Rechtsprechung
BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Enteignung; Landabzug; Landabzug nach § 47 FlurbG; Verkehrsflächen
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Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1959 - 3 K 40/58
- BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Papierfundstellen
- BVerwGE 12, 1
- NJW 1961, 1083 (Ls.)
- MDR 1961, 439
- DVBl 1961, 750
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Demgegenüber hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Vorschriften, die Landabzüge für Erschließungszwecke im Rahmen der Umlegung zulassen, mit Art. 14 GG in Einklang stehen und keine Enteignung darstellen, wenn die gesetzlich zulässigen Maßnahmen sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Umlegung halten und der Grundsatz der wertgleichen Landabfindung gewahrt ist (vgl. BVerwGE 1, 225 [228]; 2, 154; 4, 191 [195], 6, 79; 8, 95; 10, 3).Daß gegen die Vorteilsausgleichung durch Auferlegung einer Geldleistung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, hat der Senat in BVerwGE 10, 3 näher dargelegt.
- BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59
Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Eigentumsrechts ein (so schon RGZ Bd. 11 S. 250; vgl. BVerwGE 9, 288, Meikel-Imhof-Riedel, Grundbuchrecht, 5. Aufl., Anm. 70 zu § 38 GBO, und Hesse-Saage-Fischer, Grundbuchordnung, 4. Aufl., S. 450 für die ländliche Umlegung, die sich insoweit von der städtischen Umlegung nicht unterscheidet). - BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54
Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Demgegenüber hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Vorschriften, die Landabzüge für Erschließungszwecke im Rahmen der Umlegung zulassen, mit Art. 14 GG in Einklang stehen und keine Enteignung darstellen, wenn die gesetzlich zulässigen Maßnahmen sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Umlegung halten und der Grundsatz der wertgleichen Landabfindung gewahrt ist (vgl. BVerwGE 1, 225 [228]; 2, 154; 4, 191 [195], 6, 79; 8, 95; 10, 3).
- BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Demgegenüber hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Vorschriften, die Landabzüge für Erschließungszwecke im Rahmen der Umlegung zulassen, mit Art. 14 GG in Einklang stehen und keine Enteignung darstellen, wenn die gesetzlich zulässigen Maßnahmen sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Umlegung halten und der Grundsatz der wertgleichen Landabfindung gewahrt ist (vgl. BVerwGE 1, 225 [228]; 2, 154; 4, 191 [195], 6, 79; 8, 95; 10, 3). - BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Demgegenüber hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Vorschriften, die Landabzüge für Erschließungszwecke im Rahmen der Umlegung zulassen, mit Art. 14 GG in Einklang stehen und keine Enteignung darstellen, wenn die gesetzlich zulässigen Maßnahmen sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Umlegung halten und der Grundsatz der wertgleichen Landabfindung gewahrt ist (vgl. BVerwGE 1, 225 [228]; 2, 154; 4, 191 [195], 6, 79; 8, 95; 10, 3). - BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55
Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) - …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Andererseits hat der Senat Vorschriften, die Landabzüge für Anlagen vorsehen, die nicht mehr den Interessen der Beteiligten dienen, also über den Zweck der eigentlichen Umlegung hinausgehen, als Enteignungstatbestände angesehen (vgl. BVerwGE 3, 156). - BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Entscheidend ist, ob die in der gesetzlichen Regelung vorgenommene Differenzierung sachlich gerechtfertigt und vertretbar ist, so daß die Regelung jedenfalls nicht als willkürlich bezeichnet werden kann (vgl. BVerwGE 6, 134 [143] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Demgegenüber hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Vorschriften, die Landabzüge für Erschließungszwecke im Rahmen der Umlegung zulassen, mit Art. 14 GG in Einklang stehen und keine Enteignung darstellen, wenn die gesetzlich zulässigen Maßnahmen sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Umlegung halten und der Grundsatz der wertgleichen Landabfindung gewahrt ist (vgl. BVerwGE 1, 225 [228]; 2, 154; 4, 191 [195], 6, 79; 8, 95; 10, 3). - BVerwG, 25.10.1956 - I C 86.55
Auszug aus BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60
Das Berufungsgericht weist in diesem Zusammenhang zutreffend auf die Erwägungen des Senats in BVerwGE 4, 120 hin.
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
Denn die Erschließung ist unabdingbare Voraussetzung für eine Bebaubarkeit des Gebiets und damit der einzelnen, den Eigentümern zugeteilten Grundstücke (vgl. BVerwGE 12, 1 ff.; BGHZ 89, 353 ). - BFH, 28.07.1999 - II R 25/98
Grunderwerbsteuer im Umlegungsverfahren
Insoweit trifft die Aussage zu, daß das Umlegungsverfahren von diesem Grundsatz "beherrscht" werde (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 6. Oktober 1960 I C 64.60, BVerwGE 12, 1).Dem trägt das BauGB dadurch Rechnung, daß es neben den Grundsätzen der wertgleichen und der verhältnisgleichen Zuteilung den Grundsatz der Vorteilsausgleichung statuiert hat (BVerwG in BVerwGE 12, 1).
Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung ist danach ein allgemeiner Abfindungsgrundsatz, der notwendigerweise den Grundsatz der wertgleichen Abfindung ergänzt (BVerwG in BVerwGE 12, 1, 7).
- VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
Einbürgerung
Denn ungeachtet der Frage, ob der Schutzbereich des Grundrechts überhaupt berührt ist, erlaubt das Grundrecht nicht, die Grenzen, die die allgemeine Wertordnung des Grundgesetzes errichtet hat, zu überschreiten (BVerwG…, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, a.a.O., mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8. November 1960 - BvR 59/56 -, BVerwGE 12, 1 [4]).
- BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96
Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen …
Für die Enteignung ist u.a. kennzeichnend, daß der Enteignungsunternehmer ein dem Enteigneten gegenüber fremdes, selbständiges Interesse durchsetzt; die Umlegung dient, indem sie die plangerechte, zweckmäßige Nutzung der Grundstücke ermöglicht, zwar den Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung des Bodens, zugleich aber auch den insoweit gleichgerichteten Interessen der Eigentümer (Senatsurteile BGHZ 89, 353, 357 f.; 93, 103, 110; 100, 148, 151 [BGH 12.03.1987 - III ZR 29/86] - st. Rspr.; BVerwGE 1, 225; 12, 1) [BVerwG 06.10.1960 - I C 64/60] . - BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89
Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen …
Für die Enteignung ist u.a. kennzeichnend, daß der Enteignungsunternehmer ein dem Enteigneten gegenüber fremdes, selbständiges Interesse durchsetzt; die Umlegung dient, indem sie die plangerechte, zweckmäßige Nutzung der Grundstücke ermöglicht, zwar den Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung des Bodens, zugleich aber auch den insoweit gleichgerichteten Interessen der Eigentümer (Senatsurteile BGHZ 89, 353, 357 f; 93, 103, 110; 100, 148, 151 [BGH 12.03.1987 - III ZR 29/86]- std.Rspr.; BVerwGE 1, 225; 12, 1). - BGH, 19.09.1974 - III ZR 12/73
Erstattung von Rechtsberatungskosten aus dem Umlegungsverfahren
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist daher anerkannt, daß die Umlegung nach ihrem Gesamt Charakter nicht Enteignung im Sinne der durch Art. 14 GG getroffenen Wertung ist (BGHZ 27, 15; 31, 49; BVerwGE 1, 225; 6, 79; 8, 95; 10, 3; 12, 1).Namentlich muß sich der Eigentümer in der Umlegung nicht typischerweise gegen eine drohende Wegnahme seines Eigentums "wehren"; sein Anliegen geht vielmehr regelmäßig dahin, daß die Behörde den das Verfahren beherrschenden Grundsatz der wertgleichen Abfindung in Land im Einzelfall richtig handhabt (BVerwGE 12, 1, 8).
Die Umlegung ist ein komplexer Vorgang, der einheitlich zu würdigen ist (vgl. BVerwGE 12, 1,4).
- BGH, 13.02.1975 - VI ZR 44/74
Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Das Stiftungsgesetz will den Interessen der Behinderten durch Stärkung ihrer Rechtsposition gegenüber den ihnen bis dahin zustehenden Berechtigungen gerade entgegenkommen (vgl. wegen der zwar nicht gleichartigen, aber parallelen Ziele die Fälle der Umlegung: BGHZ 27, 15; 31, 49; 63, 81; BVerwGE 1, 225; 6, 79; 8, 95; 10, 3; 12, 1). - BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69
Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.01.1983 - III ZR 118/81
Keine enteignende Wirkung einer Regelflurbereinigung
Soweit den Beteiligten eine Landabgabe zugunsten des Unternehmens abgefordert wird, stellt das einen Enteignungstatbestand dar (§ 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG; BVerwGE 3, 156, 157; 12, 1, 2).Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (so u.a. BGHZ 27, 15; 35, 175, 179 f.; 63, 81, 84 ff. [BGH 19.09.1974 - III ZR 12/73] ; BVerwGE 1, 225, 228 f.; 6, 79; 12, 1).
- BVerwG, 22.03.1990 - 4 C 24.86
Umlegungsverfahren: Wann findet Rückübereignung statt?
Die städtebauliche Umlegung wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 225; 12, 1) [BVerwG 06.10.1960 - I C 64/60]und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 89, 353; 93, 103 [BGH 30.11.1984 - RiZ R 9/84]; 100, 148 [BGH 12.03.1987 - III ZR 29/86]) grundsätzlich nicht als eine Enteignung angesehen: Nur wenn dem einzelnen bei der Umlegung ein Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit abverlangt werde, liege eine entschädigungspflichtige Enteignung vor; im übrigen sei die Umlegung eine entschädigungslos hinzunehmende Inhaltsbestimmung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. - BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung
- BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 13.81
Voraussetzungen für eine umlegungsbedingte Wertsteigerung von …
- BGH, 22.03.1990 - III ZR 235/88
Änderung einer bestandskräftigen Vorwegregelung
- BGH, 22.09.1983 - III ZR 113/82
Verkehrswertminderung eines landwirtschaftlichen Betriebes - …
- BGH, 14.07.1982 - III ZR 181/81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 17.05.1966 - IV C 29.65
Umlegung einer Grundstücksgrenze - Vorliegen einer Enteignung - Interesse der …
- BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65
Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets - …
- LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
Bodenordnung: Beteiligte im Umlegungsverfahren
- BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72
Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung - …
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.341
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
- BGH, 14.07.1977 - III ZR 139/74
Voraussetzungen des Anspruchs auf Wertausgleich in Geld
- BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 42.81
Nichteinbeziehung des Werts der zugeteilten örtlichen Verkehrsflächen in den …
- BGH, 30.06.1977 - III ZR 74/75
Bindungswirkung einer von einem Flurbereinigungsgericht ausgesprochenen …
- BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79
Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren
- BayObLG, 13.07.1972 - BReg. 2 Z 38/72
Eintragung eines Grundstücks bei Ersatz (Surrogation) der Fläche im Wege der …
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 80.70
Anspruch auf Rechte und Vergünstigungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) …
- BVerwG, 09.09.1971 - V B 41.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der selbstständigen …
- BFH, 28.04.1970 - II 119/65
Erwerb von Grundstücken - Flurbereinigungsverfahren - Einlagegrundstücke - …
- BVerwG, 04.07.1961 - I B 56.61
Auslegung des Begriffs "Interesse der Beteiligten" im Sinne des § 4 …
- FG Saarland, 19.03.1997 - 2 V 33/97
Finanzgerichtsordnung; Zugangsvoraussetzungen für AdV-Antrag
- BGH, 26.05.1983 - III ZR 63/82
Landabfindung als besonderer Art der Enteignungsentschädigung zum Ausgleich eines …
- VGH Bayern, 03.03.1977 - 54 XIII 76
- BVerwG, 11.08.1961 - I B 99.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.10.1960 - I C 90.59
Rechtsmittel
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.1637
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
- BVerwG, 16.10.1963 - I B 131.63
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in …
- BVerwG, 04.07.1961 - I B 50.61
Einordnung der Einleitung einer Umlegung und Einbeziehung im Umlegungsgebiet …
- BVerwG, 07.08.1961 - I B 95.61
Revisibilität landesrechtlicher Vorschriften bei Ersetzung durch Bundesrecht