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   BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82   

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https://dejure.org/1985,1487
BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82 (https://dejure.org/1985,1487)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1985 - 1 C 22.82 (https://dejure.org/1985,1487)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1985 - 1 C 22.82 (https://dejure.org/1985,1487)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 126
  • NVwZ 1986, 651
  • DVBl 1985, 1382
  • DÖV 1986, 198
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 28.09.1965 - I C 44.62

    Zurückweisung einer Revision - Anerkennung eines Sachverständigen für eine

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82
    Die Beibehaltung der bestehenden Monopolsituation lag erkennbar in der programmatischen Vorstellung des Ermächtigungsgebers, wie dies der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. September 1965 - BVerwG 1 C 44.62 - (DÖV 1966, 195 = GewArch 1966, 272) zum Ausdruck gebracht hat.

    Dies hat der Senat der Sache nach bereits in seinem Urteil vom 28. September 1965 - BVerwG 1 C 44.62 - (a.a.O.) befunden.

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl. z.B. BVerfGE 46, 246 [BVerfG 25.10.1977 - 1 BvR 173/75]; 61, 291 [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80]; jeweils m.w.N.).

    Unter diesen Umständen hat der Verordnungsgeber im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung eine Einschätzungsprärogative, die die richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich der Erforderlichkeit des eingesetzten Eingriffsmittels begrenzt (vgl. z.B. BVerfGE 23, 50 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66]; 39, 210 ; 46, 246 ; 47, 109 ; 50, 290 ; 51, 193 ; 53, 135 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82
    Unter diesen Umständen hat der Verordnungsgeber im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung eine Einschätzungsprärogative, die die richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich der Erforderlichkeit des eingesetzten Eingriffsmittels begrenzt (vgl. z.B. BVerfGE 23, 50 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66]; 39, 210 ; 46, 246 ; 47, 109 ; 50, 290 ; 51, 193 ; 53, 135 ).

    Das Ausmaß dieser Einschätzungsprärogative hängt im, einzelnen "von Faktoren verschiedener Art ab, im besonderen von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter" (BVerfGE 50, 290, ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    Danach muß eine Verordnung zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sein, und die durch sie bewirkten Beschränkungen müssen für die Betroffenen zumutbar sein (BVerwG, Urt. v. 20.09.1985 - 1 C 22.82 -, BVerwGE 72, S. 126, 131, BVerfG, Beschl. v. 05.11.1980 - 1 BvR 290/78 BVerfGE 55, S. 159, 165).

    Der Eingriff muß durch "vernünftige Gründe des Gemeinwohls" (BVerwG, Urt. v. 20.09.1985 - 1 C 22.82 a.a.O.) gefordert sein.

    Diese Beeinträchtigung der Interessen des Antragstellers wiegt wesentlich schwerer als das öffentliche Interesse an einer nur unwesentlich stärkeren Verwilderung zur Jagdzeit, so daß der Antragsgegner sich auch nicht mehr im Rahmen des ihm als Verordnungsgeber zustehenden Spielraumes (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.1985 - 1 C 22.82 -, a.a.O.) hält.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 1985 - 1 C 18.83 -, GewArch 1986, 54 ff.; ferner zur Vereinbarkeit der OrgVO des Landes Schleswig- Holstein mit § 24 c GewO: BVerwG, Urteil vom 20. September 1985 - 1 C 22.82 -, BVerwGE 72, 126 ff.; Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 11. Dezember 1986 - 1 BvR 1368/85 -, GewArch 1987, 267 f.
  • BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02

    Aufhebung des Monopols der Technischen Überwachungsvereine zur Prüfung

    bb) Allerdings entsprach es einer langen historischen Entwicklung, die hier relevanten Überwachungsaufgaben bei den Technischen Überwachungsvereinen zu konzentrieren (BVerwG, DVBl 1985, S. 1382).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 8 S 2713/94

    Normenkontrollverfahren: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit

    Die zu überprüfende Regelung betrifft nicht die Berufswahl, sondern die Berufsausübung (grundlegend BVerfGE 7, 377; vgl. im übrigen die o.g. Rechtsprechungszitate sowie BVerwG, Urt. v. 20.9.1985 - I C 22.82 - BVerwGE 72, 126, 130 - technische Überwachungsorganisation).

    Die Gefahr, daß - zumal nach Freigabe der Gebührensätze - der Markt allein nicht verhindern kann, daß der Betreiber einer Anlage einen besonders großzügigen Sachverständigen auswählt, hält auch der Senat für durchaus plausibel (ebenso das Bundesverwaltungsgericht zur technischen Überwachung, BVerwGE 72, 126, 131).

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit

    Diese Entscheidung des Verordnungsgebers hält sich im Rahmen des ihm bei der Konkretisierung des Begriffs der "Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen" zustehenden Spielraums (zum Spielraum des Verordnungsgebers vgl. z.B. BVerwGE 72, 126 ).
  • VG Düsseldorf, 11.06.2002 - 17 K 2839/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung eines einem Unternehmen erteilten

    Ein selbstständiges Berufsbild des technischen Überwachers von Entsorgungsfachbetrieben existiert indes nicht; vielmehr handelt es sich insoweit lediglich um bestimmte Aufgaben, für deren Erfüllung ein bestimmter Personenkreis befähigt sein kann; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 20. September 1985 - I C 22.82 -, BVerwGE 72, 126 (130); Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), NK-Beschl. v. 30. Oktober 1995 - 8 S 2713/94 -, VBlBW 1996, 178 (179).
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