Rechtsprechung
BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Werbung - Unbefristete Garantiezusage - Irreführende Angabe - Ausschluß der Verjährung
- werbung-schenken.de
Zielfernrohr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
"Zielfernrohr"; Werbung mit einer über 30 Jahre hinausgehenden Garantiezusage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- uni-jena.de , S. 88 (Entscheidungsbesprechung)
Unbegrenzt funktionsfähige Zielfernrohre vs. 40 Jahre haltbare Aluminiumdächer - rechtliche Grnezen lang laufender Garantieversprechen (Dr. Jan Eichelberger; GB 1/2009, S. 82)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1327
- MDR 1995, 62
- GRUR 1994, 830
- WM 1994, 2174
- WM 1994, 2175
- BB 1994, 1595
- DB 1994, 2079
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.1975 - I ZR 72/74
Anbieten/Gewähren einer 15-jährigen Garantie für die Innenbearbeitung von …
Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar eine langjährige Garantieübernahme aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt und die Garantiezusage für den Vertragspartner nicht praktisch bedeutungslos ist (BGH, Urt. v. 26.9.1975 - I ZR 72/74, GRUR 1976, 146, 147 = WRP 1975, 735 - Kaminisolierung). - RG, 22.11.1929 - II 148/29
1. Wie lange ist die Verjährung des Wandlungsanspruchs gehemmt, wenn der …
Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92
Da sie jedoch ohne jede zeitliche Begrenzung, unbefristet, gelten soll, muß danach auch die Verjährung als ausgeschlossen gelten, weil andernfalls der Käufer eines Zielfernrohrs der Beklagten nicht in der Lage wäre, die unter die Garantie fallenden Mängel unbefristet geltend zu machen (vgl. RGZ 128, 211, 213).
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05
40 Jahre Garantie
Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 Zielfernrohr).Dem steht die Entscheidung des Senats vom 9. Juni 1994 (I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 - Zielfernrohr) nicht entgegen.
- OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Werbung mit einer Garantiezusage von 40 …
Wie der Bundesgerichtshof bereits unter der Geltung von § 225 Satz 1 BGB a.F. entschieden hat (vgl. BGH GRUR 94, 830 - Zielfernrohr), ist eine Werbung mit einer über 30 Jahre hinausreichenden Garantiezusage irreführend, weil eine dahingehende Verpflichtung gegen das - nunmehr in § 202 Abs. 2 BGB normierte - Verbot des rechtsgeschäftlichen Ausschlusses der Verjährung über diesen Zeitraum hinaus verstößt und nicht wirksam eingegangen werden kann. - OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 198/04
Wettbewerbsrecht: Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten …
Wie der Bundesgerichtshof bereits unter der Geltung von § 225 Satz 1 BGB a.F. entschieden hat (vgl. BGH GRUR 94, 830 - Zielfernrohr), ist eine Werbung mit einer über 30 Jahre hinausreichenden Garantiezusage irreführend, weil eine dahingehende Verpflichtung gegen das - nunmehr in § 202 Abs. 2 BGB normierte - Verbot des rechtsgeschäftlichen Ausschlusses der Verjährung über diesen Zeitraum hinaus verstößt und nicht wirksam eingegangen werden kann.