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   BFH, 04.04.2012 - I B 96/11   

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https://dejure.org/2012,11367
BFH, 04.04.2012 - I B 96/11 (https://dejure.org/2012,11367)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2012 - I B 96/11 (https://dejure.org/2012,11367)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2012 - I B 96/11 (https://dejure.org/2012,11367)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Eintritt des Versorgungsfalls - Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente

  • openjur.de

    Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung; Eintritt des Versorgungsfalls; Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4, KStG § 8 Abs 3 S 2, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4, KStG § 8 Abs 3 S 2
    Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Eintritt des Versorgungsfalls - Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente

  • Bundesfinanzhof

    Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Eintritt des Versorgungsfalls - Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG 2002, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG 1997
    Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Eintritt des Versorgungsfalls - Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente

  • rewis.io

    Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Eintritt des Versorgungsfalls - Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung einer Altersrente und Invalidenrente bei Vorliegen einer teilweise betrieblich veranlassten Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen eines Unfalls an einen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Zuführung einer Pensionsrückstellung nach Eintritt eines Versorgungsfalls als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus BFH, 04.04.2012 - I B 96/11
    Das FG beruft sich insoweit auf das Senatsurteil vom 28. April 2010 I R 78/08 (BFHE 229, 234), wonach nach Eintritt des Versorgungsfalles Zuführungen zur Pensionsrückstellung nicht wie vGA außerbilanziell dem Gewinn hinzugerechnet werden können.

    Lediglich für diesen Fall einer ausfinanzierten Anwartschaft (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 6a Rz 17) sieht der BFH im Fall der "Überversorgung" keinen Raum für eine entsprechende Auflösung der Rückstellung (Senatsurteil in BFHE 229, 234).

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus BFH, 04.04.2012 - I B 96/11
    Denn künftige noch ungewisse Pensionssteigerungen oder -minderungen dürfen, auch wenn deren Eintritt wahrscheinlich ist, nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG am Bilanzstichtag noch nicht berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142; vgl. im Anschluss daran Senatsurteil vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204, und zuletzt Senatsurteile vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940; vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus BFH, 04.04.2012 - I B 96/11
    Denn künftige noch ungewisse Pensionssteigerungen oder -minderungen dürfen, auch wenn deren Eintritt wahrscheinlich ist, nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG am Bilanzstichtag noch nicht berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142; vgl. im Anschluss daran Senatsurteil vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204, und zuletzt Senatsurteile vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940; vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176).
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