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   BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56   

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BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56 (https://dejure.org/1957,45)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1957 - I ZR 83/56 (https://dejure.org/1957,45)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1957 - I ZR 83/56 (https://dejure.org/1957,45)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 52
  • NJW 1958, 459
  • GRUR 1958, 354
  • DB 1958, 193
  • DB 1958, 194
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Das bedeutet, daß für die Anwendung des Wettbewerbsrechtes kein Raum ist, wenn die vom Urheberrecht gezogenen Grenzen nach ihrem Sinn und Zweck einer solchen Nutzung nicht entgegenstehen (RGZ 120, 97 - Huthaken; BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [9] - Hummelfiguren).

    Da die Urheber der Filmkomödie, indem sie an die von D. erfundenen Detektivgestalten anknüpften, nur von dem ihnen nach urheberrechtlichen Grundsätzen frei stehenden Recht Gebrauch machten, unter freier Benutzung eines fremden Werkes eine eigentümliche Schöpfung hervorzubringen, könnte die Beklagte durch die Auswertung dieses Films den Tatbestand einer unerlaubten Handlung gemäß § 826 BGB oder eines unlauteren Wettbewerbs gemäß § 1 UWG nur verwirklicht haben, wenn - abgesehen von der Anknüpfung an die Romanfiguren von D. - zusätzliche Umstände ersichtlich wären, die den Vorwurf eines unlauteren oder sittenwidrigen Vorgehens der Beklagten zu rechtfertigen vermöchten (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [10] - Hummelfiguren; RGZ 121, 69 [73] - Rundfunksenderaum; RGZ 135, 385, 395 - künstliche Blumen; RG GRUR 1929, 240).

  • RG, 19.11.1925 - I 10/25

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Das Reichsgericht hat die Frage zunächst als zweifelhaft bezeichnet (RGZ 112, 117 - Liebesleben in der Natur), späterhin jedoch die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Titelschutzes bejaht, in keinem der zur Entscheidung gekommenen Fälle aber, soweit ersichtlich, die Voraussetzungen für einen solchen Schutz als erfüllt angesehen (RGZ 123, 120 - Brücke zum Jenseits; 135, 209 - Brand im Opernhaus; GRUR 1937, 953 - Leichte Kavallerie).

    Nach feststehender Rechtsprechung, von der abzugehen keine Veranlassung besteht, kann eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 16 Abs. 1 UWG auch zwischen Buch- und Filmtiteln bestehen; denn die Benutzung einer mit einem Buchtitel verwechslungsfähigen Bezeichnung für einen Film kann zu der irrigen Meinung verleiten, der Film stelle eine Bearbeitung des Sprachwerkes dar (RGZ 112, 117 - Liebesleben in der Natur; 135, 209, 215 - Brand im Opernhaus).

  • RG, 28.02.1930 - II 424/29

    1. Unter welchen Voraussetzungen sind die Ansprüche auf Unterlassung und auf

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Auch Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb und unerlaubter Handlung können verwirkt werden; denn der sich auf § 242 BGB gründende Verwirkungsgedanke kommt als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung auch auf diesen Rechtsgebieten zur Anwendung (RGZ 127, 321, 323; RG MuW 1941, 153).

    Hierbei fällt auch ins Gewicht, daß die Frage, ob überhaupt eine Rechtsverletzung gegeben war, durchaus zweifelhaft erscheinen konnte und jedenfalls Anhaltspunkte dafür, daß sich etwa die Beklagte eines unzulässigen Eingriffs in Rechte der Kläger bewußt gewesen wäre, nicht vorliegen (RGZ 129, 252, 258; 127, 321, 323).

  • RG, 13.02.1932 - I 263/31

    1. Voraussetzungen und Grenzen des urheberrechtlichen Titelschutzes. Ist der

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Das Reichsgericht hat die Frage zunächst als zweifelhaft bezeichnet (RGZ 112, 117 - Liebesleben in der Natur), späterhin jedoch die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Titelschutzes bejaht, in keinem der zur Entscheidung gekommenen Fälle aber, soweit ersichtlich, die Voraussetzungen für einen solchen Schutz als erfüllt angesehen (RGZ 123, 120 - Brücke zum Jenseits; 135, 209 - Brand im Opernhaus; GRUR 1937, 953 - Leichte Kavallerie).

    Nach feststehender Rechtsprechung, von der abzugehen keine Veranlassung besteht, kann eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 16 Abs. 1 UWG auch zwischen Buch- und Filmtiteln bestehen; denn die Benutzung einer mit einem Buchtitel verwechslungsfähigen Bezeichnung für einen Film kann zu der irrigen Meinung verleiten, der Film stelle eine Bearbeitung des Sprachwerkes dar (RGZ 112, 117 - Liebesleben in der Natur; 135, 209, 215 - Brand im Opernhaus).

  • RG, 27.10.1899 - II 193/99

    Steht der aus § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27.

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Gerade weil ein Buchtitel im Regelfall kein Kennzeichen für die Herkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb ist, hat das Reichsgericht seine Eintragung als Warenzeichen für unzulässig erachtet (RGZ 40, 21; 44, 99).
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Das gilt auch dann, wenn nur einzelne Teile des Sprachwerkes, soweit sie den Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts genügen, bei der Herstellung des Films unfrei benutzt worden sind (BGHZ 9, 262, 265 [BGH 21.04.1953 - I ZR 110/52] - "Schwanenbilder").
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Die gewerbsmäßige Verbreitung und öffentliche Vorführung eines nach einem geschützten Sprachwerk hergestellten Films bedarf gemäß § 12 Abs. 2 Ziff. 6 LitUrhG in Verbindung mit § 11 LitUrhG und § 15 a KunstUrhG der Erlaubnis des Inhabers der Urheberrechte am Sprachwerk (BGHZ 5, 116, 119 [BGH 12.02.1952 - I ZR 115/51] - "Parkstraße 13").
  • RG, 04.06.1937 - VII 321/36

    1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit stärkster

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Dies gilt nicht nur für den Unterlassungs-, sondern auch für den Schadensersatzanspruch (RG JW 1938, 525; GRUR 1939, 806, 809; RGZ 155, 148).
  • RG, 17.02.1922 - II 456/21

    Unlauterer Wettbewerb; Verwechslungsgefahr von Büchertiteln

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Ein Titel ist eine besondere Bezeichnung im Sinne dieser Bestimmung, wenn er bestimmt und geeignet ist, das Werk von anderen Werken zu unterscheiden (RGZ 104, 88 f, ständige Rechtsprechung).
  • RG, 19.03.1932 - I 345/31

    1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz

    Auszug aus BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
    Da die Urheber der Filmkomödie, indem sie an die von D. erfundenen Detektivgestalten anknüpften, nur von dem ihnen nach urheberrechtlichen Grundsätzen frei stehenden Recht Gebrauch machten, unter freier Benutzung eines fremden Werkes eine eigentümliche Schöpfung hervorzubringen, könnte die Beklagte durch die Auswertung dieses Films den Tatbestand einer unerlaubten Handlung gemäß § 826 BGB oder eines unlauteren Wettbewerbs gemäß § 1 UWG nur verwirklicht haben, wenn - abgesehen von der Anknüpfung an die Romanfiguren von D. - zusätzliche Umstände ersichtlich wären, die den Vorwurf eines unlauteren oder sittenwidrigen Vorgehens der Beklagten zu rechtfertigen vermöchten (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [10] - Hummelfiguren; RGZ 121, 69 [73] - Rundfunksenderaum; RGZ 135, 385, 395 - künstliche Blumen; RG GRUR 1929, 240).
  • RG, 25.06.1930 - I 21/30

    1. Freie oder unfreie Benutzung von Operetten für die auf sie bezüglichen kurzen,

  • RG, 12.01.1929 - I 255/28

    Wann wird der Titel einer Schriftenreihe als selbständiges Schriftwerk geschützt?

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Diese Rechtsvorschriften, die sich nach ihrem Wortlaut und ursprünglichen Sinn nur auf das Recht am eigenen Bild bezogen, sind seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum dahin ausgelegt worden, daß sie sowohl für die Abbildung mit und ohne Namensnennung wie für die Darstellung einer Person durch einen Schauspieler auf der Bühne, im Film oder im Fernsehen gelten (vgl. u. a. KG, JW 1928, S. 363; BGHZ 26, 52 [67] - Sherlock Holmes - Hubmann, Das Persönlichkeitsrecht, 2. Aufl. 1967, S. 298; Rehm, Das Recht am eigenen Bild, Juristische Blätter [Wien] 1962, S. 1 ff., 65 ff. [67 f.]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    In späteren Entscheidungen war der Bundesgerichtshof bestrebt, die generalklauselartige Weite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu konkretisieren (vgl. etwa BGHZ 15, 249; 20, 345; 26, 52; 27, 284; 31, 308).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12

    Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren

    Es ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob mit einer solchen Bezugnahme bereits die Übernahme eigenpersönlicher Merkmale verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1957 - I ZR 83/56, BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGHZ 122, 53, 59 - Alcolix; BGH, GRUR 1994, 191, 194 - Asterix-Persiflagen; GRUR 2004, 855, 856 - Hundefigur).

    Dadurch wird ein hinreichender innerer Abstand zur Romanvorlage Astrid Lindgrens geschaffen, weil für den Betrachter klar erkennbar ist, dass die abgebildete Person nicht Pippi Langstrumpf ist (vgl. zur erkennbar fehlenden Personengleichheit bereits BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes).

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