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   BFH, 10.06.2009 - I R 10/09   

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https://dejure.org/2009,4710
BFH, 10.06.2009 - I R 10/09 (https://dejure.org/2009,4710)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2009 - I R 10/09 (https://dejure.org/2009,4710)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - I R 10/09 (https://dejure.org/2009,4710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO § 168; KStG 2002 § 27 Abs. 1 Sätze 3 und 5, Abs. 3; KStG 2002 i. d. F. des SEStEG § 27 Abs. 5 Satz 2

  • openjur.de

    Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos; Inhaltliche Anforderungen an die Revisionsbegründung; Rechtsmittel bei verweigerter Zustimmung zu geänderter Kapitalertragsteueranmeldung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 1; ; AO § ... 164 Abs. 2 Satz 1; ; AO § 164 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 168 S. 1; ; KStG 2002 § 27 Abs. 1 S. 1; ; KStG 2002 § 27 Abs. 1 S. 5; ; KStG 2002 § 27 Abs. 3; ; KStG 2002 § 28 Abs. 2 S. 2; ; EStG 2002 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1

  • datenbank.nwb.de

    Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anmeldung durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft ? Keine Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos, wenn keine Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wird ? Verpflichtung des FA zur Änderung der KapESt-Anmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festschreibung des steuerlichen Einlagekontos

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Festschreibung der Verwendung eines steuerlichen Einlagekontos i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes; Steuerrechtliche Abwicklung der Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an vier alleinige Aktionäre

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bescheinigung über steuerliches Einlagekonto ist bindend!

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verwendungsfiktion für aus Einlagen vorgenommene Ausschüttungen gilt nicht, wenn Anteilseignern die Minderung des Einlagekontos nicht bescheinigt wurde

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 27 Abs 1 S 5, KStG § 28, EStG § 43, EStG § 45a, AO § 173, AO § 175
    Bindungswirkung; Einlagekonto; Grundlagenbescheid; Steuerbescheinigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 384
  • DB 2009, 1907
  • BStBl II 2009, 974
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 10 K 169/06

    Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002, wenn in

    Auszug aus BFH, 10.06.2009 - I R 10/09
    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg trennte das Verfahren wegen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zum 31. Juli 2003 ab und gab der Klage hinsichtlich der beantragten Änderung der Kapitalertragsteuerfestsetzung mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 875 abgedrucktem Urteil vom 15. Dezember 2008 10 K 169/06 statt.
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 91/03

    Anforderungen an die Begr. einer Revision

    Auszug aus BFH, 10.06.2009 - I R 10/09
    Dies wiederum erfordert, dass er sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinandersetzt und darlegt, weshalb er diese für unrichtig hält (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 31. Oktober 2002 VII R 4/02, BFH/NV 2003, 328; vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03, [...]).
  • BFH, 31.10.2002 - VII R 4/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

    Auszug aus BFH, 10.06.2009 - I R 10/09
    Dies wiederum erfordert, dass er sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinandersetzt und darlegt, weshalb er diese für unrichtig hält (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 31. Oktober 2002 VII R 4/02, BFH/NV 2003, 328; vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03, [...]).
  • BFH, 11.07.2018 - I R 30/16

    Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

    Ergänzend hierzu gilt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG für den --auch dem anhängigen Verfahren zugrunde liegenden-- Fall, dass bis zum Tag der Bekanntgabe der erstmaligen Feststellung nach § 27 Abs. 2 KStG keine Steuerbescheinigung gemäß § 27 Abs. 3 KStG erteilt worden ist, der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit Null EUR bescheinigt; auch hier ist nach § 27 Abs. 5 Satz 3 KStG eine Korrektur der Steuerbescheinigung (nämlich in Form ihrer erstmaligen Erteilung) ausgeschlossen (vgl. zu allem Senatsurteile vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974; vom 21. Oktober 2014 I R 31/13, BFHE 247, 531, BStBl II 2016, 411; in BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816).
  • BFH, 11.02.2015 - I R 3/14

    Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung -

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass --soweit auf den nämlichen Stichtag ein ausschüttbarer Gewinn neben das steuerliche Einlagekonto tritt-- die einzelne, an den Gesellschafter erbrachte Leistung (Beteiligungsertrag) sich nicht in einem gegenständlichen Sinne als Einlagenrückgewähr identifizieren lasse; jede Verwendungsreihenfolge kann --worauf der Senat bereits mit Urteil in BFH/NV 2010, 248 hingewiesen hat-- nur einen gedanklichen Zusammenhang zu den einzelnen Bestandteilen der Rücklagen (Gewinnrücklagen, Kapitalrücklagen, unter Umständen Gewinnvortrag) und der Auskehrung herstellen (gl.A. G. Frotscher in Frotscher/ Maas, KStG/GewStG/UmwStG, § 27 KStG Rz 19: keine strenge Nämlichkeit; vgl. zum Anrechnungsverfahren auch Senatsurteil vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974).

    Ergänzend hierzu gilt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG 2002 n.F. für den Sachverhalt, dass bis zum Tag der erstmaligen Feststellung nach § 27 Abs. 2 KStG 2002 n.F. keine Steuerbescheinigung gemäß § 27 Abs. 3 KStG 2002 n.F. erteilt worden ist, der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit 0 EUR bescheinigt; auch hier ist nach § 27 Abs. 5 Satz 3 KStG 2002 n.F. eine Korrektur der Steuerbescheinigung (nämlich in Form ihrer erstmaligen Erteilung) ausgeschlossen (vgl. zu allem --einschließlich der abweichenden Rechtslage gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 a.F.-- Senatsurteile in BFHE 247, 531; in BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2010 I B 32/09, BFH/NV 2010, 1128).

  • OLG Hamburg, 23.05.2017 - 9 U 51/14

    Hinweispflicht des Steuerberaters bei einem beschränkten Auftrag

    Die Festschreibung der Verwendungsreihenfolge nach § 27 Absatz 5 Satz 1 KStG, die nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift bereits mit der ersten Aushändigung der Bescheinigung an einen der Anteilseigner eintritt (BFH, Urteil vom 10.06.2009 - I R 10/09), hat für den Anteilseigner zur Folge, dass der in dem Bescheid ausgewiesene Anteil der Leistung, der ihm als Gewinnausschüttung bescheinigt worden ist, weiterhin als solcher versteuert wird, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass tatsächlich eine Rückzahlung steuerneutraler Einlagen vorlag (vgl. Bauschatz , in: Gosch, KStG, 3. Aufl., § 27 KStG, Rn. 102).

    Durch die bloße Verwendung eines amtlichen Musters nach § 27 Absatz 3 KStG ohne Angaben zur Höhe der Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto wird der Tatbestand des § 27 Absatz 5 Satz 1 KStG hingegen nicht erfüllt (vgl. Berninghaus, in: Herrmann/Heuer/Rauach, EStG/KStG, 6. Aufl., Lfg. 278, § 27 KStG, Rn. 119 mit Bezugnahme auf BFH, Urteil vom 10.06.2009 - I R 10/09 hier auch m.w.N.; Gosch , zust. Anm. zu BFH, Urteil vom 10.06.2009, BFH-PR 2009, 473; Stimpel in: Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 27 KStG, Rn. 157).

    Insbesondere die von der Beklagten eingereichten Kapitalertragssteuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2, 3 EStG sind keine Bescheinigungen im Sinne des § 27 Absatz 3 KStG (BFH, Urteil vom 10.06.2009 - I R 10/09).

    Auch hier gilt aber - wie bereits ausgeführt -, dass eine Bescheinigung im Sinne des § 27 Absatz 3 KStG nur vorliegt, wenn das dem Anteilseigner ausgehändigte Schriftstück »eine Bescheinigung der Minderung des Einlagekontos«, d.h. Aussagen zur Verwendung des Einlagenkontos mit einem Betrag größer oder gleich Null enthält (BFH, Urteil vom 10.06.2009 - I R 10/09).

  • BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

    Dies wiederum erfordert, dass er sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinandersetzt und darlegt, weshalb er diese für unrichtig hält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974, m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2020 - 6 K 2049/17

    Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe

    Eine Festschreibung der Verwendungsreihenfolge trat nach der Rechtsprechung des BFH nicht ein, wenn den Anteilseignern keine Bescheinigungen i.S. des § 27 Abs. 3 KStG ausgehändigt wurde (BFH-Urteil vom 10.6.2009 I R 10/09, BStBl II 2009, 974).

    Eine Festschreibung der Verwendungsreihenfolge trat nach der Rechtsprechung des BFH zum damaligen § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2004 allerdings nicht ein, wenn den Anteilseignern keine Bescheinigungen i.S. des § 27 Abs. 3 KStG ausgehändigt worden war (BFH-Urteil vom 10.6.2009 I R 10/09, BStBl II 2009, 974).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1338/12

    Steuerliches Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft und Steuerbescheinigung

    Aus dem BFH-Urteil vom 10. Juni 2009 I R 10/09 zu § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 für eine Ausschüttung in 2002 ergebe sich, dass eine Festschreibung nach der in 2002 geltenden Rechtslage nicht eintrete, wenn den Anteilseignern eine Steuerbescheinigung überhaupt nicht erteilt worden sei.

    Der Stellenwert einer Steuerbescheinigung, jedenfalls einer solchen, deren Angaben sich auf das steuerliche Einlagekonto beziehen, lässt sich nicht zuletzt der Entscheidung des BFH vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BStBl II 2009, 974 entnehmen.

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt

    Andernfalls wäre die Klage als Verpflichtungsklage (vgl. BFH-Urteile vom 10.06.2009 - I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974, unter II.2.; vom 19.08.2009 - I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.5.; Heuermann in HHSp, § 168 AO Rz 22; Klein/Rüsken, AO, 16. Aufl., § 168 Rz 22; Seer in Tipke/Kruse, § 168 AO Rz 7) zulässig; denn das FA hat die durch die angefochtenen Bescheide nach § 168 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung zu den Steueranmeldungen der Klägerin verweigert und den Einspruch gegen die verweigerte Zustimmung als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 19.07.2017 - I R 96/15

    Steuerliches Einlagekonto

    Dies galt sowohl für eine zu niedrig als auch eine zu hoch bescheinigte Minderung des Einlagekontos (sog. Verwendungsfestschreibung, vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2010 I B 32/09, BFH/NV 2010, 1128; Gosch/Bauschatz, KStG, 3. Aufl., § 27 Rz 100; Blümich/Oellerich, § 27 KStG Rz 60).
  • BFH, 24.02.2015 - VIII R 50/11

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

    Auch die vom Kläger vorgelegte Steuerbescheinigung der X-GmbH, die eine Verwendung des steuerlichen Einlagekontos in Höhe von 223.500 EUR bescheinigt, kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen, da sie nicht den Anforderungen des § 27 Abs. 3 KStG entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974).
  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - 11 K 1481/09

    (Voraussetzungen für eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des

    Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden (BFH-Urteil vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 374).
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