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   BFH, 13.09.1972 - I R 185/70   

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https://dejure.org/1972,735
BFH, 13.09.1972 - I R 185/70 (https://dejure.org/1972,735)
BFH, Entscheidung vom 13.09.1972 - I R 185/70 (https://dejure.org/1972,735)
BFH, Entscheidung vom 13. September 1972 - I R 185/70 (https://dejure.org/1972,735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung von Wohnungsbauten - Eigener Grundbesitz - Nebentätigkeit - Untergeordnete Bedeutung - Ermittlung des Gewerbeertrags - Erhebungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 546
  • DB 1972, 2190
  • BStBl II 1972, 887
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.07.1969 - I R 21/67

    Gewerbesteuerliche Organschaft

    Auszug aus BFH, 13.09.1972 - I R 185/70
    Voraussetzung ist jedoch, daß die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes die Haupttätigkeit des Unternehmens darstellt und die Betreuung von Wohnungsbauten nur eine Nebentätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist (Urteil des BFH I R 21/67 vom 30. Juli 1969, BFH 96, 362, BStBl II 1969, 629).

    Im Urteil I R 21/67 (a. a. O.) hat der erkennende Senat darauf abgestellt, in welchem Umfang die Betreuungstätigkeit den Ertrag des Unternehmens bestimmt hat.

  • BFH, 09.02.1966 - I 173/63

    Beteiligung an der gemeinschaftlichen Verwaltung eines Grundstücks durch eine

    Auszug aus BFH, 13.09.1972 - I R 185/70
    Diese Verwaltung fremden Vermögens schließe die Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus (Hinweis auf BFH-Urteil I 173/63 vom 9. Februar 1966, BFH 85, 115, BStBl II 1966, 253).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 13/88

    1. Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksverwaltung ist

    Dem steht nicht entgegen, daß es für die Frage, ob eine Nebentätigkeit von untergeordneter Bedeutung im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vorliegt, auf den jeweiligen Erhebungszeitraum ankommt (BFH-Urteil vom 13. September 1972 I R 185/70, BFHE 106, 546, BStBl II 1972, 887).
  • BFH, 09.10.1974 - I R 23/73

    Zur Frage der erweiterten Kürzung nach § 9 Ziff. 1 Satz 2 GewStG der

    Das FG hätte sodann die Vorgänge der Folgejahre nicht in seine Betrachtung einbeziehen dürfen (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1972 I R 185/70, BFHE 106, 546, BStBl II 1972, 887).

    Der vom erkennenden Senat in dem von der Klägerin angeführten Urteil I R 185/70 aufgestellte Grundsatz trifft hier nicht zu.

  • FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22

    Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang

    Ein solcher Vergleich ist indes bereits deshalb verfehlt, weil für die Gewerbesteuer das Prinzip der Abschnittsbesteuerung gilt und somit für die Frage der (quantitativen) Geringfügigkeit auf die Verhältnisse des jeweiligen Erhebungszeitraums abzustellen ist (BFH-Urteil vom 13.09.1972 - I R 185/70, BStBl II 1972, 887 Rz. 15).
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