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   BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07   

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https://dejure.org/2009,1721
BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07 (https://dejure.org/2009,1721)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2009 - I ZR 87/07 (https://dejure.org/2009,1721)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - I ZR 87/07 (https://dejure.org/2009,1721)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Zoladex

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit des Parallelimports eines Arzneimittels durch unterbliebene Vorabinformation; Herausgabe des Gewinns aus dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels i.R.e. Markenverletzung; Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie; Verkehrsfähigkeit von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    MarkenG §§ 14, 24
    Schadensberechnung bei unzulässigem Parallelimport von Arzneimitteln - Zoladex

  • Betriebs-Berater

    Schadensberechnung bei Parallelimport eines Arzneimittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit des Parallelimports eines Arzneimittels durch unterbliebene Vorabinformation; Herausgabe des Gewinns aus dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels i.R.e. Markenverletzung; Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie; Verkehrsfähigkeit von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zoladex

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parallelimport eines Arzneimittels und Markenverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Parallelimport eines Arzneimittels ohne Information des Markeninhabers ist eine Markenrechtsverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parallelimport eines Arzneimittels

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensberechnung bei Parallelimport eines Arzneimittels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 513
  • GRUR 2010, 237
  • GRUR Int. 2010, 423
  • BB 2010, 257
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, wird bei der Bemessung des Schadensersatzes anhand des Verletzergewinns gerade fingiert, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn erzielt hätte wie der Verletzer (BGHZ 145, 366, 372 - Gemeinkostenanteil; 150, 32, 45 - Unikatrahmen; 181, 98 Tz. 74 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    dd) Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung des Sachverhalts schließlich auch nicht den Grundsatz vernachlässigt, dass der Verletzergewinn allein insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (st. Rspr.; vgl. BGHZ 181, 98 Tz. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl, m. w. N.).

    Seine Beurteilung, der von der Beklagten erzielte Gewinn gebühre auch unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes in voller Höhe der Klägerin, weil das von der Beklagten eingeführte Arzneimittel ohne die Verwendung der Marke der Klägerin aus arzneimittelrechtlichen Gründen in Deutschland nicht verkehrsfähig gewesen sei, lässt keine Überschreitung des dem Tatrichter in dieser Hinsicht eingeräumten Schätzungsermessens erkennen (vgl. BGHZ 181, 98 Tz. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl, m. w. N.; vgl. auch Schickert, PharmR 2005, 125, 128 f.).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    cc) Ebenfalls ohne Erfolg weist die Revision der Klägerin darauf hin, dass das Verbotsrecht des Markeninhabers gegenüber einem Parallelimporteur, der Arzneimittel unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur Vorabunterrichtung des Markeninhabers auf den Markt gebracht hat, gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Sache "Boehringer/Swingward II" (Urt. v. 26.4. 2007 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 = GRUR 2007, 586 Tz. 61 = WRP 2007, 627) nicht vom Verbotsrecht des Markeninhabers gegenüber dem Vertreiber gefälschter Waren unterschieden werden könne.

    Der Gerichtshof hat in seinen weiteren Ausführungen klargestellt, dass eine nationale Maßnahme, nach der der Markeninhaber beim Vertrieb nicht gefälschter Ware ohne vorherige Unterrichtung des Markeninhabers eine finanzielle Entschädigung auf derselben Grundlage verlangen könne wie im Falle einer Fälschung, zwar nicht als solche dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche; es sei aber Sache des nationalen Gerichts, die Höhe der finanziellen Entschädigung im Einzelfall insbesondere unter Berücksichtigung des Umfangs des dem Markeninhaber durch den Verstoß des Parallelimporteurs entstandenen Schadens sowie unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu bestimmen (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 63 - Boehringer/Swingward II).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat sich im Urteil "Boehringer/Swingward II" (GRUR 2007, 586 Tz. 57 ff.) zu der Frage geäußert, ob der Inhaber einer für ein Arzneimittel verwendeten Marke aufgrund eines Verstoßes des Parallelimporteurs eine finanzielle Entschädigung auf derselben Grundlage verlangen kann wie im Falle einer Warenfälschung.

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Für die Bestimmung des daher gemäß § 818 Abs. 2 BGB zu leistenden Wertersatzes ist der objektive Wert des Erlangten maßgeblich; dieser Wert besteht nicht in dem vom Dritten erzielten Gewinn, sondern in der für den Gebrauch des Rechts angemessenen und üblichen Lizenz (vgl. BGHZ 82, 299, 305 ff. - Kunststoffhohlprofil II; 99, 244, 248 f. - Chanel No. 5 I; BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 41 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; vgl. auch - zur Leistungskondiktion - BGH, Urt. v. 14.3.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685, 686 = WRP 2000, 766 - Formunwirksamer Lizenzvertrag, m. w. N.; a. A. Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rdn. 1054).
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Für die Bestimmung des daher gemäß § 818 Abs. 2 BGB zu leistenden Wertersatzes ist der objektive Wert des Erlangten maßgeblich; dieser Wert besteht nicht in dem vom Dritten erzielten Gewinn, sondern in der für den Gebrauch des Rechts angemessenen und üblichen Lizenz (vgl. BGHZ 82, 299, 305 ff. - Kunststoffhohlprofil II; 99, 244, 248 f. - Chanel No. 5 I; BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 41 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; vgl. auch - zur Leistungskondiktion - BGH, Urt. v. 14.3.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685, 686 = WRP 2000, 766 - Formunwirksamer Lizenzvertrag, m. w. N.; a. A. Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rdn. 1054).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Für die Bestimmung des daher gemäß § 818 Abs. 2 BGB zu leistenden Wertersatzes ist der objektive Wert des Erlangten maßgeblich; dieser Wert besteht nicht in dem vom Dritten erzielten Gewinn, sondern in der für den Gebrauch des Rechts angemessenen und üblichen Lizenz (vgl. BGHZ 82, 299, 305 ff. - Kunststoffhohlprofil II; 99, 244, 248 f. - Chanel No. 5 I; BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 41 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; vgl. auch - zur Leistungskondiktion - BGH, Urt. v. 14.3.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685, 686 = WRP 2000, 766 - Formunwirksamer Lizenzvertrag, m. w. N.; a. A. Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rdn. 1054).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Für die Bestimmung des daher gemäß § 818 Abs. 2 BGB zu leistenden Wertersatzes ist der objektive Wert des Erlangten maßgeblich; dieser Wert besteht nicht in dem vom Dritten erzielten Gewinn, sondern in der für den Gebrauch des Rechts angemessenen und üblichen Lizenz (vgl. BGHZ 82, 299, 305 ff. - Kunststoffhohlprofil II; 99, 244, 248 f. - Chanel No. 5 I; BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 41 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; vgl. auch - zur Leistungskondiktion - BGH, Urt. v. 14.3.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685, 686 = WRP 2000, 766 - Formunwirksamer Lizenzvertrag, m. w. N.; a. A. Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rdn. 1054).
  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Nachdem sie insoweit ein rechtskräftig gewordenes Feststellungsurteil erwirkt hat (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 114), macht sie nunmehr gegenüber der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 70.739, 79 EUR zuzüglich Zinsen geltend.
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Dieser Argumentation steht schon entgegen, dass sie gegen das im Rahmen der dreifachen Schadensberechnung zu beachtende Verbot der Vermengung der einzelnen Berechnungsmethoden verstößt (vgl. BGHZ 119, 20, 25 - Tchibo/Rolex II; 122, 262, 265 - Kollektion-Holiday, jeweils m. w. N.; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 14 Rdn. 356).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05

    Lefax/Lefaxin

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Unabhängig davon verbietet sich - worauf das Berufungsgericht ebenfalls hingewiesen hat - eine Unterscheidung danach, ob der Markterfolg gegebenenfalls noch von anderen Umständen abhängt, auch deswegen, weil der Parallelimporteur über die erforderlichen Hinweise auf seine Rolle als Importeur und Umpacker hinaus nur in beschränktem Umfang Eingriffe in die Packung vornehmen darf (vgl. BGH, Urt. v. 14.6. 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 29 ff. = WRP 2007, 1472 - STILNOX; Urt. v. 24.4. 2008 - I ZR 30/05, GRUR 2008, 1087 Tz. 19 ff. = WRP 2008, 1557 - Lefax/Lefaxin).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
    Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, wird bei der Bemessung des Schadensersatzes anhand des Verletzergewinns gerade fingiert, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn erzielt hätte wie der Verletzer (BGHZ 145, 366, 372 - Gemeinkostenanteil; 150, 32, 45 - Unikatrahmen; 181, 98 Tz. 74 - Tripp-Trapp-Stuhl).
  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04

    STILNOX

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

  • OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05

    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht gleichfalls in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGHZ 82, 299, 307 f. - Kunststoffhohlprofil II; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Tz. 22 = WRP 2010, 390 -Zoladex, m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, wird bei der Berechnung des Schadens nach dem Verletzergewinn fingiert, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Ausschließlichkeitsrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (BGHZ 145, 366, 372 [juris Rn. 24] - Gemeinkostenanteil; BGHZ 181, 98 Rn. 74 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Rn. 18 = WRP 2010, 390 - Zoladex; Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 45/09, juris Rn. 15; BGHZ 221, 342 Rn. 22 - Spannungsversorgungsvorrichtung).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08

    Werbung des Nachrichtensenders

    (1) Der Kläger kann die Herausgabe des Verletzergewinns insoweit verlangen, als dieser auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHZ 181, 98 Tz. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Tz. 20 = WRP 2010, 390 - Zoladex).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern

    (1) Der Kläger kann die Herausgabe des Verletzergewinns insoweit verlangen, als dieser auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHZ 181, 98 Rn. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Rn. 20 = WRP 2010, 390 - Zoladex).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines

    (1) Der Kläger kann die Herausgabe des Verletzergewinns insoweit verlangen, als dieser auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHZ 181, 98 Tz. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Tz. 20 = WRP 2010, 390 - Zoladex).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09

    Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des

    a) Mit Recht hat das Berufungsgericht darauf abgestellt, dass parallelimportierte Arzneimittel in Deutschland ohne Verwendung der zur Bezeichnung des Arzneimittels angebrachten Marke aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht verkehrsfähig sind und sich eine Unterscheidung danach, ob der Markterfolg gegebenenfalls noch von anderen Umständen abhängt, auch deshalb verbietet, weil der Parallelimporteur über die erforderlichen Hinweise auf seine Rolle als Importeur und Umpacker hinaus nur in beschränktem Umfang Eingriffe in die Packung vornehmen darf (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Rn. 17 = WRP 2010, 390 - Zoladex, mwN).

    Der Einwand des Verletzers, er hätte das betreffende Arzneimittel auch ohne Markenverletzung vertreiben können, ist bei der Berechnung des abstrakten Schadens nach dem Verletzergewinn unzulässig; eine wertende Betrachtung kann hier - wovon auch das Berufungsgericht mit Recht ausgegangen ist - allenfalls an die Frage der Ursächlichkeit zwischen Kennzeichenbenutzung und Gewinneintritt unter Einbeziehung eventueller Mitursachen für den Absatzerfolg anknüpfen (BGH GRUR 2010, 237 Rn. 17 - Zoladex).

    a) Dabei hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei darauf abgestellt, welche Lizenzgebühr vernünftige Lizenzparteien vereinbart hätten, wenn sie die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (vgl. BGH GRUR 2010, 237 Rn. 10 - Zoladex).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14

    Verletzung einer Marke durch Neuetikettierung vom Markeninhaber selbst auf den

    Darin wird ausgeführt, dass im Falle des Imports eines umverpackten Arzneimittels ohne Anzeige gegenüber dem Markeninhaber auch ohne schwerwiegende Beeinträchtigung wie zum Beispiel durch rufschädigende Aufmachung des umverpackten Arzneimittels der Zuspruch einer fiktiven Lizenzgebühr von 2 % nicht zu beanstanden ist (GRUR 2010, 237 Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke für Medizinprodukte wegen der

    Dass der Vertrieb nur wegen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige - zeitweilig - rechtswidrig war und eine Rufschädigung nicht eingetreten ist, ist insoweit unerheblich (BGH GRUR 2010, 237).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 20 U 62/09

    Höhe des Schadensersatzes für die Benutzung einer Wort-/Bildmarke im Wege der

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Falle des wegen einer unterlassenen Vorabinformation des Markeninhabers rechtswidrigen Parallelimports von Arzneimitteln ein verhältnismäßig niedriger Vergütungssatz in Betracht kommt (BGH GRUR 2010, 237 ff. - Zoladex).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2014 - 34 O 132/13

    Untersagung der wettbewerbswidrigen Benutzung und Bewerbung im Rahmen einer

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGH GRUR 2010, 237 Rdn. 10 - Zoladex; I, Markengesetz, 10. Aufl. 2012, § 14 Rdn. 492, 459, 534) bei einem Parallelimport nur wegen Verletzung der Vorabinformation, ohne weitere Beeinträchtigung des Markeninhabers einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 2 % des Nettoumsatzerlöses als angemessen angesehen.
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