Rechtsprechung
BGH, 09.05.1980 - I ZR 76/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de
Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen der kostengünstigen Herstellung von Asbesterzeugnissen im Ausland - Verletzung außerwettbewerbsrechtlicher Normen - Wettbewerbsverstoß durch die Ausnutzung eines internationalen Rechtsgefälles in den Arbeitsschutzvorschriften - ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Keine Wettbewerbswidrigkeit bei Vertrieb ausländischer Ware, die ohne Arbeitnehmerschutzbestimmungen hergestellt wurde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungen
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 2018
- MDR 1980, 824
- GRUR 1980, 858
- GRUR Int. 1980, 668
- DB 1980, 1834
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1977 - I ZR 115/75
Verstoß gegen Wettbewerbssitten durch Einkauf von Waren im Ausland ohne …
Auszug aus BGH, 09.05.1980 - I ZR 76/78
Jener Rechtsprechung (GRUR 1977, 672 - Weltweit-Club) lägen andere Voraussetzungen als hier zu Grunde.Das Berufungsgericht hat ferner mit Recht eine Heranziehung des Gesichtspunkts einer unlauteren Ausnutzung des internationalen Rechtsgefälles (vgl. BGH GRUR 1977, 672 - Weltweit-Club) abgelehnt.
- BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
Verkauf unter Einstandspreis I
Auszug aus BGH, 09.05.1980 - I ZR 76/78
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (BGH GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis).
- BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98
Abgasemissionen
Ein Verbot des Vertriebs von Waren, die im Ausland nach möglicherweise niedrigeren Standards, aber entsprechend dem dort geltenden Recht gefertigt worden sind, käme grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 9.5.1980 - I ZR 76/78, GRUR 1980, 858, 860 = WRP 1980, 617 - Asbestimporte; vgl. weiter Sack, WRP 1998, 683, 691). - OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
Bauhaus aus Italien
Dort hatte der BGH betont, eine wettbewerbswidrige Ausnutzung des internationalen Rechtsgefälles komme dann nicht in Betracht, wenn eine im Ausland nach den dortigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß hergestellte Ware unter Beachtung aller Vorschriften offiziell in das Inland eingeführt und hier als Importware vertrieben wird (BGH GRUR 80, 858, 859 - Asbestimporte). - OLG Hamm, 05.11.1990 - 31 U 76/90
Wirksamkeit der Umwandlung eines US-$-Kredits in einen DM-Kredit ; Anspruch auf …
Die von dem Kunden erhaltenen Zahlungen in fremder Währung sollen ihr die Erfüllung ihrer eigenen Verbindlichkeit, die sie in der Regel zur Finanzierung des Fremdwährungskredits eingegangen ist, ermöglichen (vgl. BGH WM 1980, 793 = NJW 1980, 2018 m.w.N.).