Rechtsprechung
   BFH, 10.10.1994 - I B 228/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6206
BFH, 10.10.1994 - I B 228/93 (https://dejure.org/1994,6206)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1994 - I B 228/93 (https://dejure.org/1994,6206)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - I B 228/93 (https://dejure.org/1994,6206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.04.1991 - I R 56/89

    Haftung für Steuerschulden bei einer in Liechtenstein gegründeten

    Auszug aus BFH, 10.10.1994 - I B 228/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. April 1991 I R 56/89 (BFH/NV 1992, 76) entschieden, daß es für die Tat bestandsverwirklichung des § 35 AO 1977 ausreicht, wenn eine Person nach außen hin so auftritt, als könne sie umfassend über fremdes Vermögen verfügen, und sie faktisch die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnimmt.
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 10.10.1994 - I B 228/93
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86 (BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) entschieden, daß die Verletzung von Mitwirkungspflichten eines Klägers zu einer Begrenzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht des FG und zu einer Minderung des Beweismaßes führt.
  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Nimmt etwa ein faktischer Geschäftsführer oder "faktischer Leiter" (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Oktober 1994 - I B 228/93, BFH/NV 1995, 662) eines Unternehmens Geschäftsführungsaufgaben tatsächlich wahr, so reicht es aus, wenn er lediglich gegenüber einer "begrenzten Öffentlichkeit", etwa im Rahmen von Gesellschafterversammlungen, zu erkennen gibt, dass er als solcher über das Vermögen verfügen kann, das Auftreten gegenüber der "allgemeinen Öffentlichkeit" aber weisungsabhängigen Personen überlässt (vgl. BFH, Urteil vom 5. August 2010 - V R 13/09, BFH/NV 2011, 81; BFH, Urteil vom 24. April 1991 - I R 56/89, BFH/NV 1992, 76; vgl. auch BFH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - VII B 67/12 sowie Merkt, AOStB 2009, 81, 84).
  • BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11

    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

    Die in der Urteilsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662, und vom 13. August 2007 VII B 20/07, BFH/NV 2008, 10) habe das FG völlig fehlerhaft auf den Streitfall angewandt.

    Ohne abstrakte Rechtssätze aus den in Bezug genommenen BFH-Entscheidungen herauszuarbeiten, behaupten die Kläger lediglich, das FG sei von den Beschlüssen des BFH in BFH/NV 1995, 662 und BFH/NV 2008, 10 abgewichen.

  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

    Verfügungsberechtigter in diesem Sinne ist, wer nach außen hin auftritt, als könne er umfassend über fremdes Vermögen verfügen, und faktisch die Aufgaben des Rechtsinhabers wahrnimmt (vgl. BFH vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662).
  • FG München, 09.11.2004 - 7 K 2143/00

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Verfügungsberechtigten bei fehlendem

    Nach der Rechtsprechung reicht es für die Stellung als Verfügungsberechtigter im Sinne dieser Vorschrift aus, dass sich die Person nach außen hin so geriert, als könne sie über fremdes Vermögen verfügen und sie faktisch die Aufgaben eines Geschäftsführers wahrnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1991 I R 56/89, BFH/NV 1992, 76 und Beschluss vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662).
  • FG Niedersachsen, 05.12.2005 - 11 V 280/04

    Berechnung der Festsetzungsfrist bei Haftungsbescheiden; Haftung für

    Verfügungsberechtigter i.S.v. § 35 AO ist, wer nach außen hin auftritt, als könne er umfassend über fremdes Vermögen verfügen und er faktisch die Aufgaben des Rechtsinhabers wahrnimmt (vgl. BFH-Beschl. v. 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662).
  • FG München, 23.04.2001 - 7 K 396/97

    Lohnsteuerhaftung des Verfügungsberechtigten eines portugiesischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2007 - 4 K 304/01

    Voraussetzungen einer steuerlichen Inanspruchnahme als Haftungsschuldner durch

    Denn als Nachfolger des vorherigen Geschäftsführers oblag ihm - dem Kläger - die Erledigung der bei seinem Amtsantritt offenen steuerlichen Pflichten (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Oktober 1994 - I B 228/93 - BFH/NV 1995, S. 662).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht