Rechtsprechung
BGH, 15.01.2015 - I ZR 88/14 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- lexetius.com
Brüssel-I-VO Art. 5 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 2
- openjur.de
§ 138 Abs. 2 ZPO; Artt. 15 Abs. 1, 16 Abs. 2, 5 Nr. 1 Bruessel-I-VO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Nr 1 EGV 44/2001, Art 15 Abs 1 Buchst c EGV 44/2001, Art 16 Abs 2 EGV 44/2001, § 138 Abs 2 ZPO
Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Maklerlohnklage: Darlegungs- und Beweislastverteilung hinsichtlich zuständigkeitsbegründender bzw. -hindernder Umstände bei einer Klage eines deutschen Immobilienmaklers gegen einen niederländischen ... - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Reicht eine ausländische Flagge und fremdsprachige Artikelbeschreibung auf der Internetseite zum Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit?
- IWW
Art. 5 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 80 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
Brüssel-I-VO Artt. 5 Nr. 1, 15 Abs. 1c, 16 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 2
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage auf Zahlung von Maklerlohn in Verbrauchersache - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn
- kanzlei.biz
Gerichtliche Zuständigkeit bei Verbrauchersachen innerhalb der EU
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Zahlungsklagen auf Maklerlohn, Makler-Privatkunden im EU-Ausland
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat; zur Darlegungs- und Beweislast des ...
- rewis.io
Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Maklerlohnklage: Darlegungs- und Beweislastverteilung hinsichtlich zuständigkeitsbegründender bzw. -hindernder Umstände bei einer Klage eines deutschen Immobilienmaklers gegen einen niederländischen ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Allgemeines Vertragsrecht
- dgfr.de
Internationale Zuständigkeit / Verbraucherschutzgerichtsstand
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Maklerrecht: Internationale Zuständigkeit für die Maklerlohnklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Internationale Zuständigkeit bei Zahlung von Maklerlohn
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Brüssel-I-VO für Klage auf Zahlung von Maklerlohn in Verbrauchersache
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Brüssel-I-VO
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zuständiges Gericht bei Internetseite eines Immobilienmaklers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage auf Zahlung von Maklerlohn
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Internationale Zuständigkeit bei Internet-Maklerlohn
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn
- ipweblog.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage auf Zahlung von Maklerlohn
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zuständiges Gericht bei Internet-Maklerlohn
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Internationale Zuständigkeit bei Zahlung von Maklerlohn
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Internationale Zuständigkeit für Klage auf Zahlung von Maklerlohn in Verbrauchersache
Verfahrensgang
- LG Kleve, 17.02.2012 - 3 O 130/11
- OLG Düsseldorf, 07.03.2014 - 7 U 104/12
- BGH, 15.01.2015 - I ZR 88/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2339
- ZIP 2015, 53
- MDR 2015, 874
- NZM 2015, 629
- WM 2016, 1840
- MMR 2015, 802
- K&R 2015, 574
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15
Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …
Der Begriff der Dienstleistungen wird auch in anderen unionsrechtlichen Rechtsquellen und deren Umsetzungsakten ins nationale Recht weit verstanden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - XI ZR 42/93, BGHZ 123, 380, 385 zu Art. 29 Abs. 1 EGBGB aF; Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 11 zu Art. 5 Brüssel-I-VO).Der Senat hat die Tätigkeit von Maklern als Dienstleistungen im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO angesehen (NJW 2015, 2339 Rn. 11).
- BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15
Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz
Der Begriff der Dienstleistungen wird auch in anderen unionsrechtlichen Rechtsquellen und deren Umsetzungsakten ins nationale Recht weit verstanden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - XI ZR 42/93, BGHZ 123, 380, 385 zu Art. 29 Abs. 1 EGBGB aF; Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 11 zu Art. 5 Brüssel-I-VO).Der Senat hat die Tätigkeit von Maklern als Dienstleistungen im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO angesehen (NJW 2015, 2339 Rn. 11).
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16
Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu …
Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht es deshalb für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF als entscheidend an, ob bereits vor dem Vertragsschluss mit dem konkreten Verbraucher objektive Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern in dem Wohnsitzstaat des betreffenden Verbrauchers tätigen wollte, und zwar in dem Sinne, dass der Unternehmer zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 76 und 92; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 14).dd) Während die Vorgängerregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der durch die aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung (EuGVÜ) für die Zuständigkeit an ein unternehmerbezogenes Erfordernis - ausdrückliches Angebot oder Werbung des Unternehmers im Wohnsitzstaat des Verbrauchers vor dem Vertragsschluss - und an ein verbraucherbezogenes Erfordernis - Vornahme der zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen durch den Verbraucher in diesem Staat - anknüpfte, verzichtet Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ wie die gleichlautende Regelung der EuGVVO aF auf das letztgenannte Erfordernis und stellt den erforderlichen hinreichenden Bezug des Verbrauchervertrages zum Wohnsitzstaat des Verbrauchers allein über die unternehmerbezogene Voraussetzung des Ausrichtens her (für EuGVVO aF BGH…, Urteil vom 24. April 2013 - XII ZR 10/10, WM 2013, 1234 Rn. 14; vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13).
Die Neufassung soll, um den Schutz des Verbrauchers an die neuen Technologien und insbesondere an die Entwicklung des elektronischen Handels anzupassen, in deutlicher Erweiterung der bisherigen Rechtslage die bisherigen Merkmale einschließen und ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfassen (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 61; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13; OGH, ZIP 2010, 1154, 1155;… Stein/Jonas/Wagner, ZPO, 22. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 39).
(1) Maßgeblich ist der Stand und der Inhalt der Internetseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, hier also der Januar 2011 (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 24, 29; Staudinger, jM 2014, 229, 233).
Dem Berufstätigen, der die Gestaltung seines Internetauftritts vornimmt und die für dessen Veränderung maßgeblichen Entscheidungen trifft, ist es ohne weiteres möglich, hierzu im Einzelnen vorzutragen, weil es sich um Vorgänge handelt, die in seiner Sphäre liegen (vgl. für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF: BGH, Urteil vom 15. Januar 2015, aaO Rn. 28 f).
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 257/15
Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftformerfordernis des revidierten Luganer …
Daher geht es auch zu dessen Lasten, wenn sich - wie hier - die Voraussetzungen des erforderlichen Ausrichtens nicht oder nicht hinreichend feststellen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, WM 2016, 1840 Rn. 26 mwN). - BGH, 15.12.2016 - VII ZR 221/15
Handelsvertretervertrag eines inländischen Vertriebsmitarbeiters mit einem …
Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-I-VO sieht einen einheitlichen Gerichtsstand an dem genannten Erfüllungsort für alle Klagen aus einem solchen Dienstleistungsvertrag vor (…vgl. EuGH, EuZW 2010, 378 Rn. 43 - Wood Floor Solutions Andreas Domberger;… EuGH, NZI 2014, 919 Rn. 41 - Nickel & Goeldner Spedition; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 11;… Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, NJW 2012, 1817 Rn. 22;… Urteil vom 2. März 2006 - IX ZR 15/05, NJW 2006, 1806 Rn. 15). - BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige …
Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht es deshalb für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF als entscheidend an, ob bereits vor dem Vertragsschluss mit dem konkreten Verbraucher objektive Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern in dem Wohnsitzstaat des betreffenden Verbrauchers tätigen wollte, und zwar in dem Sinne, dass der Unternehmer zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 76 und 92; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 14).dd) Während die Vorgängerregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der durch die aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung (EuGVÜ) für die Zuständigkeit an ein unternehmerbezogenes Erfordernis - ausdrückliches Angebot oder Werbung des Unternehmers im Wohnsitzstaat des Verbrauchers vor dem Vertragsschluss - und an ein verbraucherbezogenes Erfordernis - Vornahme der zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen durch den Verbraucher in diesem Staat - anknüpfte, verzichtet Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ wie die gleichlautende Regelung der EuGVVO aF auf das letztgenannte Erfordernis und stellt den erforderlichen hinreichenden Bezug des Verbrauchervertrages zum Wohnsitzstaat des Verbrauchers allein über die unternehmerbezogene Voraussetzung des Ausrichtens her (für EuGVVO aF BGH…, Urteil vom 24. April 2013 - XII ZR 10/10, WM 2013, 1234 Rn. 14; vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13).
Die Neufassung soll, um den Schutz des Verbrauchers an die neuen Technologien und insbesondere an die Entwicklung des elektronischen Handels anzupassen, in deutlicher Erweiterung der bisherigen Rechtslage die bisherigen Merkmale einschließen und ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfassen (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 61; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13; OGH, ZIP 2010, 1154, 1155;… Stein/Jonas/Wagner, ZPO, 22. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 39).
(1) Maßgeblich ist der Stand und der Inhalt der Internetseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, hier also der Januar 2011 (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 24, 29; Staudinger, jM 2014, 229, 233).
Dem Berufstätigen, der die Gestaltung seines Internetauftritts vornimmt und die für dessen Veränderung maßgeblichen Entscheidungen trifft, ist es ohne weiteres möglich, hierzu im Einzelnen vorzutragen, weil es sich um Vorgänge handelt, die in seiner Sphäre liegen (vgl. für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF: BGH, Urteil vom 15. Januar 2015, aaO Rn. 28 f).
- OLG Bamberg, 31.10.2018 - 8 U 73/18
Darlegungs- und Beweislast für die Verbrauchereigenschaft nach Art. 17 EuGVVO
Deshalb ist nach der Rechtsprechung sowohl des EuGH als auch des BGH im Fall eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem bestimmten Verbraucher zu ermitteln, ob vor dem Vertragsschluss mit diesem Verbraucher Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass der Gewerbetreibende Geschäfte mit Verbrauchern in dem anderen Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der fragliche Verbraucher seinen Wohnsitz hat, tätigen wollte (EuGH, NJW 2011, 505; BGH WM 2016, 1840).Die Ausrichtung der gewerblichen Tätigkeit der Beklagten auch auf in Deutschland wohnhafte Privatkunden (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09; EuGH, NJW 2011, 505; BGH, WM 2016, 1840;… Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., Art. 17 EuGVVO Rn. 24) ist, wie bereits ausgeführt, unstreitig geblieben.
- OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2341/15
Ansprüche aus Anwaltshaftung gegen in der Schweiz ansässige Rechtsanwälte und …
Die Vorlage eines Ausdrucks der Internetseite zum Zeitpunkt der Klageeinreichung stelle nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15.01.2015 - I ZR 88/14, Rn. 26) ein vom Unternehmer zu widerlegendes Indiz für die Gestaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dar, da ansonsten der Verbraucher mit unzumutbaren Beweisschwierigkeiten konfrontiert sei und den verbraucherschützenden Vorschriften die praktische Wirksamkeit genommen würde.Hat der Verbraucher zuständigkeitsrelevante Tatsachen zum Zeitpunkt der Einleitung des Klageverfahrens im Einzelnen dargelegt und bewiesen und hatte er bei Abschluss des Vertrags mit dem Unternehmer keinen Anlass, Beweise hierfür zu sichern, obliegt es dem Unternehmer, diesen Vortrag mit detailliertem Vorbringen zu bestreiten, wenn er sich auf in seiner Sphäre liegende zuständigkeitsrelevante Vorgänge beruft (für den Zustand eines Internetauftritts als zuständigkeitsleugnende Tatsache im Rahmen von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO 2001: BGH, Urt. v. 15.01.2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339, Rn. 19, 29 f.).
Da die Klagepartei bei Abschluss des Anwaltsvertrags keine Veranlassung hatte, den Zustand des Internetauftritts der von ihr beauftragten Rechtsanwälte zum Zweck der Beweissicherung zu dokumentieren, oblag es den Beklagten, im Einzelnen vorzutragen, dass eine entsprechende Ausrichtung vor dem Vertragsschluss mit der Klagepartei noch nicht gegeben war (BGH, Urt. v. 15.01.2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339, Rn. 19).
Sie haben damit ihrer sekundären Darlegungslast nicht genügt, mit der Folge, dass der Vortrag der Klagepartei, die eine derartige Gestaltung des Internetauftritts schon zur Zeit des Vertragsschlusses behauptet, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen ist (BGH, Urt. v. 15.01.2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339, Rn. 30).
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige …
Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht es deshalb für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF als entscheidend an, ob bereits vor dem Vertragsschluss mit dem konkreten Verbraucher objektive Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern in dem Wohnsitzstaat des betreffenden Verbrauchers tätigen wollte, und zwar in dem Sinne, dass der Unternehmer zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 76 und 92; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 14).a) Während die Vorgängerregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der durch die aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung (EuGVÜ) für die Zuständigkeit an ein unternehmerbezogenes Erfordernis - ausdrückliches Angebot oder Werbung des Unternehmers im Wohnsitzstaat des Verbrauchers vor dem Vertragsschluss - und an ein verbraucherbezogenes Erfordernis - Vornahme der zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen durch den Verbraucher in diesem Staat - anknüpfte, verzichtet Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ wie die gleichlautende Regelung der EuGVVO aF auf das letztgenannte Erfordernis und stellt den erforderlichen hinreichenden Bezug des Verbrauchervertrages zum Wohnsitzstaat des Verbrauchers allein über die unternehmerbezogene Voraussetzung des Ausrichtens her (für EuGVVO aF BGH…, Urteil vom 24. April 2013 - XII ZR 10/10, WM 2013, 1234 Rn. 14; vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13).
Die Neufassung soll, um den Schutz des Verbrauchers an die neuen Technologien und insbesondere an die Entwicklung des elektronischen Handels anzupassen, in deutlicher Erweiterung der bisherigen Rechtslage die bisherigen Merkmale einschließen und ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfassen (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 61; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13; OGH, ZIP 2010, 1154, 1155;… Stein/Jonas/Wagner, ZPO, 22. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 39).
aa) Maßgeblich ist der Stand und der Inhalt der Internetseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, hier also der März 2011 (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 24, 29; Staudinger, jM 2014, 229, 233).
Dem Berufstätigen, der die Gestaltung seines Internetauftritts vornimmt und die für dessen Veränderung maßgeblichen Entscheidungen trifft, ist es ohne weiteres möglich, hierzu im Einzelnen vorzutragen, weil es sich um Vorgänge handelt, die in seiner Sphäre liegen (vgl. für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF: BGH, Urteil vom 15. Januar 2015, aaO Rn. 28 f).
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige …
Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht es deshalb für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF als entscheidend an, ob bereits vor dem Vertragsschluss mit dem konkreten Verbraucher objektive Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern in dem Wohnsitzstaat des betreffenden Verbrauchers tätigen wollte, und zwar in dem Sinne, dass der Unternehmer zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 76 und 92; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 14).Während die Vorgängerregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der durch die aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung (EuGVÜ) für die Zuständigkeit an ein unternehmerbezogenes Erfordernis - ausdrückliches Angebot oder Werbung des Unternehmers im Wohnsitzstaat des Verbrauchers vor dem Vertragsschluss - und an ein verbraucherbezogenes Erfordernis - Vornahme der zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen durch den Verbraucher in diesem Staat - anknüpfte, verzichtet Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ wie die gleichlautende Regelung der EuGVVO aF auf das letztgenannte Erfordernis und stellt den erforderlichen hinreichenden Bezug des Verbrauchervertrages zum Wohnsitzstaat des Verbrauchers allein über die unternehmerbezogene Voraussetzung des Ausrichtens her (für EuGVVO aF BGH…, Urteil vom 24. April 2013 - XII ZR 10/10, WM 2013, 1234 Rn. 14; vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13).
Die Neufassung soll, um den Schutz des Verbrauchers an die neuen Technologien und insbesondere an die Entwicklung des elektronischen Handels anzupassen, in deutlicher Erweiterung der bisherigen Rechtslage die bisherigen Merkmale einschließen und ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfassen (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 61; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13; OGH, ZIP 2010, 1154, 1155;… Stein/Jonas/Wagner, ZPO, 22. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 39).
(1) Maßgeblich ist der Stand und der Inhalt der Internetseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, hier also der März 2011 (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 24, 29; Staudinger, jM 2014, 229, 233).
Dem Berufstätigen, der die Gestaltung seines Internetauftritts vornimmt und die für dessen Veränderung maßgeblichen Entscheidungen trifft, ist es ohne weiteres möglich, hierzu im Einzelnen vorzutragen, weil es sich um Vorgänge handelt, die in seiner Sphäre liegen (vgl. für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF: BGH, Urteil vom 15. Januar 2015, aaO Rn. 28 f).
- OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2342/15
Internationale Zuständigkeit beim Verbrauchergerichtsstand
- OLG München, 26.02.2020 - 15 U 4202/19
Maklerprovision mit Auslandsbezug - Internationale Zuständigkeit und anwendbares …
- OLG München, 11.10.2017 - 20 U 1506/17
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls in einem Ferienhaus auf …
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige …
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige …
- OLG Hamm, 31.05.2016 - 28 U 99/15
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines …
- OLG Hamm, 31.05.2016 - 28 U 164/15
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines …
- OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 3 U 1548/15
Zum Merkmal des "Ausrichtens" gemäß Art. 15 Abs. 1 c) des Luganer Übereinkommens …
- OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 24 U 111/15
Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Lugano-Übereinkommen
- LG Bremen, 26.11.2021 - 4 S 166/21
Anwaltsvertrag über Internet - Gericht am Kanzleisitz zuständig
- LG Köln, 21.09.2017 - 27 O 519/15
Zahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters auf Provisionsforderungen des …