Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1005
BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71 (https://dejure.org/1972,1005)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1972 - I ZR 8/71 (https://dejure.org/1972,1005)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1972 - I ZR 8/71 (https://dejure.org/1972,1005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebrauch der Berufsbezeichnungen "Praktischer Betriebswirt" und "Wirtschaftsberater" durch Schilder an Hauseingang und Wohnungstür - Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter - Verstoß gegen die allgemeinen Wettbewerbsregeln - Verletzung von Standesrecht - Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1470 (Ls.)
  • MDR 1972, 844
  • GRUR 1972, 607
  • DB 1972, 1467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71
    Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG scheitert schon daran, daß die Regelung der Berufsbezeichnung in § 11 Abs. 2 StBerG weder objektiv noch subjektiv eine Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf ist, so daß die vom Bundesverfassungsgericht normierte Voraussetzung für einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, daß nämlich bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme des Berufes aufgestellt werden (vgl. BVerfGE 7, 377, 405 f [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ; 9, 213, 221 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] ; 10, 185, 197; 18, 353, 361 f [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] ; 23, 50, 56 f [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ), nicht erfüllt ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Freiheit der Berufsausübung im Wege der Regelung beschränkt werden, "soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen" (BVerfGE 7, 377, 405) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] .

  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71
    Entgegen der Meinung des Beklagten schließt die Möglichkeit eines berufsgerichtlichen Verfahrens den ordentlichen Rechtsweg jedenfalls dann nicht aus, wenn das beanstandete Verhalten nach der Klagebehauptung neben der Verletzung des Standesrechts auch einen Verstoß gegen die allgemeinen Wettbewerbsregeln darstellt (vgl. BGH GRUR 1957, 131, 132 - Arzneimittel), weil für die Zulässigkeit des Rechtsweges die von der Klägerin aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts in Anspruch genommene Rechtsfolge maßgebend ist.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71
    Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG scheitert schon daran, daß die Regelung der Berufsbezeichnung in § 11 Abs. 2 StBerG weder objektiv noch subjektiv eine Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf ist, so daß die vom Bundesverfassungsgericht normierte Voraussetzung für einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, daß nämlich bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme des Berufes aufgestellt werden (vgl. BVerfGE 7, 377, 405 f [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ; 9, 213, 221 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] ; 10, 185, 197; 18, 353, 361 f [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] ; 23, 50, 56 f [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ), nicht erfüllt ist.
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71
    Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG scheitert schon daran, daß die Regelung der Berufsbezeichnung in § 11 Abs. 2 StBerG weder objektiv noch subjektiv eine Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf ist, so daß die vom Bundesverfassungsgericht normierte Voraussetzung für einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, daß nämlich bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme des Berufes aufgestellt werden (vgl. BVerfGE 7, 377, 405 f [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ; 9, 213, 221 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] ; 10, 185, 197; 18, 353, 361 f [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] ; 23, 50, 56 f [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ), nicht erfüllt ist.
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71
    Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG scheitert schon daran, daß die Regelung der Berufsbezeichnung in § 11 Abs. 2 StBerG weder objektiv noch subjektiv eine Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf ist, so daß die vom Bundesverfassungsgericht normierte Voraussetzung für einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, daß nämlich bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme des Berufes aufgestellt werden (vgl. BVerfGE 7, 377, 405 f [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ; 9, 213, 221 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] ; 10, 185, 197; 18, 353, 361 f [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] ; 23, 50, 56 f [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ), nicht erfüllt ist.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71
    Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG scheitert schon daran, daß die Regelung der Berufsbezeichnung in § 11 Abs. 2 StBerG weder objektiv noch subjektiv eine Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf ist, so daß die vom Bundesverfassungsgericht normierte Voraussetzung für einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, daß nämlich bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme des Berufes aufgestellt werden (vgl. BVerfGE 7, 377, 405 f [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ; 9, 213, 221 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] ; 10, 185, 197; 18, 353, 361 f [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] ; 23, 50, 56 f [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ), nicht erfüllt ist.
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Die Wettbewerbsklage gegen Kammermitglieder ist vom Bundesgerichtshof 1972 erstmals (vgl. BGH, GRUR 1972, S. 607) und in den letzten Jahren vielfach für zulässig erachtet worden (vgl. die Nachweise in: BGH, NJW 2002, S. 2039).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

    Wiederholt hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Kammern freier Berufe - ungeachtet ihrer öffentlichrechtlichen Aufgabenstellung - als Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen i. S. des § 13 I UWG angesehen (RGSt 35, 267 - Ärztekammer; RGSt 43, 44 (46-48) - Handwerkskammer; RGSt 44, 348 - Ärztekammer; BGHSt 2, 396 (400) = NJW 1952, 898 - Handwerkskammer; BGH, NJW 1956, 591 = GRUR 1957, 425 (426) - Ratgeber: Rechtsanwaltskammer; GRUR 1972, 607 = NJW 1972, 1470 L - Steuerbevollmächtigter: Berufskammer der Steuerbevollmächtigten; GRUR 1980, 855 (856) - Innenarchitektur: Architektenkammer).

    Wie der Senat im Urteil vom 26.5.1972 (GRUR 1972, 607 = NJW 1972, 1470 L - Steuerbevollmächtigter) ausgesprochen hat, unterfallen dieser Regelung auch solche Zusätze, die auf eine gem. § 57 III StBerG mit dem Beruf des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten vereinbare Tätigkeit hinweisen.

    Wie schon im Gesetzgebungsverfahren betont, ist es Sinn und Zweck der in Rede stehenden Vorschrift, die Wettbewerbsgleichheit innerhalb des Berufsstandes zu wahren und zugleich der Gefahr einer Irreführung des Publikums, die sich aus der eine besondere Sachkompetenz zum Ausdruck bringenden Berufsbezeichnung ergibt, entgegenzuwirken (vgl. die amtl. Begr. zum Steuerberatungsgesetz, BT-Dr III/128 Nr. 42; BGH, GRUR 1972, 607 (608) = NJW 1972, 1470 L - Steuerbevollmächtigter).

    Ein Verstoß gegen sie ist deshalb zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG, ohne daß es dafür noch auf das Vorliegen weiterer Umstände ankommt (vgl. BGH, GRUR 1972, 607 (608, 609) = NJW 1972, 1470 L - Steuerbevollmächtigter).

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79

    Wettbewerbswidrige Steuerberatung durch Unternehmensberater

    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der vom erkennenden Senat in seinen Urteilen vom 26. Mai 1972 (GRUR 1972, 607 - Steuerbevollmächtigter I - und vom 16.1.1981 - I ZR 29/79 -) vertretenen Rechtsmeinung.

    Die Beklagte verstößt damit nämlich auch gegen das Gebot zu lauterem Wettbewerbsverhalten, da sie sich durch die Ausübung unerlaubter Steuerhilfe in gesetzwidriger Weise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft; (vgl. auch Senatsurteile vom 26.5.1972, GRUR 1972, 607, 609 - Steuerbevollmächtigter I - und vom 11.11.1977, GRUR 1978, 180 - Lohnsteuerhilfeverein II - sowie zur ähnlichen Problematik beim Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz auch schon Senatsurteil vom 9.5.1967, BGHZ 48, 12, 17 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] - Wirtschaftsprüfer -).

  • BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75

    Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

    Sie nimmt insoweit die beruflichen Belange ihrer Mitglieder aus einem privatrechtlichen, auf der Ebene der Gleichordnung bestehenden Wettbewerbsverhältnis wahr (vgl. BGH GRUR 1972, 607 - Steuerbevollmächtigter).
  • BGH, 10.03.1988 - I ZR 217/85

    "Buchführungs- und Steuerstelle"; Bezeichnung einer Hilfe in Steuersachen

    Handelt es sich aber um Zusätze, die neben den vorgeschriebenen bzw. erlaubten Berufsbezeichnungen Tätigkeitsmerkmale herausstellen oder spezielle Fach- oder Branchenkenntnisse oder andere auf den Beruf bezogene Qualifikationen zum Ausdruck bringen, widerspricht das dem gesetzgeberischen Anliegen, durch das Verbot der Hervorhebung von Spezialkenntnissen oder weiteren Tätigkeiten die Gleichheit der wettbewerblichen Ausgangslage zu gewährleisten und der Gefahr einer Irreführung des Verkehrs vorzubeugen (BGH Urt. v. 25. Juni 1972 - I ZR 8/71, GRUR 1972, 607 = WRP 1972, 431 - Steuerbevollmächtigter; BGHZ 79, 390 - Apotheken-Steuerberatungsgesellschaft; BGH Urt. v. 13. November 1981 - I ZR 186/79 - Medico-Steuerberatungsgesellschaft; BGH Urt. v. 14. März 1985 - I ZR 66/83, GRUR 1985, 930 - JU-Steuerberatungsgesellschaft; BFH BStBl. 1987 II S. 346 - Landtreuhand-Steuerberatungsgesellschaft).
  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 161/85

    "Data-Tax-Control"; Zulässigkeit einer Bezeichnung für die steuerberatende

    Demgemäß hat der Senat solche Zusätze in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft für unzulässig erachtet, die spezielle Kenntnisse oder Qualifikationen zum Ausdruck bringen, sei es durch Herausstellung besonderer Kenntnisse hinsichtlich bestimmter Branchen oder Berufsgruppen (BGHZ 79, 390 - Apotheken-Steuerberatungsgesellschaft), sei es durch Betonung besonderer Rechtskenntnisse (Urt. v. 14.3.1985 - I ZR 66/83, GRUR 1985, 930 - JUS-Steuerberatungsgesellschaft), sei es durch Bezugnahme auf bestimmte Tätigkeiten, auch wenn diese nach § 57 Abs. 3 StBerG mit dem Beruf des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten vereinbar sind (Urt. v. 25.6.1972 - I ZR 8/71, GRUR 1972, 607 = WRP 1972, 431 - Steuerbevollmächtigter).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78

    Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige

    Die Klägerin ist danach klageberechtigt, da die Verletzung in ihren gesetzmäßigen Interessenbereich eingreift, der hier auch von allgemeinem, die Öffentlichkeit berührenden Interesse ist (vgl. BGH v. 13.3.64 - I b 120/62 GRUR 64, 397, 398 - Damenmäntel; v. 26.5.72 - I ZR 8/71 GRUR 72, 607 - Steuerbevollmächtigter; v. 29.3.74 - I ZR 15/73 GRUR 75, 75, 76 - Wirtschaftsanzeigen).
  • OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94

    Unzulässige anwaltliche Werbung; Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts durch

    Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes obliegt ihr nicht nur die Aufsicht über die berufliche Tätigkeit ihrer Kammermitglieder, sondern darüber hinaus fällt ihr die Aufgabe zu, die beruflichen Interessen und Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern (BGH GRUR 1972, 607; 1987, 444, 445; 1987, 834; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., 13 Rdnr. 31; v. Gamm, Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 13).
  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung Steuerberatungsgemeinschaft für einen

    Dabei hat der Senat auch geprüft, ob das Steuerberatungsgesetz in der Neufassung vom 4. November 1975 Veranlassung zu einer Abweichung von diesem bereits früher eingenommenen Standpunkt (vgl. BGH GRUR 1972, 607 Steuerbevollmächtigter) gebe und ob anderweit geltend gemachte verfassungsrechtliche Bedenken begründet sein könnten.
  • OLG Stuttgart, 14.03.1980 - 2 U 188/79

    Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbands zur Förderung gewerblicher Interessen;

    Das ist für die vergleichbare Klagbefugnis nach § 13 I UWG seit jeher anerkannt (vgl. dazu Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 12. Aufl., § 13 Anm. 17 und BGH GRUR 1972, 607 - Steuerbevollmächtigter - für die Klagbefugnis der Kammer für Steuerbevollmächtigte).
  • LG Düsseldorf, 08.01.1980 - 36 O 155/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht