Rechtsprechung
BGH, 13.12.2007 - I ZR 89/05 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Micardis
MarkenG § 14 Abs. 2, § 24; Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 13 Abs. 1 und 2
- markenmagazin:recht
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Micardis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Recht des Parallelimporteurs auf Anbringung der Originalbezeichnung und Verwendung der im Ausland in den Verkehr gebrachten Ausstattung bei Herstellung einer neuen Verpackung für den Vertrieb eines importierten Arzneimittels; Erforderlichkeit der Wiederanbringung der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
MarkenG §§ 14, 24; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 13
Parallelimport von umverpackten Arzneimitteln - Micardis - Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 24; ; GemeinschaftsmarkenVO Art. 13 Abs. 1; ; GemeinschaftsmarkenVO Art. 13 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Micardis"; Wiederanbringung der Originalbezeichnung des Arzneimittels durch den Parallelimporteur
- rechtsportal.de
"Micardis"; Wiederanbringung der Originalbezeichnung des Arzneimittels durch den Parallelimporteur
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Micardis
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Parallelimport
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Parallelimporteur darf sowohl die im Ausfuhrmitgliedstaat benutzte Originalbezeichnung des Arzneimittels wieder anbringen als auch die Ausstattung verwenden
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.02.2004 - 312 O 323/03
- OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 48/04
- BGH, 13.12.2007 - I ZR 89/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1215
- GRUR 2008, 707
- GRUR Int. 2009, 65
- BB 2008, 625
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09
RENNIE
Auch in dem der Entscheidung "Micardis" (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - I ZR 89/05, GRUR 2008, 707 = WRP 2008, 944) zugrunde liegenden Sachverhalt bestand die Alternative zur Neuverpackung mit Wiederanbringung der Marke nicht in der Verwendung der umetikettierten Originalverpackung. - BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05
Lefax/Lefaxin
Es gilt dagegen nicht für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (…EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 = GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II;… EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 8.7.2003 - E-3/02, GRUR Int. 2003, 936 Tz. 41-45 - Paranova/Merck;… BGH, Urt. v. 14.6.2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 23 = WRP 2007, 1472 - STILNOX; Urt. v. 13.12.2007 - I ZR 89/05, GRUR 2008, 707 Tz. 17 = WRP 2008, 944 - Micardis). - OLG Köln, 17.11.2017 - 1 W 17/17
Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern
Die Reichweite eines Unterlassungstitels ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der gesamten Entscheidung, gegebenenfalls auch unter Heranziehung der Klage- oder Antragsbegründung, zu ermitteln (BGH, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 707, zitiert juris Rn. 37 - Internet-Versteigerung III;… vom 19. Mai 2010, aaO).
- LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/08
Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus …
Auch das Recht des Markeninhabers, die Ware mit der Marke (neu) zu kennzeichnen oder die Marke auf der Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben, kann der Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG unterliegen (…vgl. EuGH NJW 1997, 1627, 1629 Rn. 37 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova; BGH GRUR 2008, 707, 708 - "X").Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (…vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 f. Rn. 15, 30 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II;… 2002, 879, 881 Rn. 29 f. - Boehringer Ingelheim u.a.; BGH GRUR 2008, 707, 708 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").
Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (…vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 Rn. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 707, 709 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").
Jenes Kriterium gilt indes nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung erfolgt, im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrstaats zu ermöglichen, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (…vgl. GRUR 2007, 586, 590 Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - "Lefax/Lefaxin"; 2008, 707, 709 - "X"; 2008, 160, 164 - "CORDARONE"; 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").
- LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/09
Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus …
Auch das Recht des Markeninhabers, die Ware mit der Marke (neu) zu kennzeichnen oder die Marke auf der Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben, kann der Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG unterliegen (…vgl. EuGH NJW 1997, 1627, 1629 Rn. 37 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova; BGH GRUR 2008, 707, 708 - "X").Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (…vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 f. Rn. 15, 30 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II;… 2002, 879, 881 Rn. 29 f. - Boehringer Ingelheim u.a.; BGH GRUR 2008, 707, 708 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").
Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (…vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 Rn. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 707, 709 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").
Jenes Kriterium gilt indes nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung erfolgt, im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrstaats zu ermöglichen, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (…vgl. GRUR 2007, 586, 590 Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - "Lefax/Lefaxin"; 2008, 707, 709 - "X"; 2008, 160, 164 - "CORDARONE"; 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").
- OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
Erschöpfung des Markenrechts beim Reimport von Arzneimitteln
Wie der Bundesgerichtshof in mehreren neueren Urteilen (…BGH, GRUR 2007, 1075 [Rn. 23 ff.] = WRP 2007, 1472 - STILNOX;… BGHZ 173, 230 [Rn. 32 f.] = GRUR 2008, 160 = WRP 2008, 226 - CORDARONE; BGH, GRUR 2008, 707 [Rn. 15 ff.] = WRP 2008, 944 - Micardis; vgl. dazu Wolpert, WRP 2008, 453 ff.; Lieck, GRUR 2008, 661 [663 ff.]) klargestellt hat, bedarf es im Rahmen des Erforderlichkeitskriteriums keiner Prüfung, ob der Parallelimporteur die Verwendung eigener Verpackungen trotz divergierender Packungsgrößen im Ausfuhr- und Einfuhrmitgliedsstaat vermeiden kann, indem er die ausländische Verpackung durch Entnahme oder Hinzufügung von Blistern und das Überkleben mit Etiketten auf die Packungsgröße des Einfuhrstaats "abstockt" oder "aufstockt". - LG Frankfurt/Main, 13.07.2018 - 10 O 89/18 Die Antragsgegnerin ist berechtigt, die Kennzeichnungen (Marken) auf der Originalverpackung auch auf den von ihr hergestellten Neuverpackungen anzubringen (vgl. BGH, GRUR 2008, 707 Rn. 17, 18 - Micardis).
Der Parallelimporteur ist dagegen nicht verpflichtet, auf der Verpackung ausdrücklich anzugeben, dass das Umpacken der Ware ohne Zustimmung des Markeninhabers erfolgt ist (vgl. BGH, GRUR 2008, 707 Rn. 19 - Micardis).
- OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10
Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines …
Auch in dieser Entscheidung hat der BGH ausgeführt, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit nur das Umpacken der Ware als solches sowie die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, betrifft, nicht dagegen die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (BGH GRUR 2008, 707, 709 Rn. 17 - Micardis/Unterstreichung durch den hiesigen Senat).