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   BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48269
BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09 (https://dejure.org/2012,48269)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - I ZR 90/09 (https://dejure.org/2012,48269)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - I ZR 90/09 (https://dejure.org/2012,48269)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 809 BGB, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 69a Abs 1 UrhG, § 69a Abs 3 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines nur in einzelnen Komponenten übernommenen Computerprogramms zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBasic-IDOS

  • Telemedicus

    Herausgabe des Quellcodes - UniBasic-IDOS

  • Telemedicus

    Herausgabe des Quellcodes - UniBasic-IDOS

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei möglicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm besteht Anspruch auf Besichtigung des Quellcodes

  • IWW
  • JurPC

    UniBasic-IDOS

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung

  • debier datenbank

    UniBasic-IDOS

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a Abs. 1, Abs. 3 UrhG

  • Betriebs-Berater

    Herausgabeanspruch eines Quellcodes zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBasic-IDOS

  • rewis.io

    Urheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines nur in einzelnen Komponenten übernommenen Computerprogramms zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBasic-IDOS

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 809
    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UniBasic-IDOS

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Teile übernommen: Herausgabe des gesamten Codes zum Nachweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogrammes nach § 809 BGB zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtsverletzung durch ein Computerprogramm - und die Herausgabe des Quellcodes

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Herausgabeanspruch eines Quellcodes zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBa-sic-IDOS

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabe des Quellcodes zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis einer Urheberrechtsverletzung bei Software: Anspruch auf Quellcode-Herausgabe, auch wenn nicht das gesamte Computerprogramm übernommen wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 878
  • MDR 2013, 667
  • GRUR 2013, 509
  • MMR 2013, 526
  • BB 2013, 961
  • K&R 2013, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

    Ist etwa beispielweise noch offen, ob der Kläger überhaupt über ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem geschützten Recht verfügt, kann der Beklagte (noch) nicht zur Vorlage des Quellcodes verurteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2012 - I ZR 90/09, GRUR 2013, 509 - UniBasic-IDOS; Ohst in Wandtke/Bullinger, 4. Aufl., § 101a Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 130/17

    Besichtigungsanspruch des mitwirkenden Darstellers eines Dokumentarfilms vor

    Vielmehr muss bereits ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - X ZR 18/84, BGHZ 93, 191, 203 f.; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 385 f.; Urteil vom 20. September 2012 - I ZR 90/09, GRUR 2013, 509 Rn. 20).

    Insbesondere müssen die nicht von der Besichtigung betroffenen Voraussetzungen des Anspruchs, der mit Hilfe der Besichtigung durchgesetzt werden soll, bereits geklärt sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - X ZR 18/84, aaO S. 205 f.; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, aaO; Urteil vom 20. September 2012 - I ZR 90/09, aaO).

  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

    Der Berechtigte hat grundsätzlich nur darzulegen, dass sein Programm nicht lediglich das Werk eines anderen nachahmt (vgl. BGH GRUR 2013, 509, zitiert nach juris Rn. 27 - UniBasic-IDOS).
  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

    Es liegt nahe, dass es sich bei der dynamischen html-Programmierung unter Verwendung von JavaScripts, die den bei jedem Abruf individuell erstellten Aufbau der Webseite der Antragstellerin bestimmen, um ablauffähige und interpretierbare Steuerbefehle handelt, die auch hinreichend komplex sind und insofern die nach § 69a Abs. 3 UrhG erforderliche Individualität erreichen (BGH GRUR 2013, 509 Rn. 24 - UniBasic-IDOS).
  • OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14

    Urheberrechtsverletzung: Anforderungen an die Miturheberschaft an einem

    Für einen Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB muss ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung vorliegen, wobei die Darlegungslast des Anspruchstellers nicht überspannt werden darf (BGH, Urteil vom 20.09.2012, I ZR 90/09, Rn. 20 bei juris - UniBasic-IDOS).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 4 U 92/18

    Forensik-Software - Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für

    Der Berechtigte hat grundsätzlich nur darzulegen, dass sein Programm nicht lediglich das Werk eines anderen nachahmt (BGH GRUR 2013, 509 - UniBasic-IDOS; BT-Drs. 12/4022, 9).
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