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   BFH, 02.07.1969 - I R 143/66   

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https://dejure.org/1969,879
BFH, 02.07.1969 - I R 143/66 (https://dejure.org/1969,879)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1969 - I R 143/66 (https://dejure.org/1969,879)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1969 - I R 143/66 (https://dejure.org/1969,879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Einlagehandlung eines - nicht notwendigen - Wirtschaftsgutes für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 302
  • DB 1969, 1825
  • BStBl II 1969, 617
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 10.10.2017 - X R 1/16

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die

    Eine von einem Betriebsprüfer vorgenommene Zuordnung zum Betriebsvermögen führt nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht zu einer solchen Widmung, wenn der Steuerpflichtige die Auffassung des Prüfers nur deshalb übernommen haben sollte, weil er glaubte, ihr nicht mit Erfolg entgegentreten zu können (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617, und vom 18. Juli 1974 IV R 187/69, BFHE 113, 222, BStBl II 1974, 767).
  • FG Nürnberg, 25.07.2017 - 1 K 1266/15

    Revision, Arbeitnehmer, Beteiligung, Rente, Zeitpunkt, Einkommensteuerbescheid,

    Da die Einbuchung der GmbH-Beteiligung in das Betriebsvermögen der E e.K. auf Drängen der Betriebsprüfung erfolgt sei, sei auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet worden (Kommentierung von Nacke in Blümich, EStG, 114. Aufl., § 13 RN 275 und das BFH-Urteil vom 02.07.1969 I R 143/66, BStBl II 1969, 617).

    Nach den BFH-Urteilen vom 02.07.1969 (a.a.O.) und vom 13.10.1983 I R 76/79 (BStBl II 1984, 294) liegt zwar keine Einlage eines Wirtschaftsgutes vor, die die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum (gewillkürten) Betriebsvermögen hätte dokumentieren können, wenn der Steuerpflichtige ein vom finanzamtlichen Betriebsprüfer irrtümlich in die Buchführung aufgenommenes Grundstück in den folgenden Jahren weiterhin buchmäßig erfasst und den Bilanzansatz in den folgenden Jahresabschlüssen beibehält.

    Der Senat folgt damit nicht der vom BFH in seinem Urteil vom 02.07.1969 (a.a.O.) dargelegten Rechtsauffassung, der zu Folge eine Einlagehandlung nicht darin zu sehen sein soll, dass ein Steuerpflichtiger den auf der Auffassung des Betriebsprüfers beruhenden, offensichtlich falschen Ansatz des Grundstücks in der Bilanz fortführt.

    So sieht der erkennende Senat eine gebotene Abgrenzung zur Rechtsprechung des BFH, wonach die bloße bilanzielle Fortführung einer von einem Betriebsprüfer vorgenommenen (irrtümlichen) Aktivierung eines Wirtschaftsgutes kein gewillkürtes Betriebsvermögen begründen soll (vgl. das BFH-Urteil vom 02.07.1969, a.a.O.).

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

    Der Kläger darf aber nicht gezwungen werden, die unrichtigen Bilanzansätze auch in seine weiteren Bilanzen, einschließlich der Anfangsbilanz 1973, zu übernehmen (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617; vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206).
  • BFH, 04.04.1973 - I R 159/71

    Bilanzierung von Wertpapieren - Verpfändung für Betriebsschulden

    Aber auch gewillkürtes Betriebsvermögen sei zu verneinen, weil es jedenfalls an einer eindeutigen Einlagehandlung gefehlt habe (BFH-Urteil vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl III 1969, 617).

    Es kann nicht unterstellt werden, die diese Auffassung billigende Klägerin und der Komplementär hätten für den Fall, daß kein notwendiges Betriebsvermögen vorlag, durch eine Einlagehandlung gewillkürtes Betriebsvermögen bilden wollen (BFH-Urteil I R 143/66).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich zwar von dem Sachverhalt des BFH-Urteils I R 143/66 darin, daß der Klägerin und dem Komplementär wegen der Kursentwicklung das Verhalten des Betriebsprüfers möglicherweise gelegen kam.

  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

    In diesem Zusammenhang kann auch der Vortrag des Klägers, seine Auffassung gehe auf die Besprechung mit dem Betriebsprüfer zurück, Bedeutung erlangen (vgl. den in verschiedenen Punkten ähnlichen Fall des BFH-Urteils vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617).
  • BFH, 27.04.1990 - X B 11/89

    Berichtigung des Buchwertansatzes für Grundbesitz auf Grund von Umständen die

    Schließlich widerspreche die Annahme einer Neueinlage den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 2. Juli 1969 I R 143/66 (BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617).

    Etwaige Divergenzen zu den Urteilen in BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354 und BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617 sind ohne Belang.

  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Der Fall, daß ein Steuerpflichtiger ein vom Betriebsprüfer irrtümlich in die Prüferbilanz aufgenommenes Grundstück in den folgenden Jahren weiterhin buchmäßig erfaßt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617), liegt hier nicht vor.
  • BFH, 21.06.1972 - I R 189/69

    Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen

    Die Berichtigung wäre in Form einer Ausbuchung des unrichtigen Bilanzansatzes durchzuführen (vgl. BFH-Urteile I 130/60 S vom 27. März 1962, BFH 75, 10, BStBl III 1962, 273; IV 78/64 vom 18. März 1965, StRK, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 819; I R 143/66 vom 2. Juli 1969, BFH 96, 302, BStBl II 1969, 617).
  • BFH, 13.10.1983 - I R 76/79

    Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe - Wert des eigengewerblich genutzten

    In den Entscheidungen des BFH vom 17. November 1960 IV 102/59 U (BFHE 72, 141, BStBl III 1961, 53) und vom 2. Juli 1969 I R 143/66 (BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617) ist anerkannt, daß eine Einlage selbst dann nicht vorliegt, wenn der Steuerpflichtige ein vom finanzamtlichen Betriebsprüfer irrtümlich in die Buchführung aufgenommenes Grundstück in den folgenden Jahren weiterhin buchmäßig erfaßt.
  • BFH, 27.11.1980 - IV R 31/76

    Lebensmittelgeschäft - Grundstücksfläche - Gärtnerei - Landwirtschaft -

    Sie führen aus, der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinen Urteilen vom 17. November 1960 IV 102/59 U (BFHE 72, 141, BStBl III 1961, 53) und vom 2. Juli 1969 I R 143/66 (BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617) entschieden, daß es auf den unternehmerischen Willen ankomme, ob ein objektiv dem Betrieb nützliches Grundstück gewillkürtes Betriebsvermögen sei oder nicht.
  • BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71

    Strukturwandel einer Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung -

  • FG Köln, 22.09.2021 - 12 K 1016/19
  • BFH, 18.07.1974 - IV R 187/69

    Anwesen - Gewerbetreibender - Gebäudegrundstück - Forstrecht - Ausdrückliche

  • BFH, 13.07.1989 - IV R 137/88

    Pflicht zur Aktivierung von auf fremdem Grund und Boden durchgeführten

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