Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,621
BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03 (https://dejure.org/2006,621)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - I ZR 83/03 (https://dejure.org/2006,621)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03 (https://dejure.org/2006,621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage des Handelns eines Kostenansprüche geltend machenden Abschleppunternehmers im geschäftlichen Verkehr; Handeln als verlängerter Arm der Behörde; Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Mitwirkung eines Abschleppunternehmers bei der Einziehung der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inkassotätigkeit eines behördlich beauftragten Abschleppunternehmers erlaubt

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche gegen einen Abschleppunternehmer, der auf Weisung der Polizeibehörde Kostenansprüche wegen des Abschleppens eines verbotswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs geltend macht

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 8

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 8
    Kein Unterlassungsanspruch gegen ein von einer Behörde beauftragtes Abschleppunternehmen wegen Mitwirkung beim Abschleppkosten-Inkasso

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 8
    "Abschleppkosten-Inkasso"; Wettbewerbswidrigkeit der Geltendmachung von Kostenansprüchen durch einen Abschleppunternehmer auf Weisung der Polizeibehörde

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 8
    "Abschleppkosten-Inkasso"; Wettbewerbswidrigkeit der Geltendmachung von Kostenansprüchen durch einen Abschleppunternehmer auf Weisung der Polizeibehörde

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschleppkosten-Inkasso

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschleppfirma auch bei Kosteneinziehung "Arm der Behörde"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Herausgabe des abgeschleppten Fahrzeugs nur gegen Zahlung der Abschleppkosten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abschleppkosten-Inkasso

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsberatungsgesetz - Abschleppunternehmer darf für Polizei Kosten eintreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschleppkosten-Inkasso

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Herausgabe eines abgeschleppten Fahrzeugs nur gegen Zahlung der Abschleppkosten?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer geht gegen Abschleppunternehmer vor - Beim Eintreiben der Abschleppkosten handelt der Unternehmer als "verlängerter Arm der Behörde"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abschleppkosten-Inkasso zulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.4.2006)

    Auslösung von abgeschlepptem Auto nur gegen Bares // Abschlepper sind verlängerter Arm der Polizei

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beitreibung der Abschleppkosten durch Verwaltungshelfer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1804
  • MDR 2006, 1063
  • NVwZ 2006, 964
  • GRUR 2006, 428
  • NZV 2006, 476 (Ls.)
  • VersR 2006, 807
  • WM 2006, 1269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Wenn die öffentliche Hand ausschließlich erwerbswirtschaftliche (fiskalische) Zwecke mit den Mitteln des Privatrechts verfolgt, handelt sie stets zur Förderung des Absatzes des eigenen Unternehmens (BGH GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso; OLG Stuttgart GRUR-RR 2016, 453 Rn. 33 - Redaktionelles Stadtblatt; Köhler/Bornkamm, UWG, § 3a, Rn. 2.18; Keller in: Harte-Bavendamm, UWG, 3. Aufl. 2013, § 2 Rn. 26).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Dies gilt auch für die unmittelbar an den Abschleppunternehmer geleistete Zahlung, die ihren Rechtsgrund in den landesrechtlichen Vorschriften zur Kostenerstattung findet (BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03 - NVwZ 2006, 964 Rn. 16 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05

    Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen

    Mit der Zahlung der Abschleppkosten an das Abschleppunternehmen hat der Kläger rechtlich eine Leistung an die Beklagte erbracht (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 26.01.2006 - I ZR 83/03 -, NVwZ 2006 964 ).
  • OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

    Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 170/02, GRUR 2005, 960, 961 = WRP 2005, 1412 - Friedhofsruhe; Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03, GRUR 2006, 428 Rn. 12 = WRP 2006, 741 - Abschleppkosten-Inkasso; Keller in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 2 Rn. 46, 68; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf.

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen (BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.21; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 44; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 27).

    Handelt die öffentliche Hand dagegen zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, wird sie aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung tätig, ist eine geschäftliche Handlung nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.22; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 45).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Einziehen von Forderungen an sich auch öffentlich-rechtlich und damit hoheitlich geprägt sein kann (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso).

    So hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich angenommen, dass das Einschalten eines Privaten zur Durchführung einer hoheitlichen Handlung den Charakter der Handlung als hoheitliche nicht beeinflusst (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Überlässt der für eine bestimmte Aufgabe pflichtige Hoheitsträger die Aufgabendurchführung einem Verwaltungshelfer, bleibt die eigene (Primär-)Verantwortung des Hoheitsträgers bestehen (F. Kirchhof, in: Festschrift für Rengeling, 2008, S. 127, 128 f.; unter haftungsrechtlichen Vorzeichen BGH, Urt. v. 22.11.2001 - III ZR 322/00 - NVwZ 2002, 893, 894; BGH, Urt. v. 26.1.2006 - I ZR 83/03 - NVwZ 2006, 964, 965).
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Insoweit fehlt es schon an einer geschäftlichen Handlung, ohne die ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch nicht in Betracht kommt (vgl. BGH GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso Tz. 12 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen

    Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 170/02, GRUR 2005, 960, 961 = WRP 2005, 1412 - Friedhofsruhe; Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03, GRUR 2006, 428 Rn. 12 = WRP 2006, 741 - Abschleppkosten-Inkasso; Keller in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 2 Rn. 46, 68; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 25; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.18; Schünemann in GK.UWG, 2. Aufl., Einl. F Rn. 56).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen (BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.21; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 44; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 27).

    Handelt die öffentliche Hand dagegen zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, wird sie aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung tätig, ist eine geschäftliche Handlung nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.22; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 45).

    (1) Für die im Streitfall maßgebliche Frage, ob die öffentliche Hand aufgrund gesetzlicher Ermächtigung hoheitlich handelt und ihre Betätigung damit einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen ist oder die öffentliche Hand zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung tätig wird und damit die Feststellung einer geschäftlichen Handlung im Rahmen einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls möglich ist, kommt es maßgeblich auf die Bestimmungen an, die der streitigen Handlung zugrunde liegen (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 15 f. - Abschleppkosten-Inkasso).

    Auch die Durchführung einer behördlich anzuordnenden Maßnahme durch Private ist jedenfalls ein der wettbewerbsrechtlichen Überprüfung entzogenes hoheitliches Handeln, wenn ein Unternehmen durch privatrechtlichen Vertrag ohne eigene Entscheidungsmacht als verlängerter Arm der Verwaltungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig wird (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 15 f. - Abschleppkosten-Inkasso).

  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten

    Wenn die öffentliche Hand ausschließlich erwerbswirtschaftliche (fiskalische) Zwecke mit den Mitteln des Privatrechts verfolgt, handelt sie stets zur Förderung des Absatzes des eigenen Unternehmens (BGH GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso ; BGH GRUR 1973, 530 - C Stadtblatt ; Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.18).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14

    Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der

    Obwohl dies der Fall ist, liegt hier kein rein hoheitliches Handeln vor, weil sich der Beklagte - zumindest auch - erwerbswirtschaftlich betätigt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006, Az.: I ZR 83/03 = NJW 2006, 1804 ff.).
  • OLG München, 17.08.2017 - 29 U 1917/16

    Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

    Insoweit fehlt es schon an einer geschäftlichen Handlung, ohne die ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch nicht in Betracht kommt (vgl. BGH GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso Tz. 12 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09

    Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich

  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 141/06

    Überregionaler Krankentransport

  • BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09

    Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16

    Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22

    Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern

  • LG München I, 25.06.2021 - 17 HKO 7040/21

    Oktoberfest

  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 165/17

    Durchleitungssystem

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 15 U 73/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für

  • LG Freiburg, 26.09.2014 - 12 O 150/13

    Werbung einer Gemeinde für eigenes Krematorium und Bestattungsunternehmen;

  • LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16

    Vertragsärztliche Versorgung - zugelassener Nephrologe - keine Ansprüche aus

  • OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11

    Unterlassungs-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche eines auf

  • OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Ansprüche des Freistaates Bayern gegen die

  • OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09

    Amtshaftung bei Vollzug des Bauordnungsrechts: Nicht fachgerechtes Vorgehen eines

  • VG München, 21.03.2012 - M 7 K 11.5163
  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 564/17

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht, Vollstreckungsrecht

  • BPatG, 30.03.2022 - 29 W (pat) 583/20
  • OLG München, 17.08.2017 - 9 U 1917/16

    Gerichtliche Entscheidung im gewerblichen Rechtsschutz bei zu weit gefasstem

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 59/09

    Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2007 - 3 O 260/06

    Untersagung der Annahme eines Entgelts für die Annahme und Bearbeitung von

  • VG Düsseldorf, 02.04.2019 - 14 K 7088/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht