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   BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86   

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https://dejure.org/1988,1738
BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86 (https://dejure.org/1988,1738)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1988 - I ZR 79/86 (https://dejure.org/1988,1738)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1988 - I ZR 79/86 (https://dejure.org/1988,1738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der bereicherungsrechtlichen Rückforderung von als so genannte Differenzlizenz für den inländischen Vertrieb von importierten Tonträgern aus EG-Mitgliedsstaaten an die GEMA gezahlten Beträgen - Zur Frage der Durchsetzbarkeit nach deutschem Urheberrecht ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Differenzlizenz

    §§ 812 Abs. 1, 814, 818 Abs. 3 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3; UrhG § 17, § 97
    "Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für importierte Tonträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 453
  • MDR 1988, 934
  • GRUR 1988, 606
  • GRUR Int. 1988, 943
  • ZUM 1989, 30
  • afp 1988, 300
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Zur Frage der bereicherungsrechtlichen Rückforderung von als sogen. Differenzlizenz für den inländischen Vertrieb von importierten Tonträgern aus EG-Mitgliedsstaaten an die GEMA gezahlten Beträgen, nachdem die Erhebung derartiger Differenzlizenzen inzwischen durch Urteil des EuGH vom 20. Januar 1981 (GRUR Int. 1981, 229 ff - Gebührendifferenz II) als Verstoß gegen Art. 30 und 36 EWG-Vertrag beurteilt worden ist.

    Mit Urteil vom 20. Januar 1981 (Rs. 55 u. 57/80, Slg. 1981, 147 ff = GRUR Int. 1981, 229 ff - Gebührendifferenz II) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, daß die Erhebung einer derartigen Differenzlizenz gegen Art. 30 und 36 des EWG-Vertrages verstoße.

    Gleichwohl stehen in diesen Fällen nach dem angeführten Urteil des EuGH vom 20. Januar 1981 (Rs. 55 und 57/80, Slg. 1981, 147 ff = GRUR Int. 1981, 229 ff - Gebührendifferenz II) die Bestimmungen der Art. 30 ff EWGV über den freien Warenverkehr der Geltendmachung einer Differenzlizenz entgegen, sofern die Schallplatten in einem anderen EG-Mitgliedstaat bereits von den Inhabern der Urheberrechte oder mit ihrer Zustimmung in den freien Verkehr gebracht worden sind.

  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78

    Freier Warenverkehr in Schallplatten

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Zwar stellt das Inverkehrbringen der importierten Tonträger in der Bundesrepublik grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung des inländischen Verbreitungsrechts dar; denn die Parteien sind ersichtlich davon ausgegangen, daß in den Exportländern erteilte Lizenzen auf das Gebiet dieser Länder beschränkt waren, so daß auch keine Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts eingetreten ist (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport; 81, 282, 284 ff - Schallplattenexport).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 6. Mai 1981 (BGHZ 81, 282, 286 f [BGH 06.05.1981 - I ZR 92/78] - Schallplattenexport) ausgeführt, es komme nicht auf die im dortigen Verfahren ungeklärt gebliebene Frage an, ob die für Großbritannien erteilte Zustimmung zur Herstellung und zum Vertrieb auf Vertrag oder auf der für Großbritannien geltenden gesetzlichen Regelung beruhe; wenn der EuGH in den Gründen des angeführten Urteils vom 20. Januar 1981 von Lizenzen gegen Zahlung einer Vergütung spreche, dann seien insoweit beide Möglichkeiten - vertragliche Vereinbarung und gesetzliche Regelung - einbezogen.

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Zwar stellt das Inverkehrbringen der importierten Tonträger in der Bundesrepublik grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung des inländischen Verbreitungsrechts dar; denn die Parteien sind ersichtlich davon ausgegangen, daß in den Exportländern erteilte Lizenzen auf das Gebiet dieser Länder beschränkt waren, so daß auch keine Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts eingetreten ist (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport; 81, 282, 284 ff - Schallplattenexport).

    Die nach deutschem Urheberrecht vorgesehenen Ansprüche der inländischen Rechtsinhaber können dann aufgrund der dem innerstaatlichen Recht vorgehenden Normen des EWG-Vertrages nicht durchgesetzt werden (BGHZ 80, 101, 108 f [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport).

  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Für die von der Revision (unter Hinweis auf BGHZ 94, 132, 135) [BGH 27.03.1985 - VIII ZR 5/84] behauptete zumindest konkludente Verrechnungsvereinbarung der Beteiligten sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.
  • EuGH, 09.07.1985 - 19/84

    Pharmon / Hoechst

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Aus der von der Revision angeführten Entscheidung des EuGH vom 9. Juli 1985 (Rs. 19/84, Slg. 1985, 2281 = NJW 1986, 2186 f) ergibt sich für den Streitfall nichts anderes.
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Sollte die weitere Prüfung des Berufungsgerichts ergeben, daß der Beklagten (nahezu) uneinbringliche Rückforderungen ohne eigentlichen Bereicherungswert zustehen, so wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung der Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung in derartigen Fällen darin besteht, daß nur die Abtretung der zweifelhaften Forderung verlangt werden kann (BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77]; RGZ 86, 343, 349).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Allerdings hat der EuGH in seinemUrteil vom 8. April 1976 (Rs. 43/75, Slg. 1976, 455, 480 - Defrenne ./. Sabena), auf das die Revision sich stützt, ausgesprochen, daß es bei einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 119 EWGV (Gleichheit des Arbeitsentgelts für männliche und weibliche Arbeitnehmer) grundsätzlich ausgeschlossen sei, die Arbeitsentgelte für die in der Vergangenheit liegenden Zeiträume noch in Frage zu stellen.
  • BGH, 21.03.1985 - I ZR 166/82

    Schallplattenimport II; Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts durch

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Danach haben - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - grundsätzlich die Kläger die Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen, unter denen die Vorschriften über den freien Warenverkehr im gemeinsamen Markt bei der Einfuhr von Tonträgern aus Mitgliedstaaten der EG der Durchsetzung der Ansprüche der inländischen Rechtsinhaber entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urt. v. 21.3.1985 - I ZR 166/82, GRUR 1985, 924, 926 - Schallplattenimport II).
  • RG, 24.03.1915 - V 453/14

    Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
    Sollte die weitere Prüfung des Berufungsgerichts ergeben, daß der Beklagten (nahezu) uneinbringliche Rückforderungen ohne eigentlichen Bereicherungswert zustehen, so wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung der Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung in derartigen Fällen darin besteht, daß nur die Abtretung der zweifelhaften Forderung verlangt werden kann (BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77]; RGZ 86, 343, 349).
  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Ist die Durchsetzbarkeit des Anspruchs zweifelhaft oder die Schuldnerin oder der Schuldner besonders schutzbedürftig (Minderjährige, Geschäftsunfähige), besteht der Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung darin, dass nur die Abtretung der zweifelhaften Forderung verlangt werden kann; wird der Anspruch abgetreten, bleibt es bei der Einrede der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB (BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, [...] Rn. 11 f.; Urteil vom 28. April 1988 - I ZR 79/86, [...] Rn. 34; Urteil vom 21. April 2014 - XI ZR 234/14, [...] Rn. 25; OLG Nürnberg, Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 U 275/89, [...] Rn. 20; Schwab in: MüKo, BGB , Bd. 5, 6. Aufl. 2013, § 818 Rn. 162).
  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 248/14

    Insolvenzanfechtung der unentgeltlichen Zuwendung des Bezugsrecht aus einer

    Eine Entreicherung des Beklagten könnte vor diesem Hintergrund nur angenommen werden, wenn der Bereicherungsanspruch (teilweise) uneinbringlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, BGHZ 72, 9, 13; vom 28. April 1988 - I ZR 79/86, NJW 1989, 453, 456; vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 652).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 63/04

    BGB-Gesellschaft; Bereicherungsanspruch: (Un-)Wirksamkeit einer fristlosen

    Für diesen Fall ist im Bereicherungsrecht ausnahmsweise eine Beweislastumkehr (nicht nur eine Erweiterung der sekundären Darlegungslast des Bereicherungsschuldners oder Beweiserleichterungen zugunsten des Bereicherungsgläubigers) anzunehmen, wie dies nach Treu und Glauben (vgl. BGH NJW 1989, 453, 454 f.; Baumgärtel-Strieder § 812 BGB Rn. 42 für den Fall, dass lange Zeit die Höhe eines Anspruchs nicht bestritten wurde) oder bei der Eingriffskondiktion (Palandt-Sprau § 812 BGB Rn. 106; Münchener Kommentar-Lieb § 812 BGB Rn. 393; vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1536 mit Anscheinsbeweis bei Hinterlegung) anerkannt ist.
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 46/16

    Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Bereicherungsrechtliche Rückforderung

    Bei den Leistungskondiktionen versteht die sogenannte objektive Theorie unter dem Rechtsgrund das vertragliche oder gesetzliche Schuldverhältnis (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1988 - I ZR 79/86, NJW 1989, 453).
  • OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 1347/03

    Bankgarantie auf ersten Anfordern; Rückgriffsanspruch des neuen Sicherungsgebers

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Leistung ohne rechtlichen Grund erbracht worden ist, obliegt dem Anspruchsberechtigten (BGHR BGB § 812 Abs. 1 Beweislast 1 und § 812 Abs. 1 Satz 1 Beweislast 4), hier also der Klägerin.
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 271/87

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über die Vorausfinanzierung offener Rechnungen -

    Bei der Beurteilung der Darlegungs- und Beweislast war zu berücksichtigen, daß von der KG für den Saldo, der sich aus den Monatsabrechnungen bis zum 30. November 1973 ergab, die Grundschuld bestellt worden war und daß auch der Kläger selbst im vorliegenden Prozeß erstmals mit Schriftsatz vom 24. Februar 1987 Einwendungen gegen die Gebührenrechnungen erhoben hat, obwohl die meisten davon bereits aus den Jahren 1969-1974 stammten, nur eine aus dem Jahre 1979 (vgl. BGH Urteil vom 28. April 1988 - I ZR 79/86 - S. 13 ff.).
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