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   VGH Baden-Württemberg, 29.03.1979 - I 1367/78   

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VGH Baden-Württemberg, 29.03.1979 - I 1367/78 (https://dejure.org/1979,15064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.1979 - I 1367/78 (https://dejure.org/1979,15064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 1979 - I 1367/78 (https://dejure.org/1979,15064)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 605
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Die Rechte der eingegliederten Gemeinden aus den Gebietsänderungsverträgen bestünden jedoch nach Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. März 1979 (- I 1367/78 -) und des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12. Februar 2005 (- 7 K 1212/04 -) fort.
  • VG Freiburg, 12.02.2005 - 7 K 1212/04

    Eingemeindungsvertrag auch nach 31 Jahren verbindlich und durchsetzbar

    Diese Befugnis umfasst auch Streitigkeiten um Rechtsfolgen, die in dem Eingliederungsvertrag als Gegenleistung dafür vereinbart worden sind, dass die Gemeinde ihre Selbstständigkeit aufgibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Juli 1983 - 1 S 634/81 -, v. 29. März 1979 - I 1367/78 -, DÖV 1979, 605, und v. 11. September 1978 - I 2443/77 -, jeweils m.w.N.; VG Stuttgart, Urt. v. 15. Juli 2000 - 9 K 2762/98; dem Grunde nach ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19. November 1999 - 7 C 10881/99 -, NVwZ-RR 2000, 377, das jedoch den Ortschaftsrat als beteiligtenfähig ansieht; ebenso Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl. Rdnr. 103; a. A. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 9 Rdnr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    So erkennt der Senat anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein vor Inkrafttreten des Grundgesetzes untergegangenes Land zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke in verfassungskonformer Auslegung als fortbestehend und damit parteifähig anzusehen ist, soweit es im gerichtlichen Verfahren Rechte aus dem Eingliederungsvertrag geltend macht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, juris Rn. 56 f.; Urt. v. 18.07.1967 - 2 BvH 1/63 -, juris Rn. 27 und 29), in ständiger Rechtsprechung an, dass eine untergegangene Gemeinde für einen Prozess, in dem sie Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag geltend macht, durch den sie in einer anderen Gemeinde aufgegangen ist, als fortbestehend und damit als beteiligungsfähig im Sinne des § 61 Nr. 1 VwGO anzusehen ist (vgl. Senat, Urt. v. 29.03.1979 - I 1367/78 -, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 23.03.2016 - 1 S 1218/15 -, juris Rn. 9 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15

    Beteiligtenfähigkeit einer eingemeindeten ehemaligen Gemeinde

    Eine untergegangene Gemeinde ist für einen Prozess, in dem sie Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag geltend macht, durch den sie in einer anderen Gemeinde aufgegangen ist, als fortbestehend und damit als beteiligungsfähig im Sinne des § 61 Nr. 1 VwGO anzusehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 29.03.1979 - I 1367/78 - DÖV 1979, 605).

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 29.03.1979 - I 1367/78 - DÖV 1979, 605 u.a. ausgeführt:.

  • VG Stuttgart, 29.04.2015 - 7 K 57/14

    Beibehaltung des öffentlichen Bauhofs nach Zusammenlegung einer selbstständigen

    Die Befristung der Vertretung der ehemaligen Gemeinde im Eingliederungsvertrag (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 4 GemO) kann im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht dazu führen, dass die eingegliederte Gemeinde ihre Rechte aus dem Eingliederungsvertrag nicht mehr gerichtlich geltend machen kann (vgl. VGH BW, U.v. 29.3.1973 - I 1367/78 -, DÖV 1979, 605).

    Denn die hierin enthaltene Befristung der Vertretung kann im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht dazu führen, dass die ehemalige Gemeinde Z. ihre Rechte aus dem Eingliederungsvertrag nicht mehr gerichtlich geltend machen kann (vgl. VGH BW, U.v. 29.3.1973 - I 1367/78 -, DÖV 1979, 605).

  • VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 3 K 102/06

    Keine Klagebefugnis einer durch Vereinigung untergegangenen Gemeinde

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass nach der Eingliederung einer Gemeinde in eine andere Gemeinde die untergegangene Gemeinde trotz ihrer Auflösung befugt ist, die Rechte in einem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren geltend zu machen, die mit ihrem Untergang in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.1979 - I 1367/78 -, DÖV 1979, 605-606 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07

    Unwirtschaftliche Regelung in Eingemeindungsvertrag

    Sie führt nach Auffassung des Senats bereits zur Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. auch VGH BW, Urt. v. 29.3.1979 - I 1367/78 -, juris, zur Unzulässigkeit einer Feststellungsklage vor dem Scheitern eines Einigungsversuchs vor einem "Eingliederungsausschuss").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1999 - 7 C 10881/99

    Klagebefugnis eines Ortsbeirats zur Geltendmachung der Rechte einer

    Insoweit muss der alte Ortsbeirat noch als beteiligungsfähig angesehen werden (vgl. BayVGH, BayVBl. 1977, 434; BVerfGE 22, 221, 231; zum Streit um Eingemeindungsverträge z.B.: VGH Baden-Württemberg, DÖV 1979, 605; zur Auflösung von Vereinigungen: BVerwGE 1, 266).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03

    Aufgelöste Universität-Gesamthochschule Essen kann Bestellung eines

    Aus der in der Beschwerdebegründung angeführten Entscheidung des VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.3.1979 - I 1367/78 -, DÖV 1979, 605, wonach die Befugnis einer aufgelösten Körperschaft nicht auf das Recht beschränkt ist, den Auflösungsakt selbst anzugreifen, sondern sich auf Streitigkeiten um Rechtsfolgen aus der rechtlichen Grundlage für die Auflösung erstreckt, lässt sich für die Antragstellerin nichts herleiten.
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 283/03

    Gemeindegebietsreform; Beteiligtenfähigkeit

    Ob einfachrechtlich die Beschwerdeführerin auf das Recht beschränkt ist, den sie betreffenden Auflösungsakt anzugreifen, oder darüber hinaus in einem Prozeß, in dem sie Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag geltend macht, als fortbestehend und damit als beteiligtenfähig anzusehen ist (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg DÖV 1979, 605), muß an dieser Stelle nicht näher untersucht werden, denn für das Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren gilt eine Gemeinde nach feststehender Rechtsprechung nur für die Dauer des gegen ihre Auflösung gerichteten Verfahrens als fortbestehend, (st. Rspr., vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 22. April 2004 - VfGBbg 182/03 - BVerfGE 3, 267; VerfGH NW OVGE 31, 309; ebenso schon Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich RGZ 126, Anh. S. 14; mißverständlich hingegen Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, a.a.O., § 91 Rn. 6).
  • VG Schleswig, 12.10.2023 - 6 B 15/23

    Schobüller Freibad darf vorläufig nicht abgerissen werden

  • OVG Sachsen, 27.04.2011 - 4 B 290/10

    Eingemeindung, Prozessführungszeugnis, Beteiligtenfälligkeit, vorbeugender

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