Rechtsprechung
   BFH, 27.06.1990 - I R 158/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4232
BFH, 27.06.1990 - I R 158/87 (https://dejure.org/1990,4232)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1990 - I R 158/87 (https://dejure.org/1990,4232)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - I R 158/87 (https://dejure.org/1990,4232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Verlusten einer GmbH bei der Gewerbesteuer - Organschaftliche Unterordnung einer GmbH unter eine Kommanditgesellschaft (KG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 29.08.2000 - VIII R 1/00

    Gewerbeverlust (§ 10 a GewStG ) bei Personengesellschaften

    bb) Was für die vororganschaftlichen Verluste gilt, gilt auch für andere außerorganschaftliche Verluste; sie sind nach der eingeschränkten Einheitstheorie auf der ersten Stufe der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft zu erfassen (vgl. insbesondere BFH-Urteile in BFHE 161, 157, BStBl II 1990, 916, unter II. 5. der Gründe, und vom 27. Juni 1990 I R 158/87, BFH/NV 1991, 116, unter 4. der Gründe).

    Dieser hat zwar ausgeführt (Urteile in BFHE 161, 157, BStBl II 1990, 916, unter 4. der Gründe, und in BFH/NV 1991, 116, unter 3. der Gründe):.

    Dementsprechend weist der I. Senat in diesen Urteilen selbst darauf hin, dass vor- und außerorganschaftliche Verluste einer Organgesellschaft bei der Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Gewerbeertrags abzusetzen seien (BFHE 161, 157, BStBl II 1990, 916, unter II. 5., sowie in BFH/NV 1991, 116, unter 4. der Gründe).

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 72/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustabzug bei Mehrmütterorganschaft

    Nur er ist deshalb zum Verlustabzug berechtigt (BFH-Urteil vom 27. Juni 1990 I R 158/87, BFH/NV 1991, 116).

    Die an die Existenz einer Betriebsstätte anknüpfenden Gewerbesteuerfolgen setzen insoweit nur beim Organträger ein (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 116).

    An einer solchen Vorschrift fehlt es jedoch (BFH-Urteile in BFHE 161, 157, BStBl II 1990, 916, und in BFH/NV 1991, 116).

  • BFH, 14.03.2006 - I R 1/04

    Berücksichtigung von Verlusten bei Beendigung einer gewerbesteuerlichen

    Allerdings gilt im Rahmen der gewerbesteuerlichen Organschaft die Besonderheit, dass Verluste der Organgesellschaft, die während der Dauer der Organschaft entstanden sind, auch nach deren Beendigung nur von dem maßgebenden Gewerbeertrag des Organträgers abgesetzt werden können (Senatsurteile vom 27. Juni 1990 I R 183/85, BFHE 161, 157, BStBl II 1990, 916, und I R 158/87, BFH/NV 1991, 116; BFH-Urteil in BFHE 194, 217, BStBl II 2001, 114 - wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die genannten Urteile Bezug genommen).
  • FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter

    (BFH-Urteile v. 27.11.2008 - IV R 72/06, BFH/NV 2009, 791, und v. 27.6.1990 - I R 158/87, BFH/NV 1991, 116.).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 2 K 637/98

    Unternehmeridentität und Unternehmensidentität als Voraussetzung einer Kürzung

    Wenn - wie im Streitfall - ein Organträger bzw. eine Gesellschafterin einer Willensbildungs-GbR als Organträgerin, hier: M (alt), als Gesellschafterin der Willensbildungs-GbR - gleichzeitig Organgesellschaft ist, ist nach Sinn und Zweck von § 10a GewStG - jedenfalls bei einer bloßen Willensbildungs-GbR als zwischengeschaltete Organträgerin - für die Voraussetzung der Unternehmeridentität auf das Unternehmen abzustellen, welchem die Gewinne zugerechnet werden - also die Klägerin -, zumal die Organgesellschaft der Klägerin (M (alt)) selbst nicht Gewerbetreibende i. S. des § 10a GewStG war (vgl. BFH v. 27.06.1990, I R 158/87, BFH/NV 1991, 116).
  • FG Münster, 29.10.1999 - 11 K 6541/98

    Keine Unternehmeridentität von Organgesellschaften für den

    Nach neueren Entscheidungen des BFH (Urteil vom 27.06.1990 - I R 183/85, BStBl. II 1990, 916; Urteil vom 27.06.1990 - I R 158/87, BFH/NV 1991, 116 und Urteil vom 23.01.1992 - XI R 47/89, BStBl. II 1992, 630) sei jedoch davon auszugehen, daß durch die Übertragung der Anteile an der Klin. von der B-Holding AG auf die D-GmbH die für den Verlustabzug nach § 10 a GewStG erforderliche Unternehmeridentität nicht verloren gegangen sei, da im gewerbesteuerlichen Organkreis grundsätzlich nur der Organträger (Mit-) Unternehmer i. S. des § 10 a GewStG sei und daher seine (Mit-)Unternehmerstellung durch einen lediglich formalen, im Organkreis vollzogenen Mitunternehmerwechsel nicht verlieren könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht