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   BFH, 25.07.1994 - I B 241/93   

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https://dejure.org/1994,2357
BFH, 25.07.1994 - I B 241/93 (https://dejure.org/1994,2357)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1994 - I B 241/93 (https://dejure.org/1994,2357)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1994 - I B 241/93 (https://dejure.org/1994,2357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Minderung des vom Organträger zu versteuernden Gewerbeertrags durch Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.02.1994 - I R 10/93

    Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern nicht den

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - I B 241/93
    Die Rechtsfrage ist aus den Gründen des Senatsurteils vom 2. Februar 1994 I R 10/93 (BFHE 173, 426) zu verneinen.

    Der beschließende Senat ist der Auffassung, daß bis zum Senatsurteil vom 2. Februar 1994 I R 10/93 aus gewichtigen Gründen unsicher war, wie diese Rechtsfrage zu entscheiden ist.

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - I B 241/93
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tat sachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, daß aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579; Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 69 Anm. 77 m. w. N.).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - I B 241/93
    Ob und bis zu welchem Zeitpunkt deshalb Säumniszuschläge entfallen (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389), kann der Senat jedoch in diesem Verfahren nicht entscheiden.
  • BFH, 10.02.2005 - II B 115/04

    GrESt - Auflassung

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 25.07.2002 - I B 52/02

    Betrieb gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht; Einlage von Aktien in das BV

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • FG Hamburg, 13.04.2007 - 5 V 152/06

    Mangelnde Gemeinnützigkeit eines Vereins als Voraussetzung für eine Versagung von

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (Bundesfinanzhof - BFH - Beschlüsse vom 25.7.1994 - I B 241/93, BFH/NV 1995, 334;vom 8.8.2001I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 08.08.2001 - I B 40/01

    Eingetragener Verein - Freistellungsbescheid - Gemeinnützige Zwecke verfolgende

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334).
  • BFH, 06.07.2000 - I B 34/00

    VGA bei Unterwertverkauf einer ausländischen Beteiligung

    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334).
  • BFH, 28.10.2004 - I B 95/04

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bestehen und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 13.02.2008 - II B 59/07

    Miete bei Betriebsaufspaltung (Bedarfsbewertung) - nachträgliche Zulassung einer

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 01.06.2006 - II B 148/05

    Bedarfsbewertung; bebaute Grundstücke

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 17.03.2005 - I B 245/04

    Kommunales Krematorium; Gewerbesteuer

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bestehen und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 143/04

    Sonderrücklage gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 DMBilG bei vEK-Gliederung (§ 30 KStG

  • BFH, 25.07.2001 - I B 41/01

    Aufhebung der Vollziehung von Steuerbescheiden und Steuermessbescheiden bei

  • BFH, 09.12.2002 - I S 11/01

    AdV; Teilwertabschreibung auf Organbeteiligung

  • FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10

    Frage der Steuerbefreiung von durch privaten Schwimmunterricht erzielten Umsätze

  • FG Köln, 26.02.2004 - 15 V 6362/03

    Kein ernstlicher Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung im Rahmen

  • FG Hamburg, 11.06.1996 - II 133/94

    Streit um die gewerbertragsteuerliche Berücksichtigung von

  • FG Schleswig-Holstein, 21.06.2002 - III 79/02

    Zur Frage, ob der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug

  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10

    Umsatzsteuerkarussell - "Briefkastenfirma" bzw. "Strohfirma" als

  • FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 14 V 103/03

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei ernstliche Zweifel an der

  • FG Hamburg, 28.07.2003 - V 118/03

    Beurteilung der betrieblichen Veranlassung im AdV-Verfahren

  • FG München, 06.09.2002 - 12 V 113/02

    Zur Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Wartungsaufwand beim

  • FG Düsseldorf, 25.10.2007 - 5 V 1731/07

    Unternehmerische Tätigkeit einer sog. Lottoprojektgesellschaft bei

  • BFH, 25.07.2001 - I B 42/01

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides;

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