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   BFH, 30.06.2009 - I B 69/09   

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https://dejure.org/2009,5698
BFH, 30.06.2009 - I B 69/09 (https://dejure.org/2009,5698)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2009 - I B 69/09 (https://dejure.org/2009,5698)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - I B 69/09 (https://dejure.org/2009,5698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ansparabschreibung bei Betriebseröffnung; Keine Aussetzung der Vollziehung bei fehlenden Indizien für Investitionsprognose

  • Judicialis

    EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 32b Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; HGB § 269

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines sog. negativen Progressionsvorbehalts i.R.d. Veranlagung zur Einkommensteuer; Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage eines seinen Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelnden Steuerpflichtigen für die künftige Anschaffung eines neuen ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aussetzung der Vollziehung, wenn Indizien für Investitionsprognose fehlen; zur Betriebseröffnung i.S.d. § 7g EStG bei Vereinbarung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem Einzelunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines sog. negativen Progressionsvorbehalts i.R.d. Veranlagung zur Einkommensteuer; Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage eines seinen Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelnden Steuerpflichtigen für die künftige Anschaffung eines neuen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07

    Ansparrücklage für noch zu eröffnenden Betrieb auch ohne verbindliche Bestellung

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Den Antragstellern kann der Hinweis auf das Urteil des FG München vom 22. Februar 2008 8 K 2100/07 (EFG 2008, 935) nicht zum Erfolg verhelfen.

    Eine mit den Sachumständen des Urteils des FG München in EFG 2008, 935 (dort: Ansparabschreibung für eine noch nicht verbindlich bestellte Ladeneinrichtung unter Hinweis auf den Abschluss eines 10-Jahres-Mietvertrages mit der Verpflichtung, die Räume mit einer neuen Ladeneinrichtung auszustatten) vergleichbare Konstellation liegt im Streitfall nicht vor.

  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08

    EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts -

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Da ein Unternehmen "Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung im Einzelunternehmen" des X bisher nicht bestanden hatte, war der Umstand, dass das Einzelunternehmen schon längere Zeit am Markt tätig war (allerdings bei der Installation der Anlagen Subunternehmer einsetzte), unerheblich (ebenso für eine hiermit vergleichbare Vertragskonstellation Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 4. September 2008 5 V 10067/08, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 98).

    Darüber hinaus könnten --angesichts des Sachverhalts der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2009, 98-- Darlegungen der Antragstellerin angezeigt sein, ob andere Personen ebenfalls Vereinbarungen mit dem Unternehmer X über die Gründung einer stillen Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Überlassung von Arbeitsbühnen und Transportfahrzeugen zum Gegenstand hatten.

  • BFH, 12.12.2007 - X R 16/05

    Konkretisierung der geplanten Investition für Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Diese Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 des Handelsgesetzbuchs) gleichzusetzen ist (zum Ganzen --m.w.N.-- Senatsurteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; s. auch BFH-Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2008 VIII B 224/06, BFH/NV 2008, 945).
  • BFH, 11.02.2008 - VIII B 224/06

    Voraussetzungen einer Ansparrücklage bei Praxisgründung oder Praxiserweiterung -

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Diese Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 des Handelsgesetzbuchs) gleichzusetzen ist (zum Ganzen --m.w.N.-- Senatsurteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; s. auch BFH-Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2008 VIII B 224/06, BFH/NV 2008, 945).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die (u.a.) Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08

    Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) blieb beim Finanzgericht (FG) erfolglos (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 7. Mai 2009 9 V 300/08).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Diese Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 des Handelsgesetzbuchs) gleichzusetzen ist (zum Ganzen --m.w.N.-- Senatsurteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; s. auch BFH-Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2008 VIII B 224/06, BFH/NV 2008, 945).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
    Diese Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 des Handelsgesetzbuchs) gleichzusetzen ist (zum Ganzen --m.w.N.-- Senatsurteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; s. auch BFH-Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2008 VIII B 224/06, BFH/NV 2008, 945).
  • BFH, 10.08.2011 - I R 45/10

    Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte -

    Der Senat, der die Frage bislang nicht entscheiden musste (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; Senatsbeschluss vom 30. Juni 2009 I B 69/09, BFH/NV 2009, 1805), hält die letztgenannte Auffassung für zutreffend.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - 15 U 141/11

    Rückzahlung einer Einlage, da das Beteiligungsmodell ersichtlich von vorneherein

    Der Bundesfinanzhof hatte darüber hinaus in einem Beschluss vom 30.06.2009 (Az.: I B 69/09, BFH/NV 2009, 1805) über eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung zu entscheiden.

    Es ging nicht nur in dem mit Beschluss vom 30.06.2009 entschiedenen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (I B 69/09, BFH/NV 2009, 1805), sondern darüber hinaus auch in dem Verfahren vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein 5 V 10067/08 (Beschluss vom 04.09.2008, EFG 2009, 98) um die Ansparabschreibung nach einer Beteiligung als stiller Gesellschafter am Unternehmen des Beklagten.

  • BFH, 03.11.2010 - I B 40/10

    Grundsätzliche Bedeutung bei "ausgelaufenem Recht

    Jedenfalls haben sie nicht ausreichend gewürdigt, dass die ständige Rechtsprechung die Restriktion (Erfordernis einer verbindlichen Bestellung von wesentlichen Grundlagen des Betriebs) im Sinne einer Typisierung einer "positiven Investitionsprognose" auch auf die Situation der wesentlichen Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebs ausgedehnt hat (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2009 I B 69/09, BFH/NV 2009, 1805, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
  • FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08

    Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht von Investitionsabzugsbeträgen bei

    Diese vorstehende Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 Handelsgesetzbuch - HGB -) gleichzusetzen ist (zum Ganzen - m.w.N. - zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 2009 I B 69/09, BFH/NV 2009, 1805 und Urteil des BFH vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110).
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