Rechtsprechung
BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens durch eine Speditionsversicherung - Begriff der "verkehrsbedingten Zwischenlagerung"
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 619
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 27.05.2003 - 3 U 24/03
Haftung des Lagerhalters für Wasserschaden durch Sprinkleranlage in einem …
- BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher …
Es können aber auch ohne einen solchen Hinweis besondere Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß dem ausländischen Vertragsteil ein Kennenmüssen der Anwendung der ADSp zuzurechnen ist (vgl. die Senatsurteile vom 2. Oktober 1970 - I ZR 26/70 - VersR 71, 123; vom 10. März 1971 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619; vom 13. Juli 1973 - I ZR 72/72 - NJW 73, 2154; vom 12. Juli 1974 - I ZR 55/72 - NJW 74, 2177; ferner für Bankbedingungen Senatsurteil vom 18. Juli 1971 - I ZR 83/70 - NJW 71, 2126; 72, 681). - BGH, 13.07.1973 - I ZR 72/72
Anwendung deutschen Rechts auf einen Auftrag zwischen einem deutschen und einem …
Dies ist anzunehmen, wenn jemand in Vertragsbeziehungen zu einem Spediteur tritt, der seinen Geschäften die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt, und wenn ihm dies bekannt ist oder bekannt sein muß; sofern die Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, werden sie in einem solchen Fall Inhalt des Vertrages (BGHZ 1, 83, 85; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; Urteil v. 29. Juni 1959 - II ZR 114/57 -, LM HGB § 436 Nr. 1; v. 8. Mai 1970 - I ZR 73/68; v. 2. Oktober 1970 - I ZR 26/70 -, VersR 1971, 123; v. 10. März 1971 - I ZR 87/69 -, VersR 1971, 619).
- BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen - …
Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619). - LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist die Frage der Verwechslungsgefahr danach zu bestimmen, welchen Gesamteindruck die beiderseitigen Bezeichnungen im Verkehr erwecken (BGH, Urt.v. 27.9.90 - I ZR 87/69 "Pizza & Pasta"; GRUR 1991, 153, 154 f.; Urt.v. 16.7.98 - I ZR 6/96 "Wheels Magazine"; GRUR 1999, 235, 237).
- BGH, 28.03.1973 - I ZR 22/72
Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Versendung und …
Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1971 - I ZR 87/69 - Bezug genommen.
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