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   BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11   

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https://dejure.org/2013,17615
BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11 (https://dejure.org/2013,17615)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - I ZR 78/11 (https://dejure.org/2013,17615)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - I ZR 78/11 (https://dejure.org/2013,17615)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 ZPO, § 4 Nr 9 Buchst a UWG, § 4 Nr 9 Buchst b Alt 1 UWG, § 4 Nr 9 Buchst b Alt 2 UWG
    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart eines modularen Regalsystems; identische Übernahme der Formgestaltung bei Ersatz- und Erweiterungsbedarf; Anforderungen an Unterlassungsantrag wegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche wegen Gefahr einer Herkunftstäuschung bzgl. eines Regalsystems bei einer nahezu identischen Gestaltung der Regalsysteme

  • rewis.io

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart eines modularen Regalsystems; identische Übernahme der Formgestaltung bei Ersatz- und Erweiterungsbedarf; Anforderungen an Unterlassungsantrag wegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche wegen Gefahr einer Herkunftstäuschung bzgl. eines Regalsystems bei einer nahezu identischen Gestaltung der Regalsysteme

  • datenbank.nwb.de

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart eines modularen Regalsystems; identische Übernahme der Formgestaltung bei Ersatz- und Erweiterungsbedarf; Anforderungen an Unterlassungsantrag wegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Maßnahmen zur Vermeidung von Herkunftsverwechslungen ist Vertrieb eines nachgeahmten Regals zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 448
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Technisch notwendige Merkmale sind solche, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - I ZR 101/97, GRUR 2000, 521, 523 f. = WRP 2000, 493 - Modulgerüst I).

    Ob und welche Maßnahmen zur Verhinderung einer Herkunftstäuschung dem Wettbewerber zugemutet werden können, ist anhand einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

    Soweit der Wettbewerber technisch bedingte Merkmale übernimmt, ist dabei zu beachten, dass es dem Übernehmenden billigerweise nicht verwehrt werden kann, den offenbarten und durch praktische Erfahrung bestätigten Stand der Technik zu benutzen und Verbraucherwünschen und -erwartungen, vor allem im Hinblick auf den Gebrauchszweck des Erzeugnisses, Rechnung zu tragen (vgl. BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I; GRUR 2010, 80 Rn. 27  LIKEaBIKE).

    Dabei ist insbesondere das bestehende Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968  I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701  Rekordspritzen; Urteil vom 11. Februar 1977  I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 = WRP 1977, 484  Einbauleuchten; BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

    Neben dem die Belange der Abnehmer in erster Linie kennzeichnenden Interesse an einem Preiswettbewerb kann auch ihr Interesse, bei möglichen Lieferschwierigkeiten eines Herstellers auf einen anderen ausweichen zu können, von Bedeutung sein (vgl. BGH, GRUR 1977, 666, 668  Einbauleuchten; GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

    Er ist nur gehalten, durch andere geeignete und zumutbare Maßnahmen eine Herkunftstäuschung soweit als möglich zu vermeiden (BGH, GRUR 2000, 521, 526  Modulgerüst I; GRUR 2012, 58 Rn. 46  Seilzirkus).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken steht einer Anwendung des § 4 Nr. 9 UWG nicht entgegen, weil diese Vorschrift außerhalb des Regelungsbereichs der Richtlinie liegt und deshalb von dieser unberührt bleibt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 Rn. 15 bis 17 = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE; Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 Rn. 15 = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten).

    Daneben kann auch die Kombination einzelner technischer Gestaltungsmerkmale wettbewerbliche Eigenart begründen, selbst wenn die einzelnen Merkmale für sich genommen nicht geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Rn. 31 - Sandmalkasten).

    Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen der Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können unabhängig vom Bestehen von Ansprüchen aus einem Schutzrecht gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 19 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 58 Rn. 41 - Seilzirkus).

    Soweit der Wettbewerber technisch bedingte Merkmale übernimmt, ist dabei zu beachten, dass es dem Übernehmenden billigerweise nicht verwehrt werden kann, den offenbarten und durch praktische Erfahrung bestätigten Stand der Technik zu benutzen und Verbraucherwünschen und -erwartungen, vor allem im Hinblick auf den Gebrauchszweck des Erzeugnisses, Rechnung zu tragen (vgl. BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I; GRUR 2010, 80 Rn. 27  LIKEaBIKE).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Das gilt auch für technische Erzeugnisse (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - I ZR 145/08, GRUR 2010, 1125 Rn. 21 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil).

    Handelt es sich dagegen nicht um technisch zwingend notwendige Merkmale, sondern nur um solche, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, so können sie entgegen der Auffassung der Revision eine wettbewerbliche Eigenart (mit)begründen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Betrieb Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 22 - Femur-Teil).

    Eine unangemessene Beeinträchtigung der Wertschätzung des Regalsystems der Klägerin ist auf der Grundlage ihres Vortrags gegeben, das von der Beklagten vertriebene Regalsystem bleibe qualitativ hinter demjenigen der Klägerin zurück (vgl. BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 51  Femur-Teil).

  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 170/05, GRUR 2008, 1115 Rn. 18 = WRP 2008, 1510 - ICON; Urteil vom 18. März 2010  I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 48 - Modulgerüst II; Urteil vom 12. Mai 2011 - I ZR 53/10, GRUR 2012, 58 Rn. 42  Seilzirkus).

    Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen der Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können unabhängig vom Bestehen von Ansprüchen aus einem Schutzrecht gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 19 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 58 Rn. 41 - Seilzirkus).

    Er ist nur gehalten, durch andere geeignete und zumutbare Maßnahmen eine Herkunftstäuschung soweit als möglich zu vermeiden (BGH, GRUR 2000, 521, 526  Modulgerüst I; GRUR 2012, 58 Rn. 46  Seilzirkus).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken steht einer Anwendung des § 4 Nr. 9 UWG nicht entgegen, weil diese Vorschrift außerhalb des Regelungsbereichs der Richtlinie liegt und deshalb von dieser unberührt bleibt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 Rn. 15 bis 17 = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE; Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 Rn. 15 = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten).

    Daneben kann auch die Kombination einzelner technischer Gestaltungsmerkmale wettbewerbliche Eigenart begründen, selbst wenn die einzelnen Merkmale für sich genommen nicht geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Rn. 31 - Sandmalkasten).

    Für die Annahme der wettbewerblichen Eigenart gelten auch dann keine strengeren Anforderungen, wenn diese nicht aus einzelnen Merkmalen, sondern aus einer Kombination mehrerer Elemente folgt (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 34  Sandmalkasten; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 9.27).

  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag -

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Dabei ist insbesondere das bestehende Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968  I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701  Rekordspritzen; Urteil vom 11. Februar 1977  I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 = WRP 1977, 484  Einbauleuchten; BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

    Dieses Interesse an einem Preis- und Leistungswettbewerb besteht nicht nur bei einer Erstanschaffung, sondern ist auch anzuerkennen, soweit ein Ersatz- oder Ergänzungsbedarf für ein bereits angeschafftes Erzeugnis betroffen ist (vgl. BGH, GRUR 1968, 698, 701  Rekordspritzen).

  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Dabei ist insbesondere das bestehende Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968  I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701  Rekordspritzen; Urteil vom 11. Februar 1977  I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 = WRP 1977, 484  Einbauleuchten; BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

    Neben dem die Belange der Abnehmer in erster Linie kennzeichnenden Interesse an einem Preiswettbewerb kann auch ihr Interesse, bei möglichen Lieferschwierigkeiten eines Herstellers auf einen anderen ausweichen zu können, von Bedeutung sein (vgl. BGH, GRUR 1977, 666, 668  Einbauleuchten; GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

  • OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06

    Unterlassung des Angebotes eines Regalsystems für den Ladenbau wegen Nachahmung

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    (2) Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Erwägungen in seinem Urteil vom 23. Juni 2006 in dem Verfahren 6 U 13/06 angenommen, bei dem Regalsystem der Klägerin sei ein Ergänzungsbedarf nicht ersichtlich.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    Allerdings liegt in der Regel kein sachlich gerechtfertigter Grund zu einer (fast) identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale vor, mit denen die angesprochenen Verkehrskreise Herkunftsvorstellungen verbinden, weil den Wettbewerbern in aller Regel ein Ausweichen auf andere Gestaltungsformen und damit ein Abstand zum Original möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968  I ZR 130/66, GRUR 1969, 292, 293  Buntstreifensatin II).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
    (3) Eine Herkunftstäuschung ist vermeidbar, wenn sie durch geeignete und zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann (BGH, Urteil vom 8. November 2001  I ZR 199/99, GRUR 2002, 275, 277 = WRP 2002, 207  Noppenbahnen; Urteil vom 2. April 2009  I ZR 144/06, GRUR 2009, 1069 Rn. 12 = WRP 2009, 1509  Knoblauchwürste).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BVerwG, 23.03.2017 - 9 C 1.16

    Berufung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; Entstehung; Klageerweiterung;

    Dieser Verstoß wurde aber auch ohne eigene (Anschluss-)Berufung der Klägerin dadurch geheilt, dass sie im Berufungsverfahren die Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beantragt, sich damit dessen Urteilsausspruch zu eigen gemacht und ihr Klagebegehren gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 Nr. 2 ZPO entsprechend erweitert hat (vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1990 - V ZR 282/88 - BGHZ 111, 158 , vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92 - BGHZ 124, 351 und vom 24. Januar 2013 - I ZR 78/11 - juris Rn. 11); dahinstehen kann, ob dies auch im Fall einer echten Klageänderung in Form einer nachträglichen Klagehäufung gelten würde (dagegen BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 Rn. 12; s.a. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 7 C 20.09 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 4 Rn. 17).
  • OLG Köln, 11.12.2015 - 6 U 77/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer Herkunftstäuschung hinsichtlich eines

    Da sich der Vorwurf gegen eine konkrete Verletzungsform richtet, ist eine solche Beschreibung der wettbewerblich eigenartigen Merkmale des klägerischen Produktes nämlich nicht erforderlich, sofern eine bildliche Darstellung unter Heranziehung der Klagegründe eindeutig ergibt, welche Merkmale als verletzend gerügt werden (BGH GRUR 2013, 1052 Tz. 12 - Einkaufwagen III; ähnlich BGH GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter, BGH, Urt. v. 24.2.2013, I ZR 78/11, BeckRS 2013, 12598 - Tegometall = GRUR-RR 2013, 448, dort nur Leitsatz).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 6 U 84/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Klemmkopfs als Befestigungselement an

    Insbesondere ist keine verbale Beschreibung des Verletzungskerns erforderlich, wenn sich das Unterlassungsgebot gegen eine ganz konkrete Form der Verletzung richtet, die mit einer bildlichen Darstellung in Bezug genommen wird (BGH GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter, GRUR 2013, 1052 Tz. 12 - Einkaufwagen III; BGH, Urt. v. 24.2.2013, I ZR 78/11, BeckRS 2013, 12598 - Tegometall = GRUR-RR 2013, 448 (dort nur Leitsatz).
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 14c O 225/17
    Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Herkunftsverwechslung geeignet und zumutbar sind und ob insbesondere das Hinzufügen einer eigenen unterscheidenden Herkunftskennzeichnung ausreicht (BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen; BGH, Urt. v. 24.01.2013, Az. I ZR 78/11, Rn. 37 - Regalsystem).
  • OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11

    Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren

    Den Prozessbeteiligten ist bekannt, dass der Senat kurz nach dem hier angefochtenen Urteil die Berufung eines dritten Unternehmens (der ITAB Germany GmbH) gegen ein von der Klägerin wegen ähnlicher Regalnachbauten erstrittenes Urteil mit der Maßgabe zurückgewiesen hat, dass sich der erstinstanzliche Unterlassungstenor auf Regalsysteme gemäß den in dem Urteil wiedergegebenen Abbildungen auch beziehe, wenn diese wie in bestimmten weiter eingeblendeten Detailabbildungen gekennzeichnet seien (Senatsurteil vom 18.03.2011 - 6 U 139/10 = 81 O 147/09 LG Köln; gegen die Nichtzulassung der Revision ist zu I ZR 78/11 Beschwerde eingelegt).
  • OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz

    Den Prozessbeteiligten ist bekannt, dass der Senat kurz nach dem hier angefochtenen Urteil die Berufung eines dritten Unternehmens (der J. GmbH) gegen ein von der Klägerin wegen ähnlicher Regalnachbauten erstrittenes Urteil mit der Maßgabe zurückgewiesen hat, dass sich der erstinstanzliche Unterlassungstenor auf Regalsysteme gemäß den in dem Urteil wiedergegebenen Abbildungen auch beziehe, wenn diese wie in bestimmten weiter eingeblendeten Detailabbildungen gekennzeichnet seien (Senatsurteil vom 18.03.2011 - 6 U 139/10 = 81 O 147/09 LG Köln; gegen die Nichtzulassung der Revision ist zu I ZR 78/11 Beschwerde eingelegt).
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