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   BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09   

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https://dejure.org/2012,48269
BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09 (https://dejure.org/2012,48269)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - I ZR 90/09 (https://dejure.org/2012,48269)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - I ZR 90/09 (https://dejure.org/2012,48269)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 809 BGB, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 69a Abs 1 UrhG, § 69a Abs 3 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines nur in einzelnen Komponenten übernommenen Computerprogramms zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBasic-IDOS

  • Telemedicus

    Herausgabe des Quellcodes - UniBasic-IDOS

  • Telemedicus

    Herausgabe des Quellcodes - UniBasic-IDOS

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei möglicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm besteht Anspruch auf Besichtigung des Quellcodes

  • IWW
  • JurPC

    UniBasic-IDOS

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung

  • debier datenbank

    UniBasic-IDOS

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a Abs. 1, Abs. 3 UrhG

  • Betriebs-Berater

    Herausgabeanspruch eines Quellcodes zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBasic-IDOS

  • rewis.io

    Urheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines nur in einzelnen Komponenten übernommenen Computerprogramms zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBasic-IDOS

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 809
    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UniBasic-IDOS

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Teile übernommen: Herausgabe des gesamten Codes zum Nachweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogrammes nach § 809 BGB zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtsverletzung durch ein Computerprogramm - und die Herausgabe des Quellcodes

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Herausgabeanspruch eines Quellcodes zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBa-sic-IDOS

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabe des Quellcodes zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis einer Urheberrechtsverletzung bei Software: Anspruch auf Quellcode-Herausgabe, auch wenn nicht das gesamte Computerprogramm übernommen wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 878
  • MDR 2013, 667
  • GRUR 2013, 509
  • MMR 2013, 526
  • BB 2013, 961
  • K&R 2013, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09
    Damit unterstellt es auch die kleine Münze des Programmschaffens dem urheberrechtlichen Schutz und lässt lediglich die einfache, routinemäßige Programmierleistung, die jeder Programmierer auf dieselbe oder ähnliche Weise erbringen würde, schutzlos (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2005 - I ZR 111/02, GRUR 2005, 860, 861 = WRP 2005, 1263 - Fash 2000, mwN).

    Es ist daher in derartigen Fällen Sache des Beklagten darzutun, dass das Programm, für das Schutz beansprucht wird, nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt (vgl. BGH, GRUR 2005, 860, 861 - Fash 2000).

    Es ist grundsätzlich Sache des Beklagten darzutun, dass das Programm, für das Schutz beansprucht wird, nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt (vgl. BGH, GRUR 2005, 860, 861 - Fash 2000; Dreier in Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 3. Aufl., § 69a Rn. 29; Erdmann/Bornkamm, GRUR 1991, 877, 879; differenzierend Grützmacher in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. § 69a UrhG Rn. 36 ff.).

    Wäre der Kläger in einem solchen Fall schon für den Besichtigungsanspruch gehalten, im Einzelnen darzulegen, worin seine individuelle Leistung liegt und dass es gerade diese Leistung ist, die sich in der angegriffenen Ausführungsform wiederfindet, wäre er praktisch schutzlos gestellt: Zum einen käme ihm die tatsächliche Vermutung nicht zugute, die zugunsten des Schöpfers eines komplexen Programms streitet (BGH, GRUR 2005, 860, 861 - Fash 2000), und es bliebe unberücksichtigt, dass der Quellcode in der Regel ein Betriebsgeheimnis darstellt (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 69a UrhG Rn. 22; Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., § 69a UrhG Rn. 37; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 69a UrhG Rn. 29).

  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09
    Vielmehr muss bereits ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit vorliegen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - X ZR 18/84, BGHZ 93, 191, 205 - Druckbalken; BGHZ 150, 377, 385 f. - Faxkarte).

    Ist etwa noch offen, ob der Kläger überhaupt über ein ausschließliches Nutzungsrecht an der fraglichen Software verfügt, kann der Beklagte (noch) nicht zur Vorlage des Quellcodes verurteilt werden (vgl. BGHZ 93, 191, 205 f. - Druckbalken; Habersack in MünchKomm.BGB, 5. Aufl., § 809 Rn. 6; Staudinger/Marburger, Bearb. 2009, § 809 Rn. 7).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09
    Dabei betrifft der Besichtigungsanspruch gerade auch den hinter der Software stehenden Quellcode, ohne den eine Werkverletzung in der Regel nicht nachgewiesen werden kann (BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 382, 384 - Faxkarte).

    Vielmehr muss bereits ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit vorliegen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - X ZR 18/84, BGHZ 93, 191, 205 - Druckbalken; BGHZ 150, 377, 385 f. - Faxkarte).

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09
    Gegenstand des Schutzes können gemäß § 69a Abs. 2 UrhG auch die Be-, Um- und Einarbeitung vorbekannter Elemente und Formen sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1985 - I ZR 52/83, BGHZ 94, 276, 287 - Inkasso-Programm).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09
    a) Die Beurteilung der Frage, wer als Urheber und damit als Inhaber des Urheberrechts an dem Computerprogramm anzusehen ist, ist ebenso nach dem Recht des Schutzlandes zu beurteilen, wie die Frage, ob urheberrechtliche Befugnisse übertragbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 88/95, BGHZ 136, 380, 385 ff. - Spielbankaffaire), so dass - wovon auch das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - deutsches Urheberrecht Anwendung findet.
  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV

    Deshalb ist die Schwelle niedrig anzusetzen und kann ein erheblicher Grad an Wahrscheinlichkeit regelmäßig nicht verlangt werden (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377 [juris Rn. 26] - Faxkarte; vom 20. September 2012 - I ZR 90/09, GRUR 2013, 509 Rn. 20 - UniBasic-IDOS zu § 809 BGB; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 2 W 26/15, juris Rn. 17).
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

    Ist etwa beispielweise noch offen, ob der Kläger überhaupt über ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem geschützten Recht verfügt, kann der Beklagte (noch) nicht zur Vorlage des Quellcodes verurteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2012 - I ZR 90/09, GRUR 2013, 509 - UniBasic-IDOS; Ohst in Wandtke/Bullinger, 4. Aufl., § 101a Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 130/17

    Besichtigungsanspruch des mitwirkenden Darstellers eines Dokumentarfilms vor

    Vielmehr muss bereits ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - X ZR 18/84, BGHZ 93, 191, 203 f.; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 385 f.; Urteil vom 20. September 2012 - I ZR 90/09, GRUR 2013, 509 Rn. 20).

    Insbesondere müssen die nicht von der Besichtigung betroffenen Voraussetzungen des Anspruchs, der mit Hilfe der Besichtigung durchgesetzt werden soll, bereits geklärt sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - X ZR 18/84, aaO S. 205 f.; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, aaO; Urteil vom 20. September 2012 - I ZR 90/09, aaO).

  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

    Der Berechtigte hat grundsätzlich nur darzulegen, dass sein Programm nicht lediglich das Werk eines anderen nachahmt (vgl. BGH GRUR 2013, 509, zitiert nach juris Rn. 27 - UniBasic-IDOS).
  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

    Es liegt nahe, dass es sich bei der dynamischen html-Programmierung unter Verwendung von JavaScripts, die den bei jedem Abruf individuell erstellten Aufbau der Webseite der Antragstellerin bestimmen, um ablauffähige und interpretierbare Steuerbefehle handelt, die auch hinreichend komplex sind und insofern die nach § 69a Abs. 3 UrhG erforderliche Individualität erreichen (BGH GRUR 2013, 509 Rn. 24 - UniBasic-IDOS).
  • OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14

    Urheberrechtsverletzung: Anforderungen an die Miturheberschaft an einem

    Für einen Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB muss ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung vorliegen, wobei die Darlegungslast des Anspruchstellers nicht überspannt werden darf (BGH, Urteil vom 20.09.2012, I ZR 90/09, Rn. 20 bei juris - UniBasic-IDOS).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 4 U 92/18

    Forensik-Software - Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für

    Der Berechtigte hat grundsätzlich nur darzulegen, dass sein Programm nicht lediglich das Werk eines anderen nachahmt (BGH GRUR 2013, 509 - UniBasic-IDOS; BT-Drs. 12/4022, 9).
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