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   BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12   

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https://dejure.org/2013,28959
BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12 (https://dejure.org/2013,28959)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - I ZR 90/12 (https://dejure.org/2013,28959)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - I ZR 90/12 (https://dejure.org/2013,28959)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 78 Abs 2 S 2 AMG, § 78 Abs 2 S 3 AMG, § 78 Abs 3 S 1 AMG
    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Gewährung eines Einkaufsgutscheins von bis zu drei Euro für drei auf einem Rezept verschriebene Medikamente - Rezept-Prämie

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Wertgrenze für Bagatellverstöße bei Rezeptprämien in Apotheken liegt bei 1 Euro

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer "Rezept-Prämie" für die Einlösung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • online-und-recht.de

    Wann Verstöße gegen das AMG eine spürbare Beeinträchtigung begründen

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Gewährung eines Einkaufsgutscheins von bis zu drei Euro für drei auf einem Rezept verschriebene Medikamente - Rezept-Prämie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; AMG § 69 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer "Rezept-Prämie" für die Einlösung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11 ; AMG § 69 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer "Rezept-Prämie" für die Einlösung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rezept-Prämie

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Gewährung eines Einkaufsgutscheins von bis zu drei Euro für drei auf einem Rezept verschriebene Medikamente - Rezept-Prämie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Bagatellgrenze bei Wettbewerbsverstößen - 1 Euro Rezept-Prämie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bonusgeschenke bis zu 1,- EUR bei Rezepten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rezeptprämie

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rezept-Prämie: Apotheken dürfen - bei Einhaltung der Bagatellgrenze von 1 EUR je Arzneimittel - auch mit Einkaufsgutscheinen im Wert von mehr als 1 EUR werben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbswidrigkeit einer "Rezept-Prämie" eines Apothekers, wenn Bagatellgrenze nicht überschritten wird

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rezept-Prämie: Apotheken dürfen - bei Einhaltung der Bagatellgrenze von 1 EUR je Arzneimittel - auch mit Einkaufsgutscheinen im Wert von mehr als 1 EUR werben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbswidrigkeit einer "Rezept-Prämie" eines Apothekers, wenn Bagatellgrenze nicht überschritten wird

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    Ein-Euro-Bonus pro Rezeptposition zulässig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Begründung zu Boni-Entscheidungen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wertgrenze von einem Euro bezieht sich bei Rezept-Boni auf jedes abgegebene preisgebundene Arzneimittel

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kundenbonus von einem Euro je verschreibungspflichtiges Medikament

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Rezept-Boni von bis zu drei Euro erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Arzneimittel-Rezept-Prämie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 303
  • MDR 2014, 292
  • GRUR 2013, 1262
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV ist auch dann nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn bei einem Rezept, auf dem zwei oder mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel verschrieben worden sind, die für die Annahme eines Bagatellverstoßes maßgebliche Wertgrenze von einem Euro für jedes abgegebene preisgebundene Arzneimittel ausgeschöpft wird (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 9. September 2010, I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE und I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 = WRP 2010, 1471 - Bonuspunkte).

    a) Das Berufungsgericht ist mit seiner Entscheidung entgegen der Ansicht der Revision nicht von der Senatsentscheidung "Bonuspunkte" (Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 = WRP 2010, 1471) abgewichen.

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV ist auch dann nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn bei einem Rezept, auf dem zwei oder mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel verschrieben worden sind, die für die Annahme eines Bagatellverstoßes maßgebliche Wertgrenze von einem Euro für jedes abgegebene preisgebundene Arzneimittel ausgeschöpft wird (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 9. September 2010, I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE und I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 = WRP 2010, 1471 - Bonuspunkte).

    c) Nichts Abweichendes ergibt sich auch aus den von der Revision für ihren Standpunkt des Weiteren herangezogenen Senatsentscheidungen "UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE" (Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482) und "Unser Extra zur Begrüßung" (Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 37/08, MPR 2010, 201).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11

    Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Die sich in der Sache "RezeptBonus" nicht stellende, vorliegend dagegen streitentscheidende Frage, ob bei Rezepten, mit denen mehrere verschreibungspflichtige Mittel verschrieben worden sind, die Wertgrenze damit ebenfalls bei einem Euro liegt (so Mand, NJW 2010, 3681, 3685 re. Sp. oben; vgl. aber auch nunmehr ders., MedR 2012, 207, 208 bei Fn. 8; auf der Grundlage des im Verwaltungsrecht geltenden § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG noch strenger OVG Lüneburg, PharmR 2012, 464 ff.; ebenso aus berufsrechtlicher Sicht Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG Koblenz, GewArch 2013, 118, 119 ff.) oder aber mit der Zahl der auf dem Rezept verschriebenen und bezogenen Mittel ansteigt (so OVG Münster, GewArch 2012, 125; vgl. auch Maur, PharmR 2011, 33, 37 bei Fn. 24; Meeser, PharmR 2011, 113, 117 li.

    Nach der rechtsfehlerfreien Beurteilung des Berufungsgerichts erkennt das mit der von der Beklagten beanstandeten Werbung angesprochene Publikum, dass das Gutscheinsystem des Klägers dem Kunden keinen besonderen Vorteil verschafft, sondern lediglich verhindert, dass diesem aus dem für ihn mehr oder weniger zufälligen Umstand, dass ihm auf einem einzigen Rezept mehr als ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verschrieben worden ist, beim zweiten und beim dritten verschriebenen Mittel ein sachlich nicht gerechtfertigter Nachteil entsteht (vgl. auch OVG Münster, GewArch 2012, 125).

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Der erkennende Senat hat die von ihm bislang noch nicht entschiedene Frage, wo die Wertgrenze für eine geringwertige Kleinigkeit im Sinne des für die vorzunehmende Abgrenzung maßgeblichen § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 HWG verläuft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12 Rn. 19 - RezeptBonus, mwN), dahingehend beantwortet, dass diese Grenze bereits bei einem Euro liegt (BGH aaO Rn. 20 - RezeptBonus).
  • LG Meiningen, 27.10.2011 - HKO 118/10

    Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung durch Auslobung einer Rezeptprämie

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Das Landgericht hat der Widerklage stattgegeben (LG Meiningen, Urteil vom 27. Oktober 2011 - HK O 118/10, juris).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    c) Nichts Abweichendes ergibt sich auch aus den von der Revision für ihren Standpunkt des Weiteren herangezogenen Senatsentscheidungen "UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE" (Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482) und "Unser Extra zur Begrüßung" (Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 37/08, MPR 2010, 201).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10

    Arzneimitteldatenbank

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Aus den dort gemachten Ausführungen lässt sich zwar - wie die Revision insoweit mit Recht geltend macht - entnehmen, dass es für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze der Geringwertigkeit überschritten ist, maßgeblich darauf ankommt, wie die Werbeadressaten die Werbegabe einschätzen (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank im Internet; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 105/10, GRUR 2012, 1279 Rn. 24 = WRP 2012, 1517 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT, mwN).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Aus den dort gemachten Ausführungen lässt sich zwar - wie die Revision insoweit mit Recht geltend macht - entnehmen, dass es für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze der Geringwertigkeit überschritten ist, maßgeblich darauf ankommt, wie die Werbeadressaten die Werbegabe einschätzen (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank im Internet; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 105/10, GRUR 2012, 1279 Rn. 24 = WRP 2012, 1517 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT, mwN).
  • OLG Jena, 04.04.2012 - 2 U 864/11

    Einkaufsgutscheine in der Apotheke, Rezept-Prämie - Wettbewerbsverstoß eines

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Die Berufung des Klägers hat zur Abweisung der Widerklage geführt (OLG Jena, GRUR-RR 2012, 429 = WRP 2012, 838).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12

    Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
    Die sich in der Sache "RezeptBonus" nicht stellende, vorliegend dagegen streitentscheidende Frage, ob bei Rezepten, mit denen mehrere verschreibungspflichtige Mittel verschrieben worden sind, die Wertgrenze damit ebenfalls bei einem Euro liegt (so Mand, NJW 2010, 3681, 3685 re. Sp. oben; vgl. aber auch nunmehr ders., MedR 2012, 207, 208 bei Fn. 8; auf der Grundlage des im Verwaltungsrecht geltenden § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG noch strenger OVG Lüneburg, PharmR 2012, 464 ff.; ebenso aus berufsrechtlicher Sicht Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG Koblenz, GewArch 2013, 118, 119 ff.) oder aber mit der Zahl der auf dem Rezept verschriebenen und bezogenen Mittel ansteigt (so OVG Münster, GewArch 2012, 125; vgl. auch Maur, PharmR 2011, 33, 37 bei Fn. 24; Meeser, PharmR 2011, 113, 117 li.
  • LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBGH A 10353/12

    Apotheke, Apothekenabgabepreis, Apotheker, Arzneimittel,

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    a) Die Wertgrenze für eine geringwertige Kleinigkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 HWG hat der Senat bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor dem Inkrafttreten des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 HWG, der seit dem 13. August 2013 jegliche Zuwendungen oder Werbegaben für Arzneimitteln verbietet, die entgegen den auf Grund des Arzneimittelgesetzes geltenden Preisvorschriften gewährt werden, bei einem Euro je Präparat gezogen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264 Rn. 20 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 90/12, GRUR 2013, 1262 Rn. 9 bis 12 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 U 39/17

    Unsere 6 gegen Erkältung - Wettbewerbsverstoß: Geringwertigkeitsgrenze für

    Für Zuwendungen an den Verbraucher hat der Bundesgerichtshof eine Wertgrenze von 1, 00 Euro definiert (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - I ZR 98/12, juris Rn. 20 und vom selben Tag, Az. I ZR 90/12, juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 95/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Impfstoffen gegenüber einem Apotheker mit

    Die Wertgrenze hat der BGH bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel vor dem Inkrafttreten der Neufassung des HWG, das seit dem 13.08.2013 jegliche Werbegaben für preisgebundene Arzneimittel verbietet, bei 1, 00 EUR pro Präparat gezogen, u.a. mit der Begründung, dass bei fehlendem Preiswettbewerb auch kleinere Zuwendungen leicht ins Bewusstsein des Verbrauchers treten und diesen dadurch zu nutzenmaximierenden Marktreaktionen veranlassen können (s. BGH WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie, juris-Tz. 9; BGH WRP 2013, 1587 - Rezept-Bonus, juris-Tz. 20).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2015 - 2 U 83/14

    Zuzahlungsverzicht, Zuzahlung für Diabetikerbedarf II - Wettbewerbsverstoß:

    Der BGH hat die maßgebliche Wertgrenze bereits ab 1, 00 EUR gesehen und so festgelegt (BGH GRUR 2013, 1264 [Tz. 20] - RezeptBonus ; 2013, 1262 [Tz. 8] - Rezept-Prämie ).
  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 113/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung ausländischer Versandapotheken mit

    bb) Die von der Beklagten ausgelobten und gewährten Boni sind auch geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wobei die Bagatellgrenze des § 3 Abs. 1 UWG der einer geringwertigen Kleinigkeit gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2. Alt. HWG entspricht (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 [Rn. 18 ff.] - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 [Rn. 7 ff.] - Rezept-Prämie).

    Richtig ist, dass bei abstrakter Fassung des Unterlassungsantrags ein Rabatt bis zu 3, 00 EUR pro Rezept möglicherweise unbedenklich und ein entsprechender Antrag wegen zu weiter Fassung insgesamt unbegründet sein könnte, weil die Wertgrenze von 1, 00 EUR für jedes verschreibungspflichtige Medikament gilt (vgl. BGH, GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 [Rn. 9] - Rezept-Prämie).

  • LG Köln, 04.05.2018 - 84 O 285/17

    Gewährung von Zuwendungen oder sonstigen Werbegaben bei der Werbung für

    Die Kammer legt die vom BGH bei Zuwendungen an Verbraucher gezogene Wertgrenze von 1, 00 EUR, die vor der Novellierung des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG gleichermaßen für preisgebundene und nicht preisgebundene Arzneimittel galt (BGH, Urteile vom 08.05.2013 - I ZR 98/12 und I ZR 90/12, vgl. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 HWG, der bei preisgebundenen Arzneimitteln nunmehr jegliche Zuwendung verbietet) auch gegenüber Angehörigen der Fachkreise zugrunde.

    Insofern ist der vorliegende Fall anders gelagert als der, der dem Urteil des BGH vom 08.05.2013 (I ZR 90/12) zugrunde lag, bei dem mehrere Arzneimittel in einer Verordnung aufgenommen worden waren.

  • VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 954/14

    Apotheken-Zugaben können gegen die Preisbindung verstoßen

    Anlass für die Änderung, vgl. hierzu BT-Drucks. 17/13770, S. 20, waren Entscheidungen des BGH, der in mehreren wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren festgestellt hatte [vgl. Urteile vom 8. Mai 2013 - I ZR 90/12 -, NJW-RR 2014, 303 (Rezept-Prämie) und - I ZR 98/12 -, GRUR 2013, 1264 (RezeptBonus)], dass Zuwendungen und sonstige Werbegaben, die den in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für zulässige Wertreklame vorgegebenen Rahmen nicht überschreiten, heilmittelwerberechtlich zulässig seien, auch wenn sie entgegen den Preisvorschriften gewährt wurden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten.
  • VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 953/14

    Vereinbarkeit von Werbung einer Apotheke mit Kundengeschenken auf einem

    Anlass für die Änderung, vgl. hierzu BT-Drucks. 17/13770, S. 20, waren Entscheidungen des BGH, der in mehreren wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren festgestellt hatte [vgl. Urteile vom 8. Mai 2013 - I ZR 90/12 -, NJW-RR 2014, 303 (Rezept-Prämie) und - I ZR 98/12 -, GRUR 2013, 1264 (RezeptBonus)], dass Zuwendungen und sonstige Werbegaben, die den in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für zulässige Wertreklame vorgegebenen Rahmen nicht überschreiten, heilmittelwerberechtlich zulässig seien, auch wenn sie entgegen den Preisvorschriften gewährt wurden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten.
  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13

    Bindung von Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen

    Denn selbst wenn danach der Beklagten in Bezug auf die Werbeaussage "Garantierter Bonus: 1 Euro pro Medikament (bis zu 3 Euro pro Rezept)" kein spürbarer Wettbewerbsverstoߠ (§ 3 Abs. 1 und 2 S. 1 UWG) anzulasten sein mag (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie), ist jedenfalls die mit der Klage in konkreter Form angegriffene Ankündigung und Gewährung einer Vergütung bis zu 15 EUR als unzulässige spürbare Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher anzusehen.
  • OLG Stuttgart, 14.11.2013 - 2 U 182/12

    Preiswerbung und Zugaben in der Apotheke - Heilmittelwerbung eines Apothekers:

    Für Preisnachlässe, Wertgutscheine und dergleichen zieht der Beklagte dies im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofes in Sachen I ZR 90/12 und I ZR 98/12 nicht mehr in Zweifel.
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 158/13

    Abgabe von apothekenpflichtigen Fertigarzneimitteln an Endverbraucher im Wege des

  • VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2016 - 7 K 2058/14

    Apothekenrechtliche Ordnungsverfügung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14

    Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und

  • LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 1587/13
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