Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,240
BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90 (https://dejure.org/1992,240)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1992 - I ZR 84/90 (https://dejure.org/1992,240)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - I ZR 84/90 (https://dejure.org/1992,240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Grund der Durchführung eines Jubiläumsverkaufs - Tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr nach erfolgtem Wettbewerbsverstoß - Wirksame Beschränkung der Revisionszulassung

  • werbung-schenken.de

    Jubiläumsverkauf

    UWG § 1
    Wiederholungsgefahr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    PreisangV § 1 Abs. 1; UWG § 1, § 7 Abs. 3 Nr. 2
    Wiederholungsgefahr bei einem Jubiläumsverkauf

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 617
  • MDR 1992, 359
  • GRUR 1992, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (83)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Vorliegend folgt aus den bereits begangenen Pflichtverletzungen der Beklagten eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH, Urteile vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15, NJOZ 2018, 194 Rn. 17 [zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen] und vom 16. Januar 1992 - I ZR 84/90, GRUR 1992, 318, 319 [zu Wettbewerbsverstößen]; jew. mwN).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Allein durch die Aufgabe des rechtsverletzenden Verhaltens wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt, solange damit nicht jede Wahrscheinlichkeit dafür beseitigt ist, dass der Verletzer erneut ähnliche Rechtsverletzungen begeht; regelmäßig kann die durch den Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr auch in solchen Fällen nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1992 - I ZR 84/90, GRUR 1992, 318, 319 f. = WRP 1992, 314 - Jubiläumsverkauf; Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 219/05, GRUR 2008, 996 Tz. 33 = WRP 2008, 1449 - Clone-CD).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    aa) Der Verstoß des Klägers gegen § 95a Abs. 3 UrhG begründet die tatsächliche Vermutung für seine Wiederholung (vgl. - zum Wettbewerbsrecht - BGH, Urt. v. 16.1.1992 - I ZR 84/90, GRUR 1992, 318, 319 f. = WRP 1992, 314 - Jubiläumsverkauf; Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum).

    Die durch einen bereits begangenen Verstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGHZ 136, 380, 390 - Spielbankaffaire; BGH GRUR 1992, 318, 319 f. - Jubiläumsverkauf; BGH GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum).

    Allein durch die Aufgabe des rechtsverletzenden Verhaltens wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt, solange damit nicht jede Wahrscheinlichkeit dafür beseitigt ist, dass der Verletzer erneut ähnliche Rechtsverletzungen begeht (vgl. BGH GRUR 1992, 318, 319 f. - Jubiläumsverkauf; BGH GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht