Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21310
BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12 (https://dejure.org/2013,21310)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2013 - I ZR 91/12 (https://dejure.org/2013,21310)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2013 - I ZR 91/12 (https://dejure.org/2013,21310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 321a ZPO, § 544 Abs 2 ZPO, § 544 Abs 4 ZPO
    Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit der Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen auch bei Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Vorinstanz i.R. der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; ZPO § 544 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Entbehrlichkeit der Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen auch bei Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Vorinstanz i.R. der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 92/09

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Begründung

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635 f.; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 92/09, MMR 2012, 766 Rn. 2 mwN).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635 f.; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 92/09, MMR 2012, 766 Rn. 2 mwN).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10, NJW 2011, 1497 Rn. 12).
  • BGH, 09.04.2013 - IX ZR 100/11

    Pflicht zur Bescheidung aller Einzelpunkte des Parteivorbringens durch das

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12
    Eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht dazu eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - IX ZR 100/11, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 237/12

    Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde:

    Eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht mit dem Ziel eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - IX ZR 100/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 15. August 2013 - I ZR 91/12, juris Rn. 2).

    Der Umstand, dass die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 4 ZPO mit einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO angefochten werden kann, wenn mit dieser eine nicht nur sekundäre, sondern eine neue und eigenständige Gehörsverletzung gerügt wird, hat keinen Einfluss auf Begründungserleichterungen bei Beschlüssen über die Nichtzulassungsbeschwerde (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZR 91/12, juris Rn. 4).

  • OLG Brandenburg, 14.02.2014 - 11 W 47/13

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Gemäß Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; hieraus folgt jedoch nicht, dass alle Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich abgehandelt werden müssen (vgl. BVerfG, Urt. v. 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94, Rdn. 43 f., BVerfGE 96, 205 = EuGRZ 1997, 284; BGH, Beschl. v. 15.08.2013 - I ZR 91/12, Rdn. 2, juris = BeckRS 2013, 15061).

    Die gegenteilige Auffassung, die - ohne nähere Begründung - in den Entscheidungen des BPatG, Beschl. v. 14.03.2012 - 26 W (pat) 56 bis 58/11, dort jeweils Rdn. 6 (juris), vertreten wird, gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung, zumal der Bundesgerichtshof bei der Verwerfung oder Zurückweisung von Anhörungsrügen regelmäßig einen Kostenausspruch trifft (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 11.02.2013 - IX ZB 101/12, juris = BeckRS 2013, 03416; Beschl. v. 27.02.2013 - XII ZR 39/10, juris = BeckRS 2013, 05743; Beschl. v. 15.08.2013 - I ZR 91/12, juris = BeckRS 2013, 15061).

  • BAG, 09.04.2014 - 1 AZN 262/14

    Anhörungsrüge - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Absehen von einer

    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht dazu eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen (ebenso zu §§ 321a, 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO BGH 15. August 2013 - I ZR 91/12 - Rn. 2) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht