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   BFH, 07.12.2005 - I R 34/05   

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https://dejure.org/2005,9579
BFH, 07.12.2005 - I R 34/05 (https://dejure.org/2005,9579)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2005 - I R 34/05 (https://dejure.org/2005,9579)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - I R 34/05 (https://dejure.org/2005,9579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG 1997 § 1 Abs. 1; ; EStG 1997 § 3c; ; EStG 1997 § 3c Abs. 1; ; EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG 1997 § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG 1997 § 12 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 4 § 3c § 9 § 19
    WK: Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Vertragsstrafe bei Arbeitsplatzwechsel vom Ausland ins Inland

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus dem Ausland nach Deutschland - Vertragsstrafe bei Arbeitsplatzwechsel als Werbungskosten abziehbar?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32b Abs 1 Nr 2, EStG § 3 c, EStG § 9 Abs 1, EStG § 19
    Abzugsverbot; Ausland; Nichtselbständige Arbeit; Progressionsvorbehalt; Werbungskosten; Zusammenhang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03

    Werbungskosten bei Vertragsstrafe an ausländischen Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage mit Urteil vom 12. April 2005 3 K 4223/03 E statt.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1533 veröffentlicht.

  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    Der Kläger hat die durch die vorzeitige Kündigung seines früheren Arbeitsverhältnisses ausgelöste Vertragsstrafe in erster Linie deshalb in Kauf genommen, damit er ein neues Arbeitsverhältnis im Inland eingehen konnte, welches mit einem fast doppelt so hohen Monatsgehalt wie bisher verbunden war (vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 167/94, BFHE 180, 415, BStBl II 1997, 60, 63; Hessisches FG, Urteil vom 1. November 1995 2 K 639/95, EFG 1996, 363).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 93/98

    Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    § 3c EStG 1997 gilt aber nur für steuerbare Einnahmen (Senatsurteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFH/NV 2006, 152; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 93/98, BFHE 193, 555, BStBl II 2001, 199).
  • FG Hessen, 01.11.1995 - 2 K 639/95

    Werbungskosten als beruflich veranlasste Aufwendungen; Ursache und Berechtigung

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    Der Kläger hat die durch die vorzeitige Kündigung seines früheren Arbeitsverhältnisses ausgelöste Vertragsstrafe in erster Linie deshalb in Kauf genommen, damit er ein neues Arbeitsverhältnis im Inland eingehen konnte, welches mit einem fast doppelt so hohen Monatsgehalt wie bisher verbunden war (vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 167/94, BFHE 180, 415, BStBl II 1997, 60, 63; Hessisches FG, Urteil vom 1. November 1995 2 K 639/95, EFG 1996, 363).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG 1997 sind alle Ausgaben, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob für diesen Fall eine Gewichtung der Veranlassungszusammenhänge entsprechend dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1992 VI R 97/89 (BFHE 168, 67, BStBl II 1992, 834) geboten ist, oder ob der ab 2004 wieder beschränkten Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; §§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004, BGBl I 2004, 1753; Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 12 Rz. 56 ff.) dadurch Rechnung getragen werden muss, dass der Werbungskostenabzug auf den in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG genannten Betrag beschränkt wird.
  • BFH, 28.02.1992 - VI R 97/89

    Rückzahlung eines Ausbildungsdarlehens nebst Zuschlag als Ausbildungskosten

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob für diesen Fall eine Gewichtung der Veranlassungszusammenhänge entsprechend dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1992 VI R 97/89 (BFHE 168, 67, BStBl II 1992, 834) geboten ist, oder ob der ab 2004 wieder beschränkten Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; §§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004, BGBl I 2004, 1753; Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 12 Rz. 56 ff.) dadurch Rechnung getragen werden muss, dass der Werbungskostenabzug auf den in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG genannten Betrag beschränkt wird.
  • BFH, 07.09.2005 - I R 118/04

    Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 AStG keine Einnahme i.S. des § 3c EStG 1990 -

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    § 3c EStG 1997 gilt aber nur für steuerbare Einnahmen (Senatsurteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFH/NV 2006, 152; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 93/98, BFHE 193, 555, BStBl II 2001, 199).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
    Ob Aufwendungen zu einer Einkunftsart in einem steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, richtet sich nach der --wertenden-- Beurteilung des auslösenden Moments und der Zuweisung dieses Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    Ist eine anteilige Zuordnung nicht möglich, ist der wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang maßgeblich (BFH-Urteil vom 07.12.2005 - I R 34/05, BFH/NV 2006, 1068, unter II.5.; FG Köln, Urteil vom 28.01.2015 - 12 K 178/12, EFG 2015, 1532).
  • BFH, 20.12.2017 - III R 23/15

    Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen

    Denn sollte ihre Tätigkeit als sog. Liebhaberei anzusehen sein, wären die daraus stammenden Einnahmen nicht steuerbar und die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuerlich unbeachtlich (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2005 I R 34/05, BFH/NV 2006, 1068).
  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16

    BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter

    Denn sollte seine Tätigkeit als sog. Liebhaberei anzusehen sein, wären die daraus stammenden Einnahmen nicht steuerbar und die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuerlich unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2005 I R 34/05, BFH/NV 2006, 1068).
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