Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-1 U 153/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ersatzfähigkeit eines Teilschadens und der abgrenzbare Vorschaden
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.10.2011 - 11 O 238/09
- OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-1 U 153/11
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07
Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Bei einem fahrlässig nicht angegebenen Vorschaden kann unter Heranziehung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO bei einem technisch und rechnerisch eindeutig von dem Vorschaden abgrenzbaren Zweitschaden ein Ersatzanspruch zuzuerkennen sein (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. vor allem Urteil vom 11.02.2008 1 U 181/07, DAR 2008, 344; im Anschluss an OLG München, Urteil vom 27.01.2006, Az. 10 U 4904/05, abgedruckt in NZV 2006, 261).Die bislang vom Senat offen gelassene Frage, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind, (angesprochen in der Entscheidung des Senats vom 11.02.2008, I-1 U 181/07, veröffentlicht in DAR 2008, 344, dort nicht entscheidungsrelevante Rechtsfrage, die sodann in den Entscheidungen vom 01.12.2009, AZ I-1 U 68/09, vom 30. Juni 2009, AZ: I-1 U 184/07 mit Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009, AZ: I-1 U 115/08 ausdrücklich offen gelassen wurde), ist angesichts des Umstandes, dass ein wissentliches Verschweigen der Vorschäden durch den Kläger nicht feststellbar ist, wiederum nicht entscheidungsbedürftig.
Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. Senat, NZV 2008, 295; OLG Hamm NZV 1993, 194; KG Berlin, NZV 2004, 470).
- KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. Senat, NZV 2008, 295; OLG Hamm NZV 1993, 194; KG Berlin, NZV 2004, 470). - KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Denn bei einer Mangelhaftigkeit eines Kfz-Gutachtens, das inhaltlich fehlerhaft und unvollständig ist, besteht kein Erstattungsanspruch, wenn diese Unbrauchbarkeit vom Geschädigten selbst zu vertreten ist (Senat, DAR 2006, 324, NZV 2008, 294; OLG Hamm, NZV 2001, 433; KG Berlin, MDR 2005, 443).
- OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Denn bei einer Mangelhaftigkeit eines Kfz-Gutachtens, das inhaltlich fehlerhaft und unvollständig ist, besteht kein Erstattungsanspruch, wenn diese Unbrauchbarkeit vom Geschädigten selbst zu vertreten ist (Senat, DAR 2006, 324, NZV 2008, 294; OLG Hamm, NZV 2001, 433; KG Berlin, MDR 2005, 443). - OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 1 U 184/07
Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines Skiliftbetreibers zur Abpolsterung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Die bislang vom Senat offen gelassene Frage, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind, (angesprochen in der Entscheidung des Senats vom 11.02.2008, I-1 U 181/07, veröffentlicht in DAR 2008, 344, dort nicht entscheidungsrelevante Rechtsfrage, die sodann in den Entscheidungen vom 01.12.2009, AZ I-1 U 68/09, vom 30. Juni 2009, AZ: I-1 U 184/07 mit Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009, AZ: I-1 U 115/08 ausdrücklich offen gelassen wurde), ist angesichts des Umstandes, dass ein wissentliches Verschweigen der Vorschäden durch den Kläger nicht feststellbar ist, wiederum nicht entscheidungsbedürftig. - OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00
Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Denn bei einer Mangelhaftigkeit eines Kfz-Gutachtens, das inhaltlich fehlerhaft und unvollständig ist, besteht kein Erstattungsanspruch, wenn diese Unbrauchbarkeit vom Geschädigten selbst zu vertreten ist (Senat, DAR 2006, 324, NZV 2008, 294; OLG Hamm, NZV 2001, 433; KG Berlin, MDR 2005, 443). - OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 130/91
Haftungsverteilung bei einem Massenunfall auf der Autobahn bei Nebel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. Senat, NZV 2008, 295; OLG Hamm NZV 1993, 194; KG Berlin, NZV 2004, 470). - OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98
Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Jedoch steht der Annahme eines unfallursächlichen Schadens nicht entgegen, dass sich bereits allein aufgrund des Vorhandenseins eines inkompatiblen Schadens nicht ausschließen lasse, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden seien (so die Gegenauffassung des OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Frankfurt ZfSch 2005, 69). - OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05
Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Bei einem fahrlässig nicht angegebenen Vorschaden kann unter Heranziehung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO bei einem technisch und rechnerisch eindeutig von dem Vorschaden abgrenzbaren Zweitschaden ein Ersatzanspruch zuzuerkennen sein (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. vor allem Urteil vom 11.02.2008 1 U 181/07, DAR 2008, 344; im Anschluss an OLG München, Urteil vom 27.01.2006, Az. 10 U 4904/05, abgedruckt in NZV 2006, 261). - OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
Die bislang vom Senat offen gelassene Frage, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind, (angesprochen in der Entscheidung des Senats vom 11.02.2008, I-1 U 181/07, veröffentlicht in DAR 2008, 344, dort nicht entscheidungsrelevante Rechtsfrage, die sodann in den Entscheidungen vom 01.12.2009, AZ I-1 U 68/09, vom 30. Juni 2009, AZ: I-1 U 184/07 mit Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009, AZ: I-1 U 115/08 ausdrücklich offen gelassen wurde), ist angesichts des Umstandes, dass ein wissentliches Verschweigen der Vorschäden durch den Kläger nicht feststellbar ist, wiederum nicht entscheidungsbedürftig. - OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erweislich unwahrer Vortrag des Klägers zu …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens …
Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat, Urteil vom 30. September 2014, Az I - 1 U 208/13 sowie Urteil vom 15. Januar 2013, Az.: I - 1 U 153/11). - OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18
Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls
Erweist sich das Gutachten nachträglich als ungeeignet, beeinträchtigt dies den Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge. Rspr.). - OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 1 U 64/17
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen …
Erweist sich das Gutachten nachträglich als ungeeignet, beeinträchtigt dies den Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge Rspr.).
- LG Saarbrücken, 12.03.2021 - 13 S 139/20
Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen …
Beruht die Ungeeignetheit des Gutachtens darauf, dass ein Geschädigter offensichtliche Vor- bzw. Altschäden verschweigt, so scheidet eine Ersatzfähigkeit der Kosten nach allgemeiner Auffassung aus (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 3.8.2018 - I 9 U 111/18 - juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.1.2013 - I 1 U 153/11 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 16.5.2018 - 7 U 21/18 - juris; Nugel ZfS 2020, 490, 495;… Freymann/Rüßmann aaO Rn. 224, jew. mwN.). - OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 24 U 84/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Erweist sich das Gutachten nachträglich als ungeeignet, beeinträchtigt dies den Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge. Rspr.). - OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Ungewissheit über den Umfang einer …
Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat…, Urteil vom 07.03.2017, aaO. Rn. 35, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rn. 18). - OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 1 U 156/13
Reduzierung des verurteilenden Erkenntnisses des Gerichts auf die Berufung; …
Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind (Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07, DAR 2008, 344; Urteil vom 1. Dezember 2009, Az.: I-1 U 68/09; Urteil vom 8. Juni 2009, Az.: I-1 U 115/08; zuletzt Urteil vom 15. Januar 2013, Az.: I-1 U 153/11). - LG Düsseldorf, 15.05.2018 - 1 O 257/16 Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013, Az. I-1 U 153/11 , OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2012, Az. I-1 W 19/12 - juris).
- LG München I, 30.09.2021 - 17 O 13997/19 Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge Rspr.).
- OLG Köln, 16.05.2018 - 7 U 21/18
Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfall, da ein Sachschaden …
Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013 - I-1 U 153/11 -, juris Rn 18). - AG Ratingen, 20.03.2018 - 11 C 52/17
Beurteilung des Ersatzanspruchs des Geschädigten eines Verkehrsunfalls aufgrund …