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   BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U   

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BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U (https://dejure.org/1962,682)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1962 - I 275/60 U (https://dejure.org/1962,682)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1962 - I 275/60 U (https://dejure.org/1962,682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten - Bedeutung des allgemeinen Geschäftsrisikos bei der Bemessung des Teilwertes - Gerichtliche Überprüfbarkeit der von der Finanzverwaltung zur Vereinfachung der Veranlagung aufgestellten Richtsätze ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 473
  • DB 1962, 1425
  • BStBl III 1962, 440
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.12.1956 - I 99/56 U

    Sammelwertberichtigungen bei Realkreditinstituten - Zulässigkeit des Ansatzes

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Allgemeine dem Geschäftsbetrieb innewohnende Risiken, die bei der Bemessung des Kaufpreises im Falle der Veräußerung des ganzen Unternehmens sicher eine Rolle spielten, könnten, so führt das Finanzgericht aus, bei der Bewertung einzelner Wirtschaftsgüter nicht berücksichtigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs I 99/56 U vom 4. Dezember 1956, BStBl 1957 III S. 16, Slg. Bd. 64 S. 43).

    Das Finanzgericht geht unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs I 99/56 U zutreffend davon aus, daß künftige, dem Geschäftsbetrieb innewohnende und eigentümliche Risiken, die in den Verhältnissen am Bilanzstichtag keine greifbare Grundlage finden, bei der Ermittlung des Teilwerts der Forderungen nicht berücksichtigt werden können Das trifft auch für Teilzahlungsbanken mit der Maßgabe zu, daß die in der Vielzahl der Kunden, der mangelnden Sicherheit der Stabilität der wirtschaftlichen Verhältnisse und in der Konjunkturempfindlichkeit liegende Gefahr, daß nämlich bei einem späteren Konjunkturrückgang sogleich eine empfindliche Entwertung der Außenstände und eine erhebliche Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs eintreten kann, bei der Ermittlung des Teilwerts der Forderungen nicht berücksichtigt werden kann.

  • BFH, 09.05.1961 - I 128/60 S

    Bildung eines Bürgschaftsstocks zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Wie der Senat in der Entscheidung I 128/60 S vom 9. Mai 1961 (BStBl 1961 III S. 336, Slg. Bd. 73 S. 187) erneut ausgesprochen hat, können bei der Bewertung von Forderungen im Rahmen einer Sammelwertberichtigung - Pauschaldelkredere - auch im einzelnen nicht nachweisbare Risiken berücksichtigt werden.
  • BFH, 01.04.1958 - I 60/57 U

    Grundsätze zur Bildung und Bemessung von Wertberichtigungen

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Mit Rücksicht auf die Schwierigkeit, einen Maßstab für eine objektiv zutreffende Bewertung von Forderungen und Risiken am Bilanzstichtag zu gewinnen, legt, wie das Finanzgericht zutreffend ausführt, die Rechtsprechung auf die in der Vergangenheit gewonnene Erfahrung des einzelnen Betriebs besonderes Gewicht und berücksichtigt dabei auch in gewissem Umfange den künftigen Eingang der zu bewertenden Forderungen (Urteile des Bundesfinanzhofs I 60/57 U vom 1. April 1958, BStBl 1958 III S. 291, Slg. Bd. 67 S. 47, und insbesondere I 198/60 U vom 16. Oktober 1960, BStBl 1960 III S. 495), wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, andere konkrete und im einzelnen nachprüfbare Tatsachen für seine Schätzung anzuführen.
  • BFH, 11.08.1961 - VI 143/60 U

    Aufwendungen eines Ledigen für die Pflege seiner bisherigen und noch nicht

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Dem Bundesminister der Finanzen ist darin zuzustimmen, daß die von der Verwaltung zur Vereinfachung der Veranlagung und zu einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung festgesetzten und von den Finanzämtern im Regelfall anzuwendenden Pauschsätze für Gewinnermittlung, Betriebsausgaben oder Abschreibungen für die Gerichte zwar nicht bindend, aber doch für sie im Rahmen der Schätzung nach § 217 AO von erheblicher praktischer Bedeutung sind (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs VI 143/60 U vom 11. August 1961, BStBl 1961 III S. 509, Slg. Bd. 73 S. 669, und IV 325/59 vom 8. Dezember 1961, StRK, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 447).
  • BFH, 03.07.1962 - I 258/60 U

    Ziehung von Schlussfolgerungen auf das Nichtbestehen oder Bestehen von den Wert

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Es muß an genommen werden, daß die für die Bewertung in erster Linie entscheidenden tatsächlichen Ausfälle in der Vergangenheit und in gewissem Umfang auch in der Zukunft (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs I 258/60 U vom 3. Juli 1962, Slg. Bd. 75 S. 334) je nach der Art des Geschäftsbetriebes eines Bankinstituts sehr unterschiedlich sind und zum Beispiel bei Teilzahlungsbanken, die im wesentlichen Angestellten und Arbeitern Kredite für die Anschaffung von Haushaltsgegenständen und für Kleidung gewähren, unabhängig von der Rechtsform wesentlich höher sein werden als bei einem größeren Kreditinstitut in der Form einer Kapitalgesellschaft.
  • BFH, 10.07.1959 - VI 73/58 U

    Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuerverbindlichkeiten seiner Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Da die Höhe der Sätze umstritten ist, konnte das Finanzgericht die VAO ohne sachliche Prüfung auch nicht als mögliche Vereinfachungsregelung anwenden und auslegen (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 73/58 U vom 10. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 354, Slg. Bd. 69 S. 243).
  • BFH, 26.01.1956 - IV 566/54 U

    Bestimmung des Teilwerts - Berücksichtigung der eigenen Auffassung des Kaufmannes

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Die Ausführungen des Bundesministers der Finanzen und der Bankenaufsichtsbehörden zur Begründung der unterschiedlichen Behandlung von Privatbanken und Kapitalgesellschaften legen die Annahme nahe, daß sich die Bankenaufsichtsbehörden weitgehend von allgemeinen, sich aus der Art des Geschäftsbetriebes ergebenden Risikoerwägungen leiten ließen, die, wie bereits im Bescheid ausgeführt wurde, nach ständiger Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden können (siehe auch Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs I 5/47 vom 17. Juli 1947, StRK, Reichsabgabenordnung, § 174, Rechtsspruch 1; Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 566/54 U vom 26. Januar 1956, BStBl 1956 III S 113, Slg. Bd. 62 S. 305) Es ist vielmehr notwendig, daß den Mindestsätzen Erfahrungen über die für die Forderungsbewertung in erster Linie maßgebenden Ausfälle zugrunde gelegt werden.
  • BFH, 22.11.1957 - VI 72/56 U

    Bestimmung des Kreises körperbeschädigter Arbeitnehmer mit Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Die Steuergerichte können eine begünstigende Verwaltungsanweisung, für die die gesetzliche Grundlage fehlt, auch wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht anwenden und auslegen (siehe Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 72/56 U vom 22. November 1957, BStBl 1958 III S. 44, Slg. Bd. 66 S. 111, in Verbindung mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 39/57 U vom 14. August 1958, BStBl 1958 III S. 409, Slg. Bd. 67 S. 354, siehe auch Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 111/58 U vom 28. August 1959, BStBl 1959 III S. 449, Slg. Bd. 69 S. 507).
  • BFH, 18.10.1960 - I 198/60 U

    Berechnung der steuerlich zulässigen Garantierückstellung eines Bauunternehmers

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Mit Rücksicht auf die Schwierigkeit, einen Maßstab für eine objektiv zutreffende Bewertung von Forderungen und Risiken am Bilanzstichtag zu gewinnen, legt, wie das Finanzgericht zutreffend ausführt, die Rechtsprechung auf die in der Vergangenheit gewonnene Erfahrung des einzelnen Betriebs besonderes Gewicht und berücksichtigt dabei auch in gewissem Umfange den künftigen Eingang der zu bewertenden Forderungen (Urteile des Bundesfinanzhofs I 60/57 U vom 1. April 1958, BStBl 1958 III S. 291, Slg. Bd. 67 S. 47, und insbesondere I 198/60 U vom 16. Oktober 1960, BStBl 1960 III S. 495), wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, andere konkrete und im einzelnen nachprüfbare Tatsachen für seine Schätzung anzuführen.
  • BFH, 28.08.1959 - VI 111/58 U

    Abgrenzung der Funktionen von Gesetzgebung und Rechtsprechung bei der

    Auszug aus BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
    Die Steuergerichte können eine begünstigende Verwaltungsanweisung, für die die gesetzliche Grundlage fehlt, auch wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht anwenden und auslegen (siehe Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 72/56 U vom 22. November 1957, BStBl 1958 III S. 44, Slg. Bd. 66 S. 111, in Verbindung mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 39/57 U vom 14. August 1958, BStBl 1958 III S. 409, Slg. Bd. 67 S. 354, siehe auch Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 111/58 U vom 28. August 1959, BStBl 1959 III S. 449, Slg. Bd. 69 S. 507).
  • BFH, 14.08.1958 - I 39/57 U

    Verhältnis von Rechtsprechung und Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat -

  • BFH, 07.05.1998 - IV R 24/97

    Kommanditgesellschaft - Regelung des Wareneinkaufs - Einziehung der

    Mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, daß es sich bei dem Ausfallwagnis um einen am Bilanzstichtag nicht sicher vorhersehbaren künftigen und damit nur möglichen Umstand handelt, können die diesbezüglich gewonnenen betrieblichen Erfahrungen der Vergangenheit einen wertvollen Anhaltspunkt für die Schätzung bieten, solange sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1962 I 275/60 U, BFHE 75, 473, BStBl III 1962, 440, unter I.; vom 20. März 1963 I 301/61, HFR 1963, 289, und in HFR 1966, 20).
  • BFH, 25.09.1968 - I 52/64

    Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu

    Dabei sind auch Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zulässig, bei denen Risiken berücksichtigt werden, die für die einzelne Forderung nicht nachweisbar sind, die aber einer Vielzahl von Forderungen gleicher Art unmittelbar anhaften (BFH-Urteile I 208/61 U vom 26. April 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 77 S. 56 - BFH 77, 56 -, BStBl III 1963, 338; I 128/60 S vom 9. Mai 1961, BFH 73, 187, BStBl III 1961, 336; I 275/60 U vom 24. Juli 1962, BFH 75, 473, BStBl III 1962, 440).
  • BFH, 09.10.1975 - IV R 161/71

    Landwirt mit Gewinnermittlung - Altenteilslasten - Sonderausgaben -

    Derartige durch Pauschalierung vereinfachende Verwaltungsregelungen können von den Steuergerichten nicht berücksichtigt werden, wenn sie bei dem zu entscheidenden Fall zu einem unrichtigen Ergebnis führen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1962 I 275/60 U, BFHE 75, 473, BStBl III 1962, 440).
  • BFH, 15.06.1988 - II R 232/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen -

    Der I. Senat hat in seiner Rechtsprechung, vor allem in seinem Urteil vom 24. Juli 1962 I 275/60 U (BFHE 75, 473, BStBl III 1962, 440) erhebliche Bedenken dagegen geäußert, daß die durch das Bundesaufsichtsamt vorgeschriebenen Mindestsätze für Sammelwertberichtigungen nach den Grundsätzen gebildet worden sind, die die Rechtsprechung für Wertberichtigungen aufgestellt hat.
  • FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 K 5668/93

    Bewertung von Ratenkreditforderungen einer Bank

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  • BFH, 18.05.1983 - I B 11/83
    Der Veräußerungspreis ist jedoch nicht ausschließliche und alleinige Grundlage für den Teilwert (umfangreiche Ausführungen zum Teilwertbegriff und zur Teilwertermittlung; vgl. BFH-Urteil vom 24.7.1962 I 275/60 U).
  • BFH, 02.03.1967 - V 234/65

    Bindung der Gerichte durch den Runderlaß des Reichsministers der Finanzen zur

    Nach ständiger Rechtsprechung können die Gerichte Verwaltungsanweisungen nur anwenden, wenn sie Steuermilderungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (GG) zum Inhalt haben (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - V 251/58 U vom 17. Dezember 1959, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 70 S. 264 - BFH 70, 264 -, BStBl III 1960, 97, und die dort angeführten Urteile; Bescheid und Urteil des BFH I 275/60 U vom 7. Februar 1961/24. Juli 1962 BFH 75, 473, BStBl III 1962, 440).
  • BFH, 26.04.1963 - I 208/61 U

    Pauschale Sammelwertberichtigungen für langfristige Ausleihungen von

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung I 275/60 U vom 24. Juli 1962 (BStBl 1962 III S. 440, Slg. Bd. 75 S. 473) ausgesprochen, daß die Finanzgerichte berechtigt und bei Bedenken auch verpflichtet sind, die von der Finanzverwaltung zur Vereinfachung der Veranlagung aufgestellten Richtsätze (Pauschsätze) in rechtlicher und tatsächlicher Beziehung daraufhin zu überprüfen, ob sie auf zutreffenden rechtlichen Erwägungen beruhen, ob bei der Ermittlung der Erfahrungssätze nur die nach der ständigen Rechtsprechung rechtserheblichen Tatsachen berücksichtigt worden sind, ob die Richtsätze eine der Pauschalierung und Schätzung zugängliche Frage regeln und ob die Sätze mit den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung vereinbar sind.
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   BFH, 24.06.1962 - I 275/60 U   

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BFH, Entscheidung vom 24.06.1962 - I 275/60 U (https://dejure.org/1962,5781)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1962 - I 275/60 U (https://dejure.org/1962,5781)
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  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Gerichte zur Überprüfung der von der Verwaltung festgesetzten Pauschsätze - Bewertung von Forderungen im Rahmen einer Sammelwertberichtigung (Pauschaldelkredere)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1956 - IV 566/54 U

    Bestimmung des Teilwerts - Berücksichtigung der eigenen Auffassung des Kaufmannes

    Auszug aus BFH, 24.06.1962 - I 275/60 U
    Die Ausführungen des Bundesministers der Finanzen und der Bankenaufsichtsbehörden zur Begründung der unterschiedlichen Behandlung von Privatbanken und Kapitalgesellschaften legen die Annahme nahe, daß sich die Bankenaufsichtsbehörden weitgehend von allgemeinen, sich aus der Art des Geschäftsbetriebes ergebenden Risikoerwägungen leiten ließen, die, wie bereits im Bescheid ausgeführt wurde, nach ständiger Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden können (siehe auch Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs I 5/47 vom 17. Juli 1947, StRK, Reichsabgabenordnung, § 174, Rechtsspruch 1; Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 566/54 U vom 26. Januar 1956, BStBl 1956 III S. 113, Slg. Bd. 62 S. 305).
  • BFH, 04.12.1956 - I 99/56 U

    Sammelwertberichtigungen bei Realkreditinstituten - Zulässigkeit des Ansatzes

    Auszug aus BFH, 24.06.1962 - I 275/60 U
    Allgemeine dem Geschäftsbetrieb innewohnende Risiken, die bei der Bemessung des Kaufpreises im Falle der Veräußerung des ganzen Unternehmens sicher eine Rolle spielten, könnten, so führt das Finanzgericht aus, bei der Bewertung einzelner Wirtschaftsgüter nicht berücksichtigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs I 99/56 U vom 4. Dezember 1956, BStBl 1957 III S. 16, Slg. Bd. 64 S. 43).
  • BFH, 09.05.1961 - I 128/60 S

    Bildung eines Bürgschaftsstocks zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber

    Auszug aus BFH, 24.06.1962 - I 275/60 U
    Wie der Senat in der Entscheidung I 128/60 S vom 9. Mai 1961 (BStBl 1961 III S. 336, Slg. Bd. 73 S. 187) erneut ausgesprochen hat, können bei der Bewertung von Forderungen im Rahmen einer Sammelwertberichtigung -- Pauschaldelkredere -- auch im einzelnen nicht nachweisbare Risiken berücksichtigt werden.
  • BFH, 11.08.1961 - VI 143/60 U

    Aufwendungen eines Ledigen für die Pflege seiner bisherigen und noch nicht

    Auszug aus BFH, 24.06.1962 - I 275/60 U
    Dem Bundesminister der Finanzen ist darin zuzustimmen, daß die von der Verwaltung zur Vereinfachung der Veranlagung und zu einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung festgesetzten und von den Finanzämtern im Regelfall anzuwendenden Pauschsätze für Gewinnermittlung, Betriebsausgaben oder Abschreibungen für die Gerichte zwar nicht bindend, aber doch für sie im Rahmen der Schätzung nach § 217 AO von erheblicher praktischer Bedeutung sind (z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs VI 143/60 U vom 11. August 1961, BStBl 1961 III S. 509, Slg. Bd. 73 S. 669, und IV 325/59 vom 8. Dezember 1961, StRK, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 447).
  • BFH, 03.07.1962 - I 258/60 U

    Ziehung von Schlussfolgerungen auf das Nichtbestehen oder Bestehen von den Wert

    Auszug aus BFH, 24.06.1962 - I 275/60 U
    Es muß angenommen werden, daß die für die Bewertung in erster Linie entscheidenden tatsächlichen Ausfälle in der Vergangenheit und in gewissem Umfang auch in der Zukunft (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs I 258/60 U vom 3. Juli 1962, BStBl 1962 III S. 388) je nach der Art des Geschäftsbetriebes eines Bankinstituts sehr unterschiedlich sind und zum Beispiel bei Teilzahlungsbanken.
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