Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10925
BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09 (https://dejure.org/2010,10925)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2010 - I ZR 97/09 (https://dejure.org/2010,10925)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2010 - I ZR 97/09 (https://dejure.org/2010,10925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 GeschmMG, § 3 GeschmMG vom 12.03.2004, § 4 GeschmMG vom 12.03.2004, § 38 Abs 2 S 1 GeschmMG, § 72 Abs 2 S 1 GeschmMG
    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht eingetragenen Geschmacksmusters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 GeschmMG, § 3 GeschmMG vom 12.03.2004, § 4 GeschmMG vom 12.03.2004, § 38 Abs 2 S 1 GeschmMG, § 72 Abs 2 S 1 GeschmMG
    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht eingetragenen Geschmacksmusters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der alten Fassung des Geschmacksmustergesetzes (GeschmMG) auf die Schutzwirkungen eines vor dem 28. Oktober 2001 eingetragenen Geschmacksmusters

  • rewis.io

    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht eingetragenen Geschmacksmusters

  • ra.de
  • rewis.io

    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht eingetragenen Geschmacksmusters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der alten Fassung des Geschmacksmustergesetzes ( GeschmMG ) auf die Schutzwirkungen eines vor dem 28. Oktober 2001 eingetragenen Geschmacksmusters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 423
  • GRUR-RR 2011, 80 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09
    Grundlage der auf das Geschmacksmusterrecht der Beklagten gestützten Widerklageanträge sind daher §§ 38, 42, 46 GeschmMG i.V.m. § 242 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 67/05, GRUR 2008, 790 Rn. 32 = WRP 2008, 1234 - Baugruppe).

    Damit ist die Anwendung der §§ 3, 4 GeschmMG in der Fassung des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 im Streitfall ausgeschlossen, weil diese Bestimmungen zu den Schutzvoraussetzungen zählen (vgl. BGH, GRUR 2008, 790 Rn. 26 - Baugruppe).

    Andernfalls bliebe das Geschmacksmuster der Beklagten zwar eingetragen, jedoch ohne jede Schutzwirkung, weil die Frontseite der Baugruppe, auf die es nach § 4 GeschmMG allein ankommt, über keine Eigentümlichkeit und keine Eigenart verfügt (vgl. BGH, GRUR 2008, 790 Rn. 20 - Baugruppe).

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09
    Im Vordergrund der Beurteilung stehen diejenigen Merkmale, die die Eigenart des Geschmacksmusters begründen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 4. Aufl., § 38 Rn. 16).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02

    Catwalk

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09
    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Schutzwirkungen des vor dem 28. Oktober 2001 eingetragenen Geschmacksmusters sich grundsätzlich nach dem Geschmacksmustergesetz neuer Fassung bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 263/02, GRUR 2006, 143 Rn. 17 = WRP 2006, 117 - Catwalk).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    a) Die zur Zeit der Verletzungshandlung und die zur Zeit der Entscheidung geltenden Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes bzw. Designgesetzes sind auch auf Geschmacksmuster anwendbar, die - wie das Klagemuster - vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen angemeldet oder eingetragen worden sind, soweit sich - wie hier - aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 263/02, GRUR 2006, 143, 144 = WRP 2006, 117 - Catwalk; BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 47 - LIKEaBIKE; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZR 97/09, GRUR 2011, 423 - Baugruppe II; BGH, GRUR 2011, 1117 Rn. 27 - ICE; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 72 Rn. 4).
  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 14/12

    Anwendbarkeit des § 4 GeschmMG auf vor dem 1. Juni 2004 angemeldete und

    Dies bedurfte keiner ausdrücklichen gesonderten Regelung, sondern versteht sich ohne einschränkende Bestimmungen von selbst (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Geschmacksmusterrechts, BT- Drucks. 15/1075, S. 63; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 263/02, GRUR 2006, 143 Rn. 17 = WRP 2006, 117 - Catwalk; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZR 97/09, GRUR 2011, 423).

    c) Die Zulassung der Revision ist entgegen der Auffassung der Beschwerde auch nicht deshalb geboten, weil die Annahme des Berufungsgerichts, die Bestimmung des § 4 GeschmMG sei auf das Klagegeschmacksmuster anwendbar, mit der Entscheidung des Senats vom 17. August 2010 (GRUR 2011, 423) nicht vereinbar ist.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 17. August 2010 (GRUR 2011, 423) weiter ausgeführt, eine ausdehnende Anwendung des § 4 GeschmMG auf ein vor dem 28. Oktober 2001 eingetragenes Geschmacksmuster wäre mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes, dem § 72 Abs. 2 Satz 1 GeschmMG diene, nicht vereinbar.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - 20 U 188/12

    Verletzung eines international registrierten Geschmacksmusters durch den Vertrieb

    Es mag dahin stehen, ob der von der Beklagten zitierten Entscheidung BGH GRUR 2011, 423 - Baugruppe II, entnommen werden kann, dass sich der Schutzbereich eines Geschmacksmusters nach altem Recht bestimmt.

    Dies ist zumindest zweifelhaft, da es im Widerspruch zum ausdrücklichen Gesetzeswortlaut steht (vgl. dazu auch die Anmerkung von Ruhl, GRUR 2011, 423, 424).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 20 U 81/17
    Jedoch hat der BGH in seiner Entscheidung "Baugruppe II" (GRUR 2011, 423 mit kritischer Anmerkung Ruhl) ausgeführt, dass im Vordergrund der Beurteilung, worauf sich der Schutz des Geschmacksmusters nach § 38 Abs. 2 GeschmMG erstreckt, diejenigen Merkmale stehen, die die Eigenart des Geschmacksmusters begründen, und dass sich die Bestimmung, was bei einem vor dem 28.10.2001 eingetragenen Geschmacksmuster eigenartig bzw. eigentümlich im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ist, nach altem Recht beurteilt.
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Jedoch hat der BGH in seiner Entscheidung "Baugruppe II" (GRUR 2011, 423 mit kritischer Anmerkung Ruhl) ausgeführt, dass im Vordergrund der Beurteilung, worauf sich der Schutz des Geschmacksmusters nach § 38 Abs. 2 GeschmMG erstreckt, diejenigen Merkmale stehen, die die Eigenart des Geschmacksmusters begründen, und dass sich die Bestimmung, was bei einem vor dem 28.10.2001 eingetragenen Geschmacksmuster eigenartig bzw. eigentümlich im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ist, nach altem Recht beurteilt.
  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

    Die Schutzwirkungen bei einem vor dem 28.10.2001 eingetragenen Geschmacksmuster bestimmen sich - wie sich aus einem Umkehrschluss aus § 72 Abs. 2 S. 1 DesignG ergibt - grundsätzlich nach geltendem Recht (BGH, Urt. v. 28.01.2016, Az. I ZR 40/14, Rn. 28, zitiert nach juris - Armbanduhr; BGH, Beschl. v. 17.08.2010, Az. I ZR 97/09, GRUR 2011, 423 - Baugruppe II; BGH, Az. I ZR 263/02, GRUR 2006, 143 - Catwalk), mithin nach dem Designgesetz in der heute geltenden Fassung.
  • LG Düsseldorf, 11.10.2016 - 14c O 234/14

    Schutzfähigkeit des eingetragenen Designs und Geschmacksmusters als Neuheit

    Die Schutzwirkungen bei einem vor dem 28.10.2001 eingetragenen Geschmacksmuster bestimmen sich, soweit sich - wie hier - aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, nach geltendem Recht (BGH, Urt. v. 28.01.2016, I ZR 40/14, Rn. 28, zitiert nach juris - Armbanduhr; BGH, Beschl. v. 17.08.2010, Az. I ZR 97/09, GRUR 2011, 423 - Baugruppe II; BGH, Az. I ZR 263/02, GRUR 2006, 143 - Catwalk), mithin nach dem Designgesetz in der heute geltenden Fassung.
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 31/18
    Jedoch hat der BGH in seiner Entscheidung "Baugruppe II" (GRUR 2011, 423 mit kritischer Anmerkung Ruhl) ausgeführt, dass im Vordergrund der Beurteilung, worauf sich der Schutz des Geschmacksmusters nach § 38 Abs. 2 GeschmMG erstreckt, diejenigen Merkmale stehen, die die Eigenart des Geschmacksmusters begründen, und dass sich die Bestimmung, was bei einem vor dem 28.10.2001 eingetragenen Geschmacksmuster eigenartig bzw. eigentümlich im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ist, nach altem Recht beurteilt.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 20 U 140/16

    Ansprüche wegen einer Schutzrechtsverletzung; Einzelvergleich von

    Dass sich die Schutzwirkungen eines vor dem 28.10.2001 eingetragenen Geschmacksmusters grundsätzlich nach dem Geschmacksmustergesetz neuer Fassung bestimmen, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. neben den vom Landgericht zitierten Entscheidungen auch: BGH GRUR 2011, 423 - Baugruppe II).
  • LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11

    Geschmacksmusterschutz: Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Gemäß § 72 Abs. 2 S. 1 GeschmMG gelten stattdessen die vor dem 28.10.2011 geltenden Voraussetzungen der Musterfähigkeit, Neuheit und Eigentümlichkeit im Sinne des GeschmMG alter Fassung (dazu: BGH, B. v. 17.8.2010, I ZR 97/09, Juris - "Baugruppe II"; vgl. auch: Eichmann, a.a.O., § 72, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht