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   RG, 09.12.1911 - Rep. I. 487/10   

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https://dejure.org/1911,205
RG, 09.12.1911 - Rep. I. 487/10 (https://dejure.org/1911,205)
RG, Entscheidung vom 09.12.1911 - Rep. I. 487/10 (https://dejure.org/1911,205)
RG, Entscheidung vom 09. Dezember 1911 - Rep. I. 487/10 (https://dejure.org/1911,205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Einwilligung des Berechtigten zur öffentlichen Ausführung eines Werkes der Tonkunst auch stillschweigend erteilt werden? 2. Ist ein Wirt, der in seinem Vergnügungsetablissement durch eine von ihm angenommene Kapelle im Interesse seines Wirtschaftsbetriebs ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrecht an Werken der Tonkunst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 84
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auch im übrigen ist in der urheberrechtlichen Rechtsprechung stets anerkannt worden, daß eine volle Haftung für die Verletzung urheberrechtlicher Befugnisse auch dann in Betracht kommen kann, wenn in diese Befugnisse nur unter Einschaltung anderer Personen eingegriffen worden ist, so bei Inanspruchnahme eines Druckers durch den Verleger (RGSt 12/34) oder bei der Wiedergabe geschützter Musik durch den Kapellmeister im Betrieb eines Gastwirts (RGZ 78, 84, ob; Ulmer a.a.O. S. 392).
  • LG Düsseldorf, 23.10.2013 - 23 S 60/13

    Schadensersatzbegehren des Urhebers wegen widerrechtlicher Wiedergabe von

    Darin hat das Reichsgericht entschieden, dass ein Gastwirt, der in seinem Lokal zum Zwecke der Förderung des Besuchs, also in gewerblichem Interesse, die öffentliche Aufführung von Musikwerken durch eine Kapelle veranstaltet, ebenso wie der Kapellmeister selbst als Aufführender aufzufassen sei und er sich nicht darauf berufen könne, dass er auf die Auswahl der aufzuführenden Musikstücke keinen Einfluss habe (vgl. RG, Urteil vom 09.12.1911, Az. I 487/10, RGZ 78, 84, 86 f. - Gastwirt).
  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 61/58

    Auto-Skooter

    Als Veranstalter von Musikdarbietungen und damit als "Aufführender" im Sinne des § 37 LitUrhG gilt regelmäßig derjenige, der für die Aufführungen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist, also insbesondere derjenige, der die Aufführung durch seine Tätigkeit veranlaßt und die aufzuführenden Stücke aussucht (BGH GRUR 1956, 515; RGZ 78, 84; RGSt 41, 287).
  • AG Bremen, 04.02.2003 - 25 C 387/02

    Betrieb einer öffentlich zugänglichen Diskothek ohne Nutzungsvertrag

    (Wandtke, Büllinger Praxikomm. z. UrhRecht § 97 UrhG, Randziffer 16 unter Hinweis auf RGZ 78, Seite 84 f.).
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