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   OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - I-1 U 224/05   

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https://dejure.org/2006,11604
OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - I-1 U 224/05 (https://dejure.org/2006,11604)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2006 - I-1 U 224/05 (https://dejure.org/2006,11604)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2006 - I-1 U 224/05 (https://dejure.org/2006,11604)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur äußersten Sorgfalt eines auf eine Straße von einem Grundstück Einfahrenden; Anspruch auf Schadensersatz für die Tötung des Ehemannes durch einen Verkehrsunfall

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 10; ; StVO § 10 Satz 1; ; ZPO § 288; ; StVG § 17; ; StVG § 18

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 § 18; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2 § 10 Satz 1
    Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem auf einer vorfahrtsberechtigten Straße fahrenden Motorradfahrer und einem in die vorfahrtsberechtigte Straße einfahrenden PkW-Fahrer, wenn keinem der beiden Fahrer ein eindeutiger Verkehrsverstoß nachzuweisen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verteilung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.1978 - 12 U 67/77

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger; Anrechnung ersparter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 224/05
    Die Verantwortung für die Sicherheit des Verkehrsvorganges trifft vor allem ihn (Senat, Urteil vom 28. Mai 2001, Az. 1 U 81/00 mit Hinweis auf BGH VRS 56, 202, 203; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 10 StVO, Rdnr. 10).
  • OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00

    Umfang der Aufklärungspflicht des Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 224/05
    Die Verantwortung für die Sicherheit des Verkehrsvorganges trifft vor allem ihn (Senat, Urteil vom 28. Mai 2001, Az. 1 U 81/00 mit Hinweis auf BGH VRS 56, 202, 203; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 10 StVO, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2008 - 1 U 98/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit überhöhter

    Angesichts der dem Kläger anzulastenden Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 % bestehen auch unter Berücksichtigung aller sonstigen unfallursächlichen Umstände keine Bedenken gegen die Angemessenheit der durch die Beklagten mit ihrem Rechtsmittel verfolgten Haftungsverteilung im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zu ihrem Nachteil (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14.08.2006, Az.: 1 U 224/05 sowie Urteil vom 14.01.08, Az.: 1 U 16/07).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10

    Rückwärtsfahrer muss unter Beachtung der höchsten Sorgfalltspflicht eine

    Gegen den, der beim Ausfahren aus einem Grundstück auf eine Straße mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs kollidiert, spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senat, Urteil vom 14.08.2006, I - 1 U 224/05).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt

    Gegen den, der beim Ausfahren aus einem Grundstück auf eine Straße mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs kollidiert, spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senat, Urteil vom 14.08.2006, I - 1 U 224/05).
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