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BFH, 06.11.2007 - I B 7/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Zulassung der Revision wegen nicht entscheidungserheblichem Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 28.11.2006 - 6 K 578/06
- BFH, 06.11.2007 - I B 7/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
Divergenz zur Frage des Zeitpunktes eines Auflösungsverlustes im Falle des …
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - I B 7/07
Aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG, auf die es bei der Frage nach dem Vorliegen eines Verfahrensmangels ankommt (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 156/06, BFH/NV 2007, 2129, m.w.N.), war der Inhalt des von der Klägerin angesprochenen Vertrages mithin letztlich nicht entscheidungserheblich. - BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
NZB: Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - I B 7/07
Nachdem das betreffende Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden war (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795), hat das Finanzgericht (FG) die Klage im zweiten Rechtsgang erneut abgewiesen, ohne die Revision gegen sein Urteil zuzulassen.
- BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und …
Wegen der Doppelbegründung (1. keine Anschaffungskosten, 2. Gestaltungsmissbrauch --ein Gesichtspunkt, der schon im Ablehnungs- wie im Einspruchsbescheid entscheidend war) kann das klageabweisende FG-Urteil auch nicht auf einer (möglichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht beruhen, weil diese Verletzung lediglich hinsichtlich einer (keine Anschaffungskosten) von zwei selbständig tragenden Begründungen geltend gemacht wurde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 V B 35/10, BFH/NV 2011, 462, unter II.1.; vom 6. November 2007 I B 7/07, und vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, jeweils in juris).