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   BFH, 08.11.2010 - I R 106/09   

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https://dejure.org/2010,1463
BFH, 08.11.2010 - I R 106/09 (https://dejure.org/2010,1463)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2010 - I R 106/09 (https://dejure.org/2010,1463)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2010 - I R 106/09 (https://dejure.org/2010,1463)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen - Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen - Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • openjur.de

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen; Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen; Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, EStG § ... 15 Abs 1 S 2, EStG § 24 Nr 2, EStG § 50d Abs 10, EStG § 52 Abs 59a S 8, DBA USA Art 3 Abs 2, DBA USA Art 7 Abs 1, DBA USA Art 18 Abs 1, FGO § 74, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 180 Abs 5 Nr 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen - Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen - Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • Bundesfinanzhof

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen - Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen - Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG 1997, § 15 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 24 Nr 2 EStG 1997, § 50d Abs 10 EStG 2002 vom 19.12.2008, § 52 Abs 59a S 8 EStG 2002 vom 19.12.2008
    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen - Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen - Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    DBA-USA 1989 (a. F.) Art. 3, 7, 18; EStG 1997 § 15; EStG 2002 §§ 50 d, 52
    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

  • cpm-steuerberater.de

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen – Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen – Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • Betriebs-Berater

    Keine Anwendung des § 50d Abs. 10 EStG auf nachträgliche Einkünfte

  • Betriebs-Berater

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen - Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen - Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • rewis.io

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen - Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen - Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen - Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen - Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

  • datenbank.nwb.de

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Besteuerungsrecht für Sondervergütungen an ausländische Gesellschafter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    DBA sorgt für US-Besteuerung bei Geschäftsführerpension

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Sinnhaftigkeit von Sondervergütungen bei Personengesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 206
  • BB 2011, 360
  • BB 2011, 86
  • DB 2011, 32
  • BStBl II 2014, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.01.2003 - X R 60/99

    Schuldzinsenabzug

    Auszug aus BFH, 08.11.2010 - I R 106/09
    Solche Einnahmen können grundsätzlich nicht (mehr) Gegenstand eines Feststellungsverfahrens sein, weil es an der Beteiligung mehrerer Personen an diesen Einkünften fehlt (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532; vom 22. Januar 2003 X R 60/99, BFH/NV 2003, 900).
  • BFH, 25.10.1984 - IV R 165/82

    Ertragsteuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen, die eine

    Auszug aus BFH, 08.11.2010 - I R 106/09
    Die Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen verlangt prinzipiell, dass der Empfänger der Zahlung noch Gesellschafter der Personengesellschaft ist; ein ehemaliger Gesellschafter kann keine Gewinnanteile in Gestalt der Sondervergütungen mehr beziehen (BFH-Urteile vom 24. November 1983 IV R 14/83, BFHE 139, 549, BStBl II 1984, 431; vom 25. Oktober 1984 IV R 165/82, BFHE 142, 283, BStBl II 1985, 212).
  • FG Baden-Württemberg, 09.10.2009 - 10 K 3312/08

    Besteuerungsrecht Deutschlands für das Ruhegehalt aus einer früheren

    Auszug aus BFH, 08.11.2010 - I R 106/09
    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg gab ihr durch Urteil vom 9. Oktober 2009  10 K 3312/08 statt; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 238 veröffentlicht.
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 14/83

    Ertragsteuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen, die eine

    Auszug aus BFH, 08.11.2010 - I R 106/09
    Die Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen verlangt prinzipiell, dass der Empfänger der Zahlung noch Gesellschafter der Personengesellschaft ist; ein ehemaliger Gesellschafter kann keine Gewinnanteile in Gestalt der Sondervergütungen mehr beziehen (BFH-Urteile vom 24. November 1983 IV R 14/83, BFHE 139, 549, BStBl II 1984, 431; vom 25. Oktober 1984 IV R 165/82, BFHE 142, 283, BStBl II 1985, 212).
  • BFH, 17.10.2007 - I R 5/06

    Besteuerungsrecht bei Gesellschafterdarlehen aus den USA

    Auszug aus BFH, 08.11.2010 - I R 106/09
    Der Senat gibt dazu keine weitere Begründung; er begnügt sich, um Wiederholungen zu vermeiden, mit dem Verweis auf sein Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 5/06 (BFHE 219, 518, BStBl II 2009, 356) zu der im Kern gleichgelagerten Frage der abkommensrechtlichen Qualifizierung von Sondervergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997 in einer sog. Inbound-Situation.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Auszug aus BFH, 08.11.2010 - I R 106/09
    Solche Einnahmen können grundsätzlich nicht (mehr) Gegenstand eines Feststellungsverfahrens sein, weil es an der Beteiligung mehrerer Personen an diesen Einkünften fehlt (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532; vom 22. Januar 2003 X R 60/99, BFH/NV 2003, 900).
  • BFH, 07.12.2011 - I R 5/11

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche

    § 50d Abs. 10 i.V.m. § 52 Abs. 59a Satt 8 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2009 ändert daran nichts (Bestätigung des Senatsurteils vom 8. September 2010 I R 74/09, BFHE 231, 84, sowie des Senatsbeschlusses vom 8. November 2010 I R 106/09, BFHE 231, 206).

    Solche Einnahmen können grundsätzlich nicht (mehr) Gegenstand eines Feststellungsverfahrens sein, weil es an der Beteiligung mehrerer Personen an diesen Einkünften fehlt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2010 I R 106/09, BFHE 231, 206, m.w.N.).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 231, 84 sowie in seinem Beschluss in BFHE 231, 206 allerdings aufgezeigt, dass die tatbestandlichen Erfordernisse dieser Gesetzesfiktion in vielfacher Hinsicht zu kurz greifen, um eine unilaterale Umqualifizierung der abkommensrechtlich an sich gebotenen Einkünftequalifizierung zu erreichen.

  • BFH, 12.07.2023 - X R 14/21

    Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des

    Aus diesem Grund entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass persönliche nachträgliche gewerbliche Einkünfte eines bereits in einem früheren Wirtschaftsjahr aus einer Mitunternehmerschaft ausgeschiedenen Steuerpflichtigen nicht mehr in das Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft einzubeziehen sind (BFH-Urteil vom 14.05.2002 - VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532, unter II.1.a, m.w.N.: von der Höhe des aktuellen Gewinns der Mitunternehmerschaft abhängige jährlich gezahlte Teilbeträge des Kaufpreises für die Veräußerung des Mitunternehmeranteils; BFH-Urteil vom 08.11.2010 - I R 106/09, BFHE 231, 206, BStBl II 2014, 759, Rz 10: Ruhegeldzahlungen, die der frühere Kommanditist einer KG nach Veräußerung seines Mitunternehmeranteils von der Komplementär-GmbH dieser KG bezieht).
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