Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-1 U 153/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14807
OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-1 U 153/11 (https://dejure.org/2013,14807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11 (https://dejure.org/2013,14807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - I-1 U 153/11 (https://dejure.org/2013,14807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit eines Teilschadens und der abgrenzbare Vorschaden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Bei einem fahrlässig nicht angegebenen Vorschaden kann unter Heranziehung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO bei einem technisch und rechnerisch eindeutig von dem Vorschaden abgrenzbaren Zweitschaden ein Ersatzanspruch zuzuerkennen sein (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. vor allem Urteil vom 11.02.2008 1 U 181/07, DAR 2008, 344; im Anschluss an OLG München, Urteil vom 27.01.2006, Az. 10 U 4904/05, abgedruckt in NZV 2006, 261).

    Die bislang vom Senat offen gelassene Frage, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind, (angesprochen in der Entscheidung des Senats vom 11.02.2008, I-1 U 181/07, veröffentlicht in DAR 2008, 344, dort nicht entscheidungsrelevante Rechtsfrage, die sodann in den Entscheidungen vom 01.12.2009, AZ I-1 U 68/09, vom 30. Juni 2009, AZ: I-1 U 184/07 mit Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009, AZ: I-1 U 115/08 ausdrücklich offen gelassen wurde), ist angesichts des Umstandes, dass ein wissentliches Verschweigen der Vorschäden durch den Kläger nicht feststellbar ist, wiederum nicht entscheidungsbedürftig.

    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. Senat, NZV 2008, 295; OLG Hamm NZV 1993, 194; KG Berlin, NZV 2004, 470).

  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. Senat, NZV 2008, 295; OLG Hamm NZV 1993, 194; KG Berlin, NZV 2004, 470).
  • KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Denn bei einer Mangelhaftigkeit eines Kfz-Gutachtens, das inhaltlich fehlerhaft und unvollständig ist, besteht kein Erstattungsanspruch, wenn diese Unbrauchbarkeit vom Geschädigten selbst zu vertreten ist (Senat, DAR 2006, 324, NZV 2008, 294; OLG Hamm, NZV 2001, 433; KG Berlin, MDR 2005, 443).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Denn bei einer Mangelhaftigkeit eines Kfz-Gutachtens, das inhaltlich fehlerhaft und unvollständig ist, besteht kein Erstattungsanspruch, wenn diese Unbrauchbarkeit vom Geschädigten selbst zu vertreten ist (Senat, DAR 2006, 324, NZV 2008, 294; OLG Hamm, NZV 2001, 433; KG Berlin, MDR 2005, 443).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 1 U 184/07

    Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines Skiliftbetreibers zur Abpolsterung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Die bislang vom Senat offen gelassene Frage, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind, (angesprochen in der Entscheidung des Senats vom 11.02.2008, I-1 U 181/07, veröffentlicht in DAR 2008, 344, dort nicht entscheidungsrelevante Rechtsfrage, die sodann in den Entscheidungen vom 01.12.2009, AZ I-1 U 68/09, vom 30. Juni 2009, AZ: I-1 U 184/07 mit Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009, AZ: I-1 U 115/08 ausdrücklich offen gelassen wurde), ist angesichts des Umstandes, dass ein wissentliches Verschweigen der Vorschäden durch den Kläger nicht feststellbar ist, wiederum nicht entscheidungsbedürftig.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Denn bei einer Mangelhaftigkeit eines Kfz-Gutachtens, das inhaltlich fehlerhaft und unvollständig ist, besteht kein Erstattungsanspruch, wenn diese Unbrauchbarkeit vom Geschädigten selbst zu vertreten ist (Senat, DAR 2006, 324, NZV 2008, 294; OLG Hamm, NZV 2001, 433; KG Berlin, MDR 2005, 443).
  • OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 130/91

    Haftungsverteilung bei einem Massenunfall auf der Autobahn bei Nebel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. Senat, NZV 2008, 295; OLG Hamm NZV 1993, 194; KG Berlin, NZV 2004, 470).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Jedoch steht der Annahme eines unfallursächlichen Schadens nicht entgegen, dass sich bereits allein aufgrund des Vorhandenseins eines inkompatiblen Schadens nicht ausschließen lasse, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden seien (so die Gegenauffassung des OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Frankfurt ZfSch 2005, 69).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Bei einem fahrlässig nicht angegebenen Vorschaden kann unter Heranziehung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO bei einem technisch und rechnerisch eindeutig von dem Vorschaden abgrenzbaren Zweitschaden ein Ersatzanspruch zuzuerkennen sein (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. vor allem Urteil vom 11.02.2008 1 U 181/07, DAR 2008, 344; im Anschluss an OLG München, Urteil vom 27.01.2006, Az. 10 U 4904/05, abgedruckt in NZV 2006, 261).
  • OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08

    Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11
    Die bislang vom Senat offen gelassene Frage, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind, (angesprochen in der Entscheidung des Senats vom 11.02.2008, I-1 U 181/07, veröffentlicht in DAR 2008, 344, dort nicht entscheidungsrelevante Rechtsfrage, die sodann in den Entscheidungen vom 01.12.2009, AZ I-1 U 68/09, vom 30. Juni 2009, AZ: I-1 U 184/07 mit Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009, AZ: I-1 U 115/08 ausdrücklich offen gelassen wurde), ist angesichts des Umstandes, dass ein wissentliches Verschweigen der Vorschäden durch den Kläger nicht feststellbar ist, wiederum nicht entscheidungsbedürftig.
  • OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erweislich unwahrer Vortrag des Klägers zu

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens

    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat, Urteil vom 30. September 2014, Az I - 1 U 208/13 sowie Urteil vom 15. Januar 2013, Az.: I - 1 U 153/11).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

    Erweist sich das Gutachten nachträglich als ungeeignet, beeinträchtigt dies den Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 1 U 64/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen

    Erweist sich das Gutachten nachträglich als ungeeignet, beeinträchtigt dies den Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge Rspr.).
  • LG Saarbrücken, 12.03.2021 - 13 S 139/20

    Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen

    Beruht die Ungeeignetheit des Gutachtens darauf, dass ein Geschädigter offensichtliche Vor- bzw. Altschäden verschweigt, so scheidet eine Ersatzfähigkeit der Kosten nach allgemeiner Auffassung aus (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 3.8.2018 - I 9 U 111/18 - juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.1.2013 - I 1 U 153/11 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 16.5.2018 - 7 U 21/18 - juris; Nugel ZfS 2020, 490, 495; Freymann/Rüßmann aaO Rn. 224, jew. mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 24 U 84/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Erweist sich das Gutachten nachträglich als ungeeignet, beeinträchtigt dies den Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Ungewissheit über den Umfang einer

    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO. Rn. 35, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 1 U 156/13

    Reduzierung des verurteilenden Erkenntnisses des Gerichts auf die Berufung;

    Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind (Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07, DAR 2008, 344; Urteil vom 1. Dezember 2009, Az.: I-1 U 68/09; Urteil vom 8. Juni 2009, Az.: I-1 U 115/08; zuletzt Urteil vom 15. Januar 2013, Az.: I-1 U 153/11).
  • LG Düsseldorf, 15.05.2018 - 1 O 257/16
    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013, Az. I-1 U 153/11 , OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2012, Az. I-1 W 19/12 - juris).
  • LG München I, 30.09.2021 - 17 O 13997/19
    Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge Rspr.).
  • OLG Köln, 16.05.2018 - 7 U 21/18

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfall, da ein Sachschaden

    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013 - I-1 U 153/11 -, juris Rn 18).
  • AG Ratingen, 20.03.2018 - 11 C 52/17

    Beurteilung des Ersatzanspruchs des Geschädigten eines Verkehrsunfalls aufgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht