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   BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94   

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https://dejure.org/1996,1273
BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94 (https://dejure.org/1996,1273)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1996 - I ZR 76/94 (https://dejure.org/1996,1273)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - I ZR 76/94 (https://dejure.org/1996,1273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Angaben - Umweltwerbung - PVC-frei

  • werbung-schenken.de

    PVC-frei

    UWG § 3
    Irreführung/Beschaffenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "PVC-frei"; Irreführende Werbung über das Fehlen von Umweltbelastungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3419
  • NJW-RR 1997, 425 (Ls.)
  • MDR 1997, 160
  • GRUR 1996, 985
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91

    Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    Es hat bei der in einem solchen Falle gebotenen Interessenabwägung, von deren Ergebnis bereits die Beantwortung der Frage abhängt, welchen Umfang ein "nicht unerheblicher Teil" des Verkehrs im Sinne des § 3 UWG im konkreten Einzelfall haben muß (BGH, Urt. v. 3.2.1994 - I ZR 282/91, GRUR 1994, 519, 521 - Grand Marnier; vgl. auch Teplitzky in Festschrift Vieregge, 1995, S. 853, 857), auch nicht alle Besonderheiten des Streitfalls berücksichtigt.
  • OLG Frankfurt, 03.03.1994 - 6 U 240/92
    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht die Beklagte nach den Klageanträgen verurteilt (GRUR 1994, 524).
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    Danach unterliegt die Werbung mit Umweltschutzgesichtspunkten zwar ebenso wie die Gesundheitswerbung strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten (seit BGHZ 105, 277, 280 - Umweltengel; zuletzt BGH, Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367 = WRP 1996, 290 - Umweltfreundliches Bauen).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 116/92

    Unipor-Ziegel - Umweltbezogene Werbung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    So hat der Senat z.B. eine Werbung mit der Umweltverträglichkeit von Ziegeln als wettbewerbsrechtlich zulässig beurteilt, obwohl es an einem Hinweis auf die mit der Rohstoffgewinnung verbundenen Eingriffe in die Natur fehlte (BGH, Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 = WRP 1994, 615 - Unipor-Ziegel).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94

    Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    b) Das Berufungsgericht hat außerdem nicht hinreichend beachtet, daß in den Fällen, in denen - wie hier - die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, für die Anwendung des § 3 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote erforderlich ist als im Falle einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, WRP 1996, 729, 731 - Der meistverkaufte Europas, m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    Da aber die Richtigkeit der Angaben nicht in Zweifel zu ziehen ist, kann sie nicht als unsachliche wettbewerbswidrige Beeinflussung des Publikums gewertet werden (vgl. BGHZ 112, 311, 315 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    Danach unterliegt die Werbung mit Umweltschutzgesichtspunkten zwar ebenso wie die Gesundheitswerbung strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten (seit BGHZ 105, 277, 280 - Umweltengel; zuletzt BGH, Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367 = WRP 1996, 290 - Umweltfreundliches Bauen).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    Die Bestimmung enthält ein Irreführungsverbot, begründet aber kein Informationsgebot (vgl. BGHZ 104, 185, 188 - Entfernung von Kontrollnummern I).
  • Drs-Bund, 26.11.1990 - BT-Drs 11/8493
    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94
    Bereits aus dem Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen aus dem Jahre 1990 zum Thema "Abfallwirtschaft" ergibt sich die Forderung nach einer Substitution von PVC für den Verpackungsbereich (vgl. BT-Drucks. 11/8493, S. 225).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    So ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt, daß die Anwendung des Irreführungsverbots aufgrund einer Interessenabwägung ausgeschlossen sein kann, wenn eine Werbeangabe zwar objektiv zutreffend ist, vom Verkehr aber in einer vom objektiven Aussagegehalt abweichenden, irreführenden Weise verstanden wird (vgl. nur BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 912 = WRP 1996, 729 - Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei; Urt. v. 22.4.1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1145 - Tierheilpraktiker).
  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11

    Steuerbüro

    Außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 276/99, GRUR 2003, 628, 630 = WRP 2003, 747 - Klosterbrauerei).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei).
  • KG, 31.05.2013 - 5 W 114/13

    Irreführung durch â"¢-Symbol - Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwenden des

    Außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, GRUR 2013, 409, TZ. 29 - Steuerbüro; GRUR 1996, 985, 986 - PVC-frei; GRUR 2003, 628, 630 - Klosterbrauerei).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Außerdem ist es in diesem Falle geboten, eine Interessenabwägung vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 912 = WRP 1996, 729 - Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei, m.w.N.).

    bb) Die Annahme eines Verstoßes gegen § 3 UWG ist jedenfalls aufgrund der im Streitfall gebotenen Interessenabwägung, von deren Ergebnis bereits die Beantwortung der Frage abhängt, welchen Umfang ein "nicht unerheblicher Teil" des Verkehrs im Sinne des § 3 UWG im konkreten Einzelfall haben muß (vgl. BGH GRUR 1996, 985, 986 - PVC-frei, m.w.N.), zu verneinen.

    Bei einer Abwägung aller maßgebenden Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit oder des Werbenden selbst (vgl. BGH GRUR 1996, 985, 986 - PVC-frei, m.w.N.), ist vorliegend maßgebend auf die Wertung des Gesetzgebers einerseits und die jahrzehntelang unbeanstandet gebliebene Verwendung der Bezeichnung Tierheilpraktiker andererseits abzustellen.

  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94

    Umweltfreundliche Reinigungsmittel - Umweltbezogene Werbung;

    Der Senat ist aufgrund der in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen stets davon ausgegangen, daß es - wie den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist - eine absolute Umweltverträglichkeit grundsätzlich nicht gibt, vielmehr auch bei weitgehender Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten Restbelastungen der Umwelt verbleiben, sei es bei der Herstellung, der Verwendung oder der Entsorgung (vgl. BGHZ 105, 277, 282 Umweltengel; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 987 - PVC-frei; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 180 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 72).

    Sollte jedoch die Richtigkeit der Angaben der Beklagten nicht in Zweifel zu ziehen sein, so können sie nicht ohne weiteres als unsachliche wettbewerbswidrige Beeinflussung des Käuferpublikums gewertet werden (BGH GRUR 1996, 367, 368 [BGH 14.12.1995 - I ZR 213/93] - Umweltfreundliches Bauen; 1996, 985, 988 - PVC-frei, m.w.N.).

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Ob auch bei zutreffender Bewertung und Gewichtung der in Rede stehenden Irreführung eine Abwägung der widerstreitenden Interessen in Betracht zu ziehen ist (zur Notwendigkeit einer Interessenabwägung bei § 3 UWG zuletzt BGH, Urt. v. 23.05.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei), kann offenbleiben.
  • LG Berlin, 06.09.2011 - 15 O 332/11

    Nicht jede Werbung mit dem Hinweis "FCKW-frei" ist wettbewerbswidrig

    Insoweit ist bei der Beurteilung der Täuschungseignung und der Unlauterkeit der angegriffenen Werbeaussage auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das im Einzelfall eingreifende Ver­bot einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht dazu führen darf, dass der Werbende daran gehindert wird, auf die objektiv zutreffenden Vorzüge seines Produktes hinzuweisen (vgl. hierzu Bornkamm in Köhler/Bornkamm, 29. Aufl. 2011, Rdnr. 2.116 zu § 5 UWG) und dass sich in den Fällen, in denen - wie hier - die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Ver­ständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruhen kann, grundsätzlich eine höhere Irre­führungsquote feststellen lassen muss, als im Falle einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben, wenn die werbende Angabe als unlauter untersagt werden soll (BGH, Urteil vom 23. Mai 1996, Az : I ZR 76/94 - PVC-frei, zitiert nach juris, dort Randziffer 18).

    Schließlich ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Hinweis darauf, dass ein Produkt nicht nur "FCKW", sondern auch "FKVV-frei" ist, angesichts der mit der Verwendung beider Kältemittel "FCKW" und "FKW" einher gehenden Umweltbelastungen auch einem Publikumsinteresse an einer Produkt­information Rechnung trägt, die erkennen lässt, auf welche umweltschädlichen Substanzen - sei es aufgrund gesetzlichen Verbots, sei es aufgrund einer freiwilligen Beschränkung - bei der Her­stellung eines Kühlschrankes verzichtet worden ist (BGH, Urteil vom 23.05.1996, Az. I ZR 76/94 - PVC-frei, zitiert nach juris, dort Randziffern 19 und 21).

  • OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97

    Wirtschaft-online.de

    Bei derartigen lediglich mißverständlichen Angaben kann ein Verstoß gegen § 3 UWG nur bei Vorliegen einer erhöhten Irreführungsquote angenommen werden; dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Werbenden ein schützenswertes Interesse zugebilligt werden muß, in der beanstandeten Art zu werben (vgl. BGH WRP 96, 1102 - Großimporteur; WRP 96, 1156 - PVC-frei).
  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 U 34/01

    "Umweltfreundliche Werbung"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages.

    Die Aufklärungspflicht gilt danach für umweltbezogene Aussagen nicht mehr schlechthin und uneingeschränkt (BGH, Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, NJW 1996, 3419, 3420 - "PVC-frei").
  • OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97

    Zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung; Strengere Anforderungen an den

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