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   BFH, 13.02.1980 - I R 178/78   

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BFH, 13.02.1980 - I R 178/78 (https://dejure.org/1980,376)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1980 - I R 178/78 (https://dejure.org/1980,376)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1980 - I R 178/78 (https://dejure.org/1980,376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Studienreiseprogramm - Fachveranstaltung - Anwesenheitstestat - Betriebsausgaben - Reisekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 48
  • DB 1980, 1306
  • BStBl II 1980, 386
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Der Große Senat des BFH hat - zeitlich nach dem Erlaß der Vorentscheidung - im Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) zu der Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein können.

    Der BFH hat jedoch anhand der als maßgeblich erkannten Kriterien zu prüfen, ob die Würdigung möglich und das aus ihr abgeleitete Ergebnis des FG zutreffend ist (vgl. BFHE 126, 533, 540 f., BStBl II 1979, 213).

    Das Programm der Reise - mit Hauptgewicht auf die Ausstellung in Moskau - war auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Teilnehmer einschließlich des Klägers zugeschnitten (vgl. BFHE 126, 533, 541, BStBl II 1979, 213, mit weiteren Nachweisen).

    Das Programm ließ fast keine Zeit zur Erholung und eröffnete keine touristisch reizvollen Möglichkeiten (vgl. BFHE 126, 533, 542, BStBl II 1979, 213, mit weiteren Nachweisen).

    Führt die Reiseroute - wie hier - zum Besuch vieler Orte, die zudem beliebte Ziele des Tourismus sind (wie etwa Cäsarea, Rosh Hanikra, Tiberias, Kapernaum, Nablus, Ramallah und Bethlehem), ohne daß dort fachliche Veranstaltungen stattfinden, so ist dies ein Anzeichen dafür, daß die Teilnehmer an der Reise in hohem Maße auch deren Erlebniswert suchten (vgl. auch BFHE 126, 533, 541, BStBl II 1979, 213).

    Ist aber die Reise nach Israel in nicht unerheblichem Umfang auch privat veranlaßt gewesen, so sind die durch sie entstandenen Kosten nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht abziehbar (vgl. BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; auch Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Nachweisen).

    Auch soweit einzelne Reiseabschnitte (z. B. die Besichtigung der verschiedenen Krankenhäuser) betrieblich veranlaßt sein mochten, handelte es sich um nichtabgrenzbare und ausscheidbare Teile der - mit einem Gesamtbetrag veranschlagten - Reise (vgl. BFHE 126, 533, 545, BStBl II 1979, 213).

    Das FG hat hier einzelne, für die Gesamtwürdigung der Reise entscheidende objektive Umstände nicht dargestellt (vgl. BFHE 126, 533, 543, BStBl II 1979, 213).

    Außerdem wird das FG prüfen, ob die Teilnehmer an der Reise (in die USA) nicht auch durch die übrige Programmgestaltung (häufiger Ortswechsel, Aufenthalt an beliebten Orten des Tourismus ohne fachliches Programm) angeregt wurden, den Erlebniswert dieser Reise zu suchen (vgl. BFHE 126, 533, 541, BStBl II 1979, 213).

    Auch eine Aufteilung der insgesamt entstandenen Kosten auf betriebliche und private Reiseabschnitte kommt dann grundsätzlich nicht in Betracht (BFHE 126, 533, 545, BStBl II 1979, 213).

  • BFH, 04.12.1974 - I R 112/73

    Einzelne Aufwendungen - Betriebliches Interesse - Organisierte Informationsreise

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Der Senat sieht hierin ein weiteres Indiz dafür, daß die Reise auch der Befriedigung privater Interessen gedient hat (vgl. auch das BFH-Urteil vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, 490, BStBl II 1975, 379).

    Es ist nicht ausgeschlossen, daß diese Tage bewußt und planmäßig in erster Linie für touristische Unternehmungen in das Gesamtprogramm aufgenommen worden waren (vgl. hierzu BFHE 114, 488, 490, BStBl II 1975, 379).

  • BFH, 14.06.1972 - I B 16/72

    Revision - Aufhebung des angefochtenen Urteils - Zurückverweisung der Sache -

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Dem FG kann auch bei teilweiser Zurückverweisung der Sache die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (BFH-Beschluß vom 14. Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707).
  • BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70

    Reise eines Arbeitnehmers - Weisung des Arbeitgebers - Kosten des Arbeitgebers -

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Da hiernach die Übernahme der Kosten im betrieblichen Interesse des Klägers lag, sind diese Beträge auch nicht als Einnahmen der Beigeladenen (im Rahmen ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) bei der Zusammenveranlagung zu erfassen (§ 3 Nr. 16 EStG; BFH-Urteil vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Dabei ist zwar zu beachten, daß für die Entscheidung der Frage, ob Auslandsreisen ausschließlich aus betrieblichen oder (auch) aus privaten Gründen unternommen werden, objektive Merkmale ausschlaggebend sind, deren tatsächliche Feststellung und Würdigung dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. auch das Urteil des BFH vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).
  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Ist aber die Reise nach Israel in nicht unerheblichem Umfang auch privat veranlaßt gewesen, so sind die durch sie entstandenen Kosten nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht abziehbar (vgl. BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; auch Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 30/76

    Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Wenngleich nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere das Urteil vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829) an den Nachweis für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen strenge Anforderungen zu stellen sind, so hat der BFH jedoch nicht gefordert, daß dieser Nachweis in jedem Fall nur durch Anwesenheitstestate geführt werden können.
  • BFH, 16.01.1974 - I R 81/72

    Anerkennung von Aufwendungen eines Apothekers für die Teilnahme an einer

    Auszug aus BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
    Bei dieser Sachlage konnte das FG - ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze - annehmen, daß die Kosten der Beigeladenen für die Teilnahme an betrieblich veranlaßten Geschäfts- und Studienreisen in gleicher Weise als abzugsfähig anzusehen waren, wie dies bei entsprechenden Aufwendungen für fremde Angestellte des Klägers der Fall gewesen wäre (vgl. auch das BFH-Urteil vom 16. Januar 1974 I R 81/72, BFHE 111, 312, 316, BStBl II 1974, 291).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Dem FG kann auch bei teilweiser Zurückverweisung der Sache die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386, 389, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache kann dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (BFH-Entscheidungen vom 14. Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707, und vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386, unter III.).
  • BFH, 02.04.1998 - III R 67/97

    Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung

    Dem FG kann auch bei teilweiser Zurückverweisung der Sache die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386 unter Ziff. III der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 296/81

    Kosten einer Reise zwecks aktiver Teilnahme am Kongreß eines Berufsfachverbandes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) seien Aufwendungen, die zwar den Beruf förderten, zugleich aber auch in der privaten Lebensführung begründet seien - sog. gemischte Aufwendungen -, gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich nicht abziehbar (s. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; zur Anwendung auf Auslandsgruppenreisen zu Informationszwecken insbesondere der Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, sowie das BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386).

    Sie hat auch ihre tatsächliche Teilnahme daran weder behauptet noch nachgewiesen (zum Nachweis der Teilnahme an Fachkongressen und sonstigen Fachveranstaltungen vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829, und vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386).

  • BFH, 01.04.2003 - I R 70/01

    Grundordnung des Verfahrens; verfahrensmäßige Trennung zwischen KSt-Veranlagung

    Dem FG ist wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch bei teilweiser Zurückverweisung der Sache die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386; vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 143 FGO Tz. 15, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Die hierin liegenden Feststellungen bedürfen jedoch einer Gewichtung und Würdigung, die in den Aufgabenbereich der Tatsacheninstanz fällt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl. II 1980, 386).
  • BFH, 21.08.1996 - I R 186/94

    Gewerbesteuer-Kürzungen bei Schachtelbeteiligungen

    Dem FG kann auch bei teilweiser Zurückverweisung der Sache die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung; Senatsurteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386, a. E.).
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85

    Aufwendungen von Lehrern für Skilehrgänge nur unter engen Voraussetzungen als

  • FG Niedersachsen, 19.03.2002 - 13 K 44/99

    Lehrerfortbildung "Snowboardfahren" als Werbungskosten

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

  • BFH, 02.03.1995 - IV R 59/94

    Fortbildungsveranstaltungen - hier: für Rechtsanwälte - in ausländischen

  • BFH, 15.12.1982 - I R 73/79

    Aufwendungen eines Geschäftsinhabers für eine fachlich organisierte einwöchige

  • BFH, 08.10.1992 - V R 92/87

    Vorsteuerabzug bei Bauherrengemeinschaft (§ 15 UStG )

  • FG Brandenburg, 17.10.2001 - 2 K 762/00

    Klagebefugnis bei Gesamtvertretungs- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis für eine

  • BFH, 21.07.1988 - IX R 169/83

    Berlin - Wohngebäude - Frei finanzierter Wohnungsbau - Steuerbegünstigter

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