Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3732
BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98 (https://dejure.org/2001,3732)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2001 - I ZR 81/98 (https://dejure.org/2001,3732)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - I ZR 81/98 (https://dejure.org/2001,3732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrecht - Schadenersatzpflicht - Wettbewerbswidrige Werbung - Werbung - Mobilfunktelefon - Zugabeverordnung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ZugabeVO § 1 Abs. 1; ; ZPO § 561 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1 3
    Werbung für Mobiltelefon bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Wie der Senat in mehreren nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 ausgeführt hat, stellt sich die Werbung mit der an den Abschluß eines Netzkartenvertrages gekoppelten, unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis einer einheitlichen, nicht in Haupt- und Nebenleistung (Zugabe) aufzuspaltenden Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird (BGHZ 139, 368, 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 m.w.N.).

    Dies bedeutet, daß die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zugeordnet sowie gut lesbar und grundsätzlich vollständig sein müssen (BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512 m.w.N.).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot das Verbot der Gewährung der in der Werbung angekündigten Vorteile nicht ohne weiteres rechtfertigen könnte (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis, m.w.N.).

  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Sie ist daher als Grundlage für anhand des unstreitigen Parteivorbringens nachzuholende Feststellungen ungeeignet (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 197/94, GRUR 1997, 767, 769 = WRP 1997, 735 - Brillenpreise II).

    Soweit es für die rechtliche Beurteilung unter dem Blickwinkel einer Irreführung nunmehr auf die in der Kopie nicht leserlichen Teile der Werbung ankommt, bestehen darüber hinaus Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit des Klageantrags (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; vgl. BGH GRUR 1997, 767, 769 - Brillenpreise II).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Wie der Senat in mehreren nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 ausgeführt hat, stellt sich die Werbung mit der an den Abschluß eines Netzkartenvertrages gekoppelten, unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis einer einheitlichen, nicht in Haupt- und Nebenleistung (Zugabe) aufzuspaltenden Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird (BGHZ 139, 368, 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 m.w.N.).

    Dies bedeutet, daß die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zugeordnet sowie gut lesbar und grundsätzlich vollständig sein müssen (BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512 m.w.N.).

  • BGH, 28.04.1994 - I ZR 68/92

    Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank - Wirtschaftliche Einheit;

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Die damit verbundene Anlockwirkung ist nicht wettbewerbswidrig, sondern liegt als gewollte Folge in der Natur des Leistungswettbewerbs (vgl. BGH, Urt. v. 28.4.1994 - I ZR 68/92, GRUR 1994, 743, 744 = WRP 1994, 610 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Bei einer auf Irreführung gestützten Klage setzt sich der maßgebliche Lebenssachverhalt aus der beanstandeten Werbemaßnahme und der nach Behauptung der Klägerin dadurch erzeugten Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise zusammen (BGH, Urt. v. 8.6.2000 - I ZR 269/97, GRUR 2001, 181, 182 = WRP 2001, 28 - dentalästhetika).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Damit hat es jedoch - abgesehen davon, daß nicht ohne weiteres auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den durchschnittlich informierten, verständigen Verbraucher, der sich der Anzeige mit situationsadäquater Aufmerksamkeit zuwendet, abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster) - den Sachverhalt nicht hinreichend ausgeschöpft.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Dies bedeutet, daß die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zugeordnet sowie gut lesbar und grundsätzlich vollständig sein müssen (BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 147/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Wie der Senat in mehreren nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 ausgeführt hat, stellt sich die Werbung mit der an den Abschluß eines Netzkartenvertrages gekoppelten, unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis einer einheitlichen, nicht in Haupt- und Nebenleistung (Zugabe) aufzuspaltenden Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird (BGHZ 139, 368, 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95

    Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    Die damit verbundene Anlockwirkung ist nicht wettbewerbswidrig, sondern liegt als gewollte Folge in der Natur des Leistungswettbewerbs (vgl. BGH, Urt. v. 28.4.1994 - I ZR 68/92, GRUR 1994, 743, 744 = WRP 1994, 610 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98
    a) Gegenstand des Unterlassungsantrages ist (allein) die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung durch den Hinweis "... wie dies aus der als Anlage K 1 vorgelegten Werbung ersichtlich ist" Bezug nimmt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 115/99, WRP 2001, 1182, 1183 - Jubiläumsschnäppchen).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Wie der Senat bereits entschieden hat, schützt § 3 UWG auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich - wie bei dem hier in Rede stehenden Werbeprospekt - um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher mit diesem Grad der Aufmerksamkeit wahrnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1999 - l ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; Urt. v. 19.4.2001 - I ZR 46/99, GRUR 2002, 81, 83 = WRP 2002, 81 - Anwalts- und Steuerkanzlei; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, BGH-Rep.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Anders als die Zugabeverordnung, die nicht allein die Ankündigung, sondern auch das Gewähren von Zugaben untersagte, käme ein aus § 1 UWG begründetes Verbot des Gewährens von Zugaben nur in Betracht, wenn die für die wettbewerbsrechtliche Bewertung der Werbung maßgeblichen Umstände stets auch bei Abschluß des entsprechenden Kopplungsgeschäfts vorlägen (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, BGH-Rep 2002, 76 - Für'n Appel und n'Ei).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 147/02

    Anforderungen an die Kennzeichnung des zu zahlenden Entgelts bei Bewerbung eines

    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil im ersten Revisionsverfahren aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, BGH-Rep 2002, 76).

    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings die Auffassung des Berufungsgerichts, der Durchschnittsverbraucher beziehe die im weißen Kasten enthaltenen Angaben zu den im Zusammenhang mit dem Netzkartenvertrag zu zahlenden Entgelten auf die Preisangabe für das Mobiltelefon ("für'n Apfel und n'Ei") und erkenne auch ohne einen entsprechenden Sternhinweis bei der Preisangabe für das Telefon, dass sich die mit dem Erwerb des Mobiltelefons verbundene wirtschaftliche Belastung erst unter Berücksichtigung dieser Entgelte ermitteln lasse (vgl. hierzu auch das erste Revisionsurteil v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, Umdruck S. 5 f. unter 2.b)aa); insoweit nicht in BGH-Rep 2002, 76).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    Anders als die Zugabeverordnung, die nicht allein die Ankündigung, sondern auch das Gewähren von Zugaben untersagte, käme ein aus § 1 UWG begründetes Verbot des Gewährens von Zugaben nur in Betracht, wenn die für die wettbewerbsrechtliche Bewertung der Werbung maßgeblichen Umstände stets auch bei Abschluß des entsprechenden Kopplungsgeschäfts vorlägen (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, BGH-Rep 2002, 76 - Für'n Appel und n'Ei).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 188/98

    Irreführende Werbung mit höherpreisigem Scanner

    Wie der Senat bereits entschieden hat, schützt § 3 UWG auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich - wie bei dem hier in Rede stehenden Werbeprospekt - um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher mit diesem Grad der Aufmerksamkeit wahrnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1999 - l ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; Urt. v. 19.4.2001 - I ZR 46/99, GRUR 2002, 81, 83 = WRP 2002, 81 - Anwalts- und Steuerkanzlei; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, BGH-Rep.
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Die vorliegende Sachverhaltskonstellation unterscheidet sich mithin deutlich von den bisher entschiedenen Handy-Fällen (vgl. BGH WRP 1999, 90 ff. -Handy für 0, 00 DM; BGH WRP 1999, 517 ff. Am Telefon nicht süß sein?; BGH NJOZ 2002, 975 ff. -Handy für 1 DM; BGH NJOZ 2002, 972 ff. -Für'n Apfel und n' Ei).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht