 530 - C Stadtblatt ; Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.18).

    Das Bestreiten der Beklagten (Blatt 60) ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil schon in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.1973 (GRUR 1973, 530 - C Stadtblatt ) zutreffend ausgeführt wird, dass die Beklagte für den Bereich des Anzeigengeschäfts eine Betätigung zu privaten Mitbewerbern auf dem Boden des Privatrechts entfaltet, weil insoweit keine hoheitlichen Rechte bestehen, sondern eine wettbewerbliche Tätigkeit auf gleicher Ebene.

    Gewisse Einbußen im Anzeigengeschäft seien für eine Bestandsgefährdung nicht ausreichend (BGH GRUR 1973, 530 [531 f.] - C Stadtblatt ).

    Diese Entscheidung hatte aber die Frage der Wettbewerbswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Wettbewerbsbestands (allgemeine Marktbehinderung) zum Gegenstand (BGH GRUR 1973, 530 [531 f. unter II. 3. a]) der Gründe, siehe auch Köhler/Bornkamm/ Köhler , § 4 Rn. 13.46, 13.48, i. V. m. Rn. 12.1 ff.).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    Da der Anzeigenteil nicht zum redaktionellen Teil gehöre, dürfe dieser für das pressemäßige Gepräge keine Rolle spielen; zudem habe der Bundesgerichtshof einen Anzeigenteil erlaubt (BGH GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt ).

    Wenn die öffentliche Hand ausschließlich erwerbswirtschaftliche (fiskalische) Zwecke mit den Mitteln des Privatrechts verfolgt, handelt sie stets zur Förderung des Absatzes des eigenen Unternehmens (BGH GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso ; BGH GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt ; Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl. 2017, § 3a Rn. 2.18).

    Das Bestreiten der Beklagten ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil schon in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.1973 (GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt ) zutreffend ausgeführt wird, dass die Beklagte für den Bereich des Anzeigengeschäfts eine Betätigung zu privaten Mitbewerbern auf dem Boden des Privatrechts entfaltet, da insoweit keine hoheitlichen Rechte bestehen, sondern eine wettbewerbliche Tätigkeit auf gleicher Ebene.

    (3) Abgrenzung zu BGH GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt.

    Gewisse Einbußen im Anzeigengeschäft seien für eine Bestandsgefährdung nicht ausreichend (BGH GRUR 1973, 530 [531 f.] - Crailsheimer Stadtblatt ).

    Diese Entscheidung hatte aber die Frage der Wettbewerbswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Wettbewerbs (allgemeine Marktbehinderung) zum Gegenstand (BGH GRUR 1973, 530 [531 f. unter II. 3. a]) der Gründe, siehe auch Köhler/Bornkamm/ Köhler , § 4 Rn. 13.46, 13.48, i. V. m. Rn. 12.1 ff.).

  • OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20

    Offizielles Stadtportal der Stadt München muenchen.de verstößt gegen Grundsatz

    Sie ist nicht generell unzulässig, sondern kann zulässiger, fiskalisch motivierter Randnutzen sein (BGH aaO Rn. 41; BGH, GRUR 1973, 530, 531 - C. Stadtblatt; dazu noch näher A II 4 c cc).

    Folgerichtig ist im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung auch eine Anzeigenschaltung zu berücksichtigen (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 41 - C. Stadtblatt II) und eine derartige Nutzung einer gemeindlichen Publikation für Anzeigenwerbung kann, wenn sie nicht nur eine untergeordnete Rolle spielt, sondern zum wesentlichen Zweck der kommunalen Publikation wird, geeignet sein, die Institutsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden (vgl. BGH GRUR 1973, 530, 532 - C. Stadtblatt, OLG Nürnberg Rn 48 ff., 56 - fränkisches Gemeindeblatt).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Ein solcher Mißbrauch kann zwar anzunehmen sein, wenn eine psychische Zwangslage herbeigeführt oder sonst ein sachwidriger Druck ausgeübt wird, um auf eine bestimmte Entscheidung hinzuwirken (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 73/71, GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt; Urt. v. 3.11.1978 - I ZR 90/77, GRUR 1979, 157, 158 = WRP 1979, 117 - Kindergarten-Malwettbewerb; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 467).

    Unter diesen Voraussetzungen ist es als zulässig angesehen worden, daß die öffentliche Hand Werbung privater Unternehmen zuläßt (H. Schricker, Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand und unlauterer Wettbewerb, 2. Aufl. 1987, S. 187 f. und 224, m.w.N.) und beispielsweise amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich ausnutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH, Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 170 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; BGH GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt).

  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

    Da die streitgegenständliche Homepage auch kein Amtsblatt darstellt, muss die Veröffentlichung von kommerzieller Werbung auch keine untergeordnete Bedeutung spielen (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1972 - I ZR 73/71, GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.06.2019 - 3 U 821/18, GRUR-RR 2019, 473 Rn. 48 ff. - Fränkisches Gemeindeblatt).

    Die Tatsache allein, dass die Klägerin gewisse Einbußen im Anzeigengeschäft erlitten hat, reicht zur Annahme einer Bestandsgefährdung nach den Umständen des vorliegenden Falls nicht aus (vgl. BGH GRUR 1973, 530 (532) - Crailsheimer Stadtblatt I).

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06

    Buchgeschenk vom Standesamt

    Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH GRUR 1971, 168, 170 - Ärztekammer; Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 73/71, GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

    Da die streitgegenständliche Homepage auch kein Amtsblatt darstellt, muss die Veröffentlichung von kommerzieller Werbung auch keine untergeordnete Bedeutung spielen (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1972 - I ZR 73/71, GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.06.2019 - 3 U 821/18, GRUR-RR 2019, 473 Rn. 48 ff. - Fränkisches Gemeindeblatt).

    Die Tatsache allein, dass die Klägerin gewisse Einbußen im Anzeigengeschäft erlitten hat, reicht zur Annahme einer Bestandsgefährdung nach den Umständen des vorliegenden Falls nicht aus (vgl. BGH GRUR 1973, 530 (532) - Crailsheimer Stadtblatt I).

  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von Sachverhalten, in denen der Bundesgerichtshof amtliche Erklärungen in Anbetracht ihres engen Zusammenhangs mit bloßer "fiskalischer" Tätigkeit ausnahmsweise als privatrechtlich gewertet hat (BGHZ 34, 99 ff und BGH Urt. vom 10. April 1961 - III ZR 74/59 = LM GVG § 13 Nr. 70: Behauptung eines Amtsbaumeisters, der Lieferant habe weniger Material angeliefert, als er in Rechnung gestellt habe; vom 6. Juni 1967 - VI ZR 214/65 = LM GVG § 13 Nr. 106: Hausverbot gegenüber einem Handelsvertreter; ebenso BVerwGE 35, 103 = JZ 1971, 96; vom 4. Dezember 1970 - I ZR 96/69 = GRUR 1971, 168 und vom 22. September 1972 - I ZR 73/71 = GRUR 1973, 530: Klage auf Unterlassung behördlicher Pressemitteilungen aus Wettbewerbsgründen).
  • OLG Nürnberg, 25.06.2019 - 3 U 821/18

    Wettbewerbswidrige Verbreitung eines Gemeindeblattes

    Dabei kann insbesondere als wettbewerbsrechtlich bedenklich angesehen werden, wenn die Verbreitung der Werbeanzeigen im Gemeindeblatt eine nicht mehr nur untergeordnete Rolle spielt, auch wenn eine schematische Beschränkung auf bestimmte Prozentzahlen nicht gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1972 - I ZR 73/71 - Crailsheimer Stadtblatt).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 128/92

    "Schornsteinaufsätze"; Lieferung und Montage von Schornsteinaufsätzen durch

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96

    Angebot von Nachhilfeunterricht in Volkshochschulen

  • OLG Dresden, 07.07.1994 - 12 W 271/94

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs oder Verweisung an das Verwaltungsgericht bei

  • OLG Naumburg, 14.07.1994 - 3 U 54/94

    Wettbewerbswidrigkeit der Herausgabe kostenloser, durch gewerbliche Anzeigen

  • BGH, 21.03.1975 - I ZR 5/74
  • OLG Bremen, 24.06.1999 - 2 U 138/98

    Versendung einer Werbebeilage einer Landesbausparkasse mit einem Elternbrief

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