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   BGH, 10.07.1981 - I ZR 77/79   

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https://dejure.org/1981,1921
BGH, 10.07.1981 - I ZR 77/79 (https://dejure.org/1981,1921)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1981 - I ZR 77/79 (https://dejure.org/1981,1921)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1981 - I ZR 77/79 (https://dejure.org/1981,1921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Preisgegenüberstellungen - Werbung mit der Anzeige "alles 20 % billiger" - Möglichkeit des Rückschlusses auf den Ausgangspreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2754
  • MDR 1982, 117
  • GRUR 1981, 833
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1975 - I ZR 48/75

    Betreiben von Warenhäusern - Werbung mit Preisgegenüberstellungen in den

    Auszug aus BGH, 10.07.1981 - I ZR 77/79
    Der Grund für das Verbot, die vor Beginn und die während der Schlußverkäufe gültigen Preise in öffentlichen Ankündigungen einander gegenüberzustellen, liegt darin, den mit Schlußverkäufen stets verbundenen Anlockeffekt nicht noch zusätzlich durch Preisgegenüberstellungen in der Außenwerbung zu erhöhen und dadurch das Publikum verstärkt zu veranlassen, die Verkaufsräume zu betreten (BGH LM § 9 UWG Nr. 1 = GRUR 1976, 250, 252 - Preisgegenüberstellung II).
  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 140/87

    Durchgestrichener Preis; Unzulässige Preisgegenüberstellung

    Der Konsument muß als aus der konkreten Ankündigung nicht nur die Tatsache der Preisherabsetzung, sondern auch den alten und den neuen Preis der Höhe nach erkennen können (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1981 - I ZR 77/79, GRUR 1981, 833, 834 - "Alles 20 % billiger").
  • OLG Stuttgart, 16.05.1997 - 2 U 267/96

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der gleichzeitigen Durchführung eines Schluss-

    Soweit in der streitigen Anzeige für einen Schlussverkauf für Teppichwaren geworben wird, handelt es sich um einen gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1 UWG zulässigen Schlussverkauf, denn Teppiche zählen ebenfalls zu den sch].ußverkaufsfähigen Textilien (vgl. BGH GRUR 1981, 833; OLG Stuttgart WRP 73, 545; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 7 UWG Rdnr. 43; Großkomm./Jestaedt, UWG , 1992 , § 7 Rdnr. 113).
  • KG, 07.12.1999 - 5 U 5865/98

    Schlussverkaufsfähigkeit von Kunstrasen

    Entscheidend ist, dass aus der Sicht des Verkehrs, zu dem die Mitglieder des erkennenden Senats gehören, ein Kunstrasen ähnlich wie ein Teppich hergestellt wird, der unter Textilien fällt (BGH GRUR 1981, 833, 834 - Alles 20 % billiger; OLG Stuttgart WRP 1973, 545; OLG Karlsruhe WRP 1983, 222, 223; KG GRUR 1984, 598), und er dessen Funktionen - typischerweise - draußen übernimmt, einerseits für eine gegenüber dem härteren und kälteren Untergrund weichere und wärmere Fußbodenoberfläche zu sorgen und andererseits diese optisch zu gestalten.
  • KG, 02.06.1987 - 5 W 1868/87

    Schlußverkauf; Preisermäßigung; Preisgegenüberstellung; Ermäßigung

    Richtig ist zwar, daß zu den Preisgegenüberstellungen, die nach der genannten Verordnung untersagt waren, Ä wie von der damaligen Judikatur entschieden Ä grundsätzlich keine prozentualen Preisermäßigungen rechneten (vgl. BGH GRUR 1981, 833, 834 [hier: II (236) 270 d]; KG Ä beschließender Senat Ä WRP 1978, 452/453).
  • BGH, 13.10.1983 - I ZR 159/81

    Rechtmäßigkeit der Ankündigung prozentualer Preisherabsetzungen - Notwendigkeit

    Diese Frage hat der Senat in der nach Erlaß des Berufungsurteils veröffentlichten Entscheidung vom 10. Juli 1981 - I ZR 77/79 = GRUR 1981, 833 = WRP 1981, 643 - alles 20 % billiger - dahin entschieden, daß in diesen Fällen ein Verstoß gegen die Vorschrift nicht gegeben sei.
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