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   BFH, 24.02.2009 - I B 172/08   

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https://dejure.org/2009,15248
BFH, 24.02.2009 - I B 172/08 (https://dejure.org/2009,15248)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2009 - I B 172/08 (https://dejure.org/2009,15248)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - I B 172/08 (https://dejure.org/2009,15248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens; Keine Akteneinsicht durch nicht am Verfahren Beteiligte

  • cpm-steuerberater.de
  • Judicialis

    FGO § 78; ; FGO § 128 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens; kein Akteneinsichtsrecht für am Rechtsstreit nicht Beteiligte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.03.2006 - V S 1/06

    Anhörungsrüge; Umdeutung

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I B 172/08
    Bis zur Beiladung kann sich somit auch ein Beiladungsprätendent nicht auf dieses Recht berufen (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 90/04, BFH/NV 2004, 1659; vom 3. März 2006 V S 1/06, BFH/NV 2006, 1314; vom 29. Mai 2008 V S 43/07, [...]).
  • BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00

    Stundung von Gerichtskosten

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I B 172/08
    Denn es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Justizverwaltung, gegen die der Finanzrechtsweg nicht eröffnet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 128 FGO Rz 28).
  • BFH, 23.04.2007 - I B 27/07

    Abtretung Erstattungsforderung; Beiladung

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I B 172/08
    Im Übrigen ist nicht zu ersehen, aus welchen Gründen eine Entscheidung über die Wirksamkeit des Widerrufs der Abtretungsanzeigen im Verfahren 3 K 3077/07 bindende Wirkung in den Rechtsbehelfsverfahren der Antragstellerin gegen den Rückforderungsbescheid haben könnte; ein Fall der notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO war somit nicht gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2007 I B 27/07, BFH/NV 2007, 1675, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - V S 43/07

    Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I B 172/08
    Bis zur Beiladung kann sich somit auch ein Beiladungsprätendent nicht auf dieses Recht berufen (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 90/04, BFH/NV 2004, 1659; vom 3. März 2006 V S 1/06, BFH/NV 2006, 1314; vom 29. Mai 2008 V S 43/07, [...]).
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04

    Beiladung: Beiladungsprätendent

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I B 172/08
    Bis zur Beiladung kann sich somit auch ein Beiladungsprätendent nicht auf dieses Recht berufen (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 90/04, BFH/NV 2004, 1659; vom 3. März 2006 V S 1/06, BFH/NV 2006, 1314; vom 29. Mai 2008 V S 43/07, [...]).
  • BFH, 01.03.2016 - VI B 89/15

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

    b) Die Kläger können die Verfügung des Vorsitzenden des FG-Senats, mit der er entsprechend § 299 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO einen Anspruch der Kläger auf Akteneinsicht verneint hat, jedoch nicht mit der Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO anfechten (BFH-Beschluss vom 24. Februar 2009 I B 172/08, juris; Braun in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 33 FGO Rz 94; gleiche Auffassung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren Verwaltungsgerichtshof --VGH-- Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Oktober 2011  3 S 1616/11, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2012, 1163).
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