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   BFH, 13.11.1996 - I R 126/95   

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https://dejure.org/1996,1218
BFH, 13.11.1996 - I R 126/95 (https://dejure.org/1996,1218)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1996 - I R 126/95 (https://dejure.org/1996,1218)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1996 - I R 126/95 (https://dejure.org/1996,1218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 3 S. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nichterfüllung von Einlageforderungen durch den Gesellschafter - Wettbewerbsverbot - Abgrenzung zu Einlageforderungen, die der Rückgängigmachung von verdeckten Gewinnausschüttungen dienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2 J: 1977
    Einmann-GmbH; Gesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 358
  • NJW 1997, 2623
  • BB 1997, 1241
  • DB 1997, 1312
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Ist die Forderung dagegen eine Einlageforderung, so ist die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht ausgeschlossen, wenn sie der Rückgängigmachung einer vGA dient (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).

    Resultiert aber der Anspruch aus der "Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung", dann ist er steuerlich als Einlageforderung zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).

    Zur Begründung verweist der Senat wiederum auf sein Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92 unter II. 3. Fehlt es aber an einem Abfluß von vEK, so fehlt es auch an einer anderen Ausschüttung mit der Folge, daß die Ausschüttungsbelastung im Streitfall nicht hergestellt werden durfte.

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412).
  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 74/92

    Ersatzpflicht bei Forderungsverrechnung und Wertverlust infolge Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Er war im Verhältnis zur Klägerin keinem gesetzlichen Wettbewerbsverbot unterworfen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1993 II ZR 74/92, GmbH-Rundschau 1993, 427).
  • BFH, 23.06.1993 - I R 72/92

    - Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 09.12.1987 - I R 260/83

    1. Ausschüttung i. S. des § 27 KStG ist das Abfließen der Gewinnanteile bei der

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die Nichtgeltendmachung (Verzicht) einer Forderung, die steuerlich eine Einlageforderung ist, bedeutet keinen Abfluß von verwendbarem Eigenkapital (vEK) i.S. des BFH-Urteils vom 9. Dezember 1987 I R 260/83 (BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    aaa) Eine gesellschaftliche Veranlassung liegt nach ständiger Rechtsprechung stets dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft den Vorteil einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (z.B. --zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG-- Urteile vom 8. Oktober 1985 VIII R 284/83, BFHE 146, 108, BStBl II 1986, 481, und vom 24. Juli 1990 VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90, sowie --zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG-- BFH-Urteile vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, und vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Er hat vielmehr insbesondere für Schadensersatzansprüche auch entschieden, dass die durch den Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu korrigierende Vermögensminderung anhand der Steuerbilanz zu ermitteln sei, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 360, m.w.N.; vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123, 126; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, 192; vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374).

    Daraus ergebe sich, dass die Annahme einer vGA ausgeschlossen sei, wenn die die Gesellschaft schädigende Handlung einen zivilrechtlichen Anspruch zur Folge habe, der erfolgswirksam auszuweisen sei (BFH-Urteile in BFHE 182, 190, unter II.A.2. der Gründe; in BFHE 182, 358).

    Werde eine solche Forderung auf Grund eines Bilanzierungsfehlers oder -irrtums nicht aktiviert, so sei die Steuerbilanz zu berichtigen (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 361; in BFHE 182, 190, 192; in BFH/NV 1998, 1374).

    Eine vGA liege insoweit nicht vor; sie sei vielmehr erst dann gegeben, wenn die Gesellschaft auf die Schadensersatzforderung --endgültig-- verzichte (BFH-Urteil in BFHE 182, 358; in BFH/NV 1998, 1374).

  • FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17

    Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung reicht bereits die

    Wenn die Kläger in diesem Zusammenhang ausführen, dass ihr Verhalten den beiden Gesellschaften sogar zugutegekommen sei, da die Aufenthalte der Kläger nur der Förderung des Verkaufsprozesses gedient hätten, so ist dem entgegen zu halten, dass es bei einem fast sechsjährigen Leerstand einer Immobilie kaum einen gewissenhaften Geschäftsführer gäbe, der nicht versuchen würde, durch eine - auch nur kurzfristige und übergangsweise - Vermietung Einnahmen zu generieren (vgl. zum Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers bei Beurteilung einer vGA nur BFH-Urteil vom 13.11.1996 - I R 126/95, BFHE 182, 358).
  • BFH, 30.07.1997 - I R 65/96

    Gebäudeerrichtung auf Gesellschaftergrundstück

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß eine bilanzielle Vermögensminderung fehlt, soweit eine Kapitalgesellschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung eine Forderung gegen den Gesellschafter erfolgswirksam aktivieren muß (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, Betriebs-Berater 1997, 1241; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).
  • BFH, 25.05.1999 - VIII R 59/97

    Schuldzinsen für Rückgewähr einer vGA

    Sie wird vielmehr auch von der Rechtsprechung des I. Senats des BFH geteilt, nach der die Nichteinforderung einer Einlage in Höhe des entgehenden Zinsaufwands dann zu einer vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führt, wenn die Kapitalgesellschaft den Anspruch kennt und davon absieht, Zinsen entstehen zu lassen (Urteil vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358; vgl. auch Urteil des FG Niedersachen vom 12. Oktober 1989 VI 474/87, GmbH-Rundschau 1990, 580; zur Abgrenzung s. BFH-Urteile vom 29. Mai 1968 I 200/65, BFHE 93, 414, BStBl II 1969, 11; vom 14. August 1985 I R 149/81, BFHE 144, 548, BStBl II 1986, 86).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 79/97

    VGA einer Komplementär-GmbH

    Über die Frage, ob die Abschreibung der Forderung im Streitjahr oder möglicherweise bereits die Entnahme der "schwarz" eingenommenen Betriebseinnahmen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358) in den Jahren bis 1978 eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG war, ist gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a der Abgabenordnung (AO 1977) im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der KG für die betreffenden Jahre zu entscheiden, da die bezeichneten Vorgänge den Gewinn der KG und damit den festzustellenden Gewinnanteil der Klägerin berühren (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386, BStBl II 1986, 17; vom 12. März 1980 I R 186/76, BFHE 130, 296, BStBl II 1980, 531; vom 15. November 1967 IV R 139/67, BFHE 90, 399, BStBl II 1968, 152; vom 9. Juni 1994 IV R 47-48/92, BFH/NV 1995, 103).

    Der Verzicht auf eine solche Einlageforderung im Streitjahr, sollte er überhaupt vorliegen, könnte nicht noch einmal zu einer anderen Ausschüttung führen (vgl. BFH in BFHE 182, 358).

  • BFH, 30.05.2001 - I B 176/00

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; Voraussetzung der

    Hierzu hat der Senat indes in mittlerweile ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter Einlageforderung ist, deshalb das Einkommen der Gesellschaft nicht erhöht und aus diesem Grund der Annahme einer Vermögensminderung auf Seiten der Gesellschaft nicht entgegensteht (Senatsurteile vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92; vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, jeweils m.w.N.).

    Mit den Erwägungen unter 1. scheidet zugleich das Vorliegen einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.) zu den vom Kläger angeführten Senatsurteilen in BFHE 182, 358 und vom 8. Juli 1998 I R 123/97 (BFHE 186, 540) und vom 29. April 1987 I R 176/83 (BFHE 150, 337, BStBl II 1987, 733) aus.

  • FG Niedersachsen, 18.01.2000 - 6 K 98/96

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung nur

    Im übrigen erfolgt eine Nennkapitalrückzahlung, die eine Herstellung der Ausschüttungsbelastung nicht auslöst (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1996 I R 126/95, BFHE 182, 358).
  • BFH, 18.05.1999 - I B 140/98

    VGA; Gewinntantieme

    c) Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt den Senatsurteilen vom 14. September 1994 I R 6/94 (BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89) und vom 13. November 1996 I R 126/95 (BFHE 182, 358) kein Rechtssatz zugrunde, wonach die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i.S. des § 8 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) stets einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch voraussetzt, auf den seitens der Kapitalgesellschaft verzichtet worden ist.
  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 4671/04

    Zuordnung von Kapitalgesellschaftsanteilen zu einer Betriebsstätte; Verdeckte

    Der BFH habe mit Urteil vom 13. November 1996 I R 126/95 zutreffend entschieden, dass auch zivilrechtliche Ansprüche gegen einen Gesellschafter - vorliegend die Ansprüche aus dem Lohnherstellungsvertrag - in der Steuerbilanz der Körperschaft, die unter Beachtung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes aufzustellen sei, erfolgswirksam aktiviert werden müssten, wenn es sich nicht um Einlageforderungen handelte.
  • FG Niedersachsen, 18.11.2004 - 6 K 350/02

    Teilhabe einer GmbH am Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89b

    Wird eine entsprechende Forderung tatsächlich nicht aktiviert, so ist die Steuerbilanz als solche zu berichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996, I R 126/95, DStR 1997, Seite 918, 919).
  • FG Köln, 16.05.2006 - 10 K 4671/04

    Aktien einer belgischen Firma als zum Betriebsvermögen der inländischen

  • FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00

    Klagebefugnis des Erben bei der Gesamtrechtsnachfolge; Voraussetzungen einer

  • FG Niedersachsen, 18.06.2003 - 6 K 439/96

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund einer verhinderten

  • FG Sachsen, 15.04.2002 - 5 K 807/01

    Gesellschaftliche Veranlassung von Barauszahlungen an den

  • FG Sachsen, 18.08.2003 - 5 V 1108/03

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung(Körperschaftsteuer 1993 bis 1999, die

  • FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00

    Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43

  • FG Düsseldorf, 18.05.1998 - 6 V 509/98

    Berücksichtigung von während einer Betriebsprüfung festgestellten verdeckten

  • FG München, 05.11.1997 - 7 V 3885/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des

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