Rechtsprechung
BFH, 10.10.1994 - I B 228/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berechtigung der Abgabe von Steuererklärungen für eine Gesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.04.1991 - I R 56/89
Haftung für Steuerschulden bei einer in Liechtenstein gegründeten …
Auszug aus BFH, 10.10.1994 - I B 228/93
Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. April 1991 I R 56/89 (BFH/NV 1992, 76) entschieden, daß es für die Tat bestandsverwirklichung des § 35 AO 1977 ausreicht, wenn eine Person nach außen hin so auftritt, als könne sie umfassend über fremdes Vermögen verfügen, und sie faktisch die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnimmt. - BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 10.10.1994 - I B 228/93
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86 (BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) entschieden, daß die Verletzung von Mitwirkungspflichten eines Klägers zu einer Begrenzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht des FG und zu einer Minderung des Beweismaßes führt.
- BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12
Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen …
Nimmt etwa ein faktischer Geschäftsführer oder "faktischer Leiter" (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Oktober 1994 - I B 228/93, BFH/NV 1995, 662) eines Unternehmens Geschäftsführungsaufgaben tatsächlich wahr, so reicht es aus, wenn er lediglich gegenüber einer "begrenzten Öffentlichkeit", etwa im Rahmen von Gesellschafterversammlungen, zu erkennen gibt, dass er als solcher über das Vermögen verfügen kann, das Auftreten gegenüber der "allgemeinen Öffentlichkeit" aber weisungsabhängigen Personen überlässt (vgl. BFH…, Urteil vom 5. August 2010 - V R 13/09, BFH/NV 2011, 81; BFH…, Urteil vom 24. April 1991 - I R 56/89, BFH/NV 1992, 76; vgl. auch BFH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - VII B 67/12 sowie Merkt, AOStB 2009, 81, 84). - BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen
Die in der Urteilsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662, …und vom 13. August 2007 VII B 20/07, BFH/NV 2008, 10) habe das FG völlig fehlerhaft auf den Streitfall angewandt.Ohne abstrakte Rechtssätze aus den in Bezug genommenen BFH-Entscheidungen herauszuarbeiten, behaupten die Kläger lediglich, das FG sei von den Beschlüssen des BFH in BFH/NV 1995, 662 und BFH/NV 2008, 10 abgewichen.
- FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10
Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben
Verfügungsberechtigter in diesem Sinne ist, wer nach außen hin auftritt, als könne er umfassend über fremdes Vermögen verfügen, und faktisch die Aufgaben des Rechtsinhabers wahrnimmt (vgl. BFH vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662).
- FG München, 09.11.2004 - 7 K 2143/00
Keine Haftungsinanspruchnahme des Verfügungsberechtigten bei fehlendem …
Nach der Rechtsprechung reicht es für die Stellung als Verfügungsberechtigter im Sinne dieser Vorschrift aus, dass sich die Person nach außen hin so geriert, als könne sie über fremdes Vermögen verfügen und sie faktisch die Aufgaben eines Geschäftsführers wahrnimmt (…vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1991 I R 56/89, BFH/NV 1992, 76 und Beschluss vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662). - FG Niedersachsen, 05.12.2005 - 11 V 280/04
Berechnung der Festsetzungsfrist bei Haftungsbescheiden; Haftung für …
Verfügungsberechtigter i.S.v. § 35 AO ist, wer nach außen hin auftritt, als könne er umfassend über fremdes Vermögen verfügen und er faktisch die Aufgaben des Rechtsinhabers wahrnimmt (vgl. BFH-Beschl. v. 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662). - FG München, 23.04.2001 - 7 K 396/97
Lohnsteuerhaftung des Verfügungsberechtigten eines portugiesischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2007 - 4 K 304/01
Voraussetzungen einer steuerlichen Inanspruchnahme als Haftungsschuldner durch …
Denn als Nachfolger des vorherigen Geschäftsführers oblag ihm - dem Kläger - die Erledigung der bei seinem Amtsantritt offenen steuerlichen Pflichten (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Oktober 1994 - I B 228/93 - BFH/NV 1995, S. 662).