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   BFH, 15.10.1993 - I B 89/93   

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https://dejure.org/1993,7719
BFH, 15.10.1993 - I B 89/93 (https://dejure.org/1993,7719)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1993 - I B 89/93 (https://dejure.org/1993,7719)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - I B 89/93 (https://dejure.org/1993,7719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbehaltung römisch-katholischer Kirchensteuern mit Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.05.1991 - I R 26/86

    Gesamtschuldner - Ehe - Bayern - Kirchensteuer

    Auszug aus BFH, 15.10.1993 - I B 89/93
    Der Kläger legte Nichtzulassungsbeschwerde ein, die er auf Divergenz zu dem Senatsurteil vom 8. Mai 1991 I R 26/86, BFHE 164, 573 stützte.

    Die Zulassungsgründe, auf die der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde gestützt hat (Divergenz zwischen der Vorentscheidung und dem Senatsurteil vom 8. Mai 1991 I R 26/86, BFHE 164, 573 und Klärung der Rechtsfrage, ob von den Einkünften eines ev. Ehemannes aus nichtselbständiger Arbeit rk. Kirchenlohnsteuer für dessen mit ihm zusammenveranlagte Ehefrau einbehalten werden darf), können im Verfahren der Zulassungsrevision nicht geklärt werden.

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 6/95

    Entscheidung über Steuerabzugsbetrag gem. § 58 Abs. 3 EStG im

    Über die materielle Richtigkeit dieses Steuerabzugs ist aber nicht im Abrechnungsverfahren zu befinden (BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1993 I B 89/93, BFH/NV 1994, 292).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2001 - 1 K 508/99

    Erstattung von Getreide-Mitverantwortungsabgabe für Getreidelieferungen in der

    Wenn ein entsprechender Einspruch nicht eingelegt wird, ist in dem sich anschließenden Abrechnungsverfahren gemäß § 218 Abs. 2 AO von der Rechtmäßigkeit der Steuererhebung auszugehen (BFH, Urt. v. 12.10.1995 - I R 39/95 - BStBl. II 1996, S. 87; Urt. v. 15.10.1993 - I B 89/93 - BFH/NV 1994, S. 292).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2013 - 15 K 1802/09

    Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG 1997/1999

    Gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 AO kann der Vergütungsschuldner innerhalb der Festsetzungsfrist jederzeit die Aufhebung seiner Steueranmeldung beantragen, da die Steueranmeldung für ihn einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht, §§ 168 Satz 1, 164 Abs. 1 AO (Rüsken in Klein, AO, 11. Aufl. 2012, § 168 Rz. 10, 16; BFH-Beschluss vom 15.10.1993 I B 89/93, BFH/NV 1994, 292).
  • FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98

    Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren; Eigenbetrieb einer

    Mit dem Bundesfinanzhof (BFH) geht der Einzelrichter davon aus, dass die LSt-Anmeldung - wie im Streitfall geschehen - auch vom Arbeitnehmer angefochten werden kann (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1993 I B 89/93, BFH/NV 1994, 292 und BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BFHE 170, 91, BStBl II 1996, 87).
  • FG Köln, 29.09.2000 - 15 K 5025/91

    Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts; Vorliegen eines

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