Rechtsprechung
   BFH, 05.04.2006 - I R 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1615
BFH, 05.04.2006 - I R 43/05 (https://dejure.org/2006,1615)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2006 - I R 43/05 (https://dejure.org/2006,1615)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2006 - I R 43/05 (https://dejure.org/2006,1615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1; ; HGB § 240 Abs. 1; ; HGB § 240 Abs. 2; ; HGB § 242 Abs. 1; ; HGB § 246 Abs. 1; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Passivierung einer ungewissen Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand ? Tatbestandsvoraussetzungen ? Zahlung von Baukostenzuschüssen durch einen Mieter ? Kein Mietzins für die ersten elf Monate der Mietdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erfüllungsrückstand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfüllungsrückstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgeltung der erbrachten Vorleistung durch die ausstehende Gegenleistung als Voraussetzung einer Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand; Bilanzierung einer Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand; Entstehen eines Erfüllungsrückstandes durch die vertragliche Vereinbarung ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsrückstand bei schwebenden Geschäften: Rückstellungsbildung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsrückstand bei schwebenden Geschäften: Rückstellungsbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Für die Zeit eines Mietverzichts darf Mieter keine Mietrückstellung bilden! (IMR 2006, 66)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1, EStG § 5 Abs 4 a, EStG § 5 Abs 5 Nr 2
    Drohverlust; Erfüllungsrückstand; Miete; Rechnungsabgrenzungsposten; Rückstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 332
  • BB 2006, 1488
  • BB 2006, 1623
  • BB 2007, 36
  • DB 2006, 1405
  • DB 2007, 27
  • BStBl II 2006, 593
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 03.12.1991 - VIII R 88/87

    Zu den Voraussetzungen einer Pachterneuerungsrückstellung

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Allerdings hat der BFH in der Folgezeit die Frage nach dem Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes nicht ausschließlich nach bürgerlichem Recht beurteilt (vgl. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1991 VIII R 88/87, BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89; vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845).

    Auch davon ausgehend setzt das Vorliegen eines Erfüllungsrückstands jedoch voraus, "dass mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten wird" (BFH-Urteile in BFHE 207, 205; in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140, BStBl II 1987, 848; in BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728).

    Da die Erfüllung dieser Verbindlichkeit sich im Sinne einer "Abgeltung" als zusätzliches, lediglich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles noch nicht entrichtetes Entgelt für eine bereits früher erbrachte Vorleistung darstellen muss (BFH-Urteile in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89; vom 8. Oktober 1987 IV R 18/86, BFHE 151, 153, BStBl II 1988, 57; vgl. auch Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz. 770), ist eine Verknüpfung in dem Sinne zu fordern, dass die rückständige Gegenleistung der erbrachten Vorleistung synallagmatisch zweckgerichtet und bei zeitbezogenen Leistungen auch zeitlich zuordenbar ist (BFH-Urteile in BFHE 195, 567, BStBl II 2001, 758; in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89).

  • BFH, 27.06.2001 - I R 11/00

    Keine Rückstellung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Ursprünglich wurde das Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes nach dem rechtlichen, insbesondere schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im schwebenden Geschäft beurteilt und somit an den schuldrechtlich gebotenen Zeitpunkt der Erfüllung geknüpft (vgl. dazu die Nachweise in Senatsurteilen vom 27. Juni 2001 I R 11/00, BFHE 195, 567, BStBl II 2001, 758; vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728).

    Da die Erfüllung dieser Verbindlichkeit sich im Sinne einer "Abgeltung" als zusätzliches, lediglich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles noch nicht entrichtetes Entgelt für eine bereits früher erbrachte Vorleistung darstellen muss (BFH-Urteile in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89; vom 8. Oktober 1987 IV R 18/86, BFHE 151, 153, BStBl II 1988, 57; vgl. auch Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz. 770), ist eine Verknüpfung in dem Sinne zu fordern, dass die rückständige Gegenleistung der erbrachten Vorleistung synallagmatisch zweckgerichtet und bei zeitbezogenen Leistungen auch zeitlich zuordenbar ist (BFH-Urteile in BFHE 195, 567, BStBl II 2001, 758; in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89).

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Zu den schwebenden Geschäften zählen auch Vertragsverhältnisse, die auf eine (ratierliche) Leistungserbringung auf Dauer gerichtet sind (--Dauerschuldverhältnisse--, vgl. etwa Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735).

    Ein Erfüllungsrückstand bildet einen Fall der Unausgewogenheit schwebender Geschäfte ab, wenn das Gleichgewicht der gegenseitigen Leistungsbeziehungen durch Vorleistungen eines --und daraus folgenden rückständigen Gegenleistungen des anderen-- Vertragspartners gestört ist (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Dies gilt insbesondere im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, "wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte" (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205).

    Auch davon ausgehend setzt das Vorliegen eines Erfüllungsrückstands jedoch voraus, "dass mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten wird" (BFH-Urteile in BFHE 207, 205; in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140, BStBl II 1987, 848; in BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728).

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Eine Verbindlichkeit verkörpert eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistungspflicht, die erzwingbar ist und deren Erfüllung eine wirtschaftliche Belastung darstellt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126, m.w.N.).

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sie von dem sach- oder dienstleistungspflichtigen Vertragspartner noch nicht vollständig erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126).

  • BFH, 15.07.1998 - I R 24/96

    Rückstellung wegen Leistung einer Sparprämie

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Ursprünglich wurde das Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes nach dem rechtlichen, insbesondere schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im schwebenden Geschäft beurteilt und somit an den schuldrechtlich gebotenen Zeitpunkt der Erfüllung geknüpft (vgl. dazu die Nachweise in Senatsurteilen vom 27. Juni 2001 I R 11/00, BFHE 195, 567, BStBl II 2001, 758; vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728).

    Auch davon ausgehend setzt das Vorliegen eines Erfüllungsrückstands jedoch voraus, "dass mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten wird" (BFH-Urteile in BFHE 207, 205; in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140, BStBl II 1987, 848; in BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728).

  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Da sich im Rahmen schwebender Geschäfte Forderungen und Leistungen regelmäßig ausgleichend gegenüberstehen, scheidet der einseitige bilanzielle Ausweis von (ungewissen) Verbindlichkeiten grundsätzlich aus (BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886; Senatsurteil vom 20. Januar 1993 I R 115/91, BFHE 170, 234, BStBl II 1993, 373).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Da sich im Rahmen schwebender Geschäfte Forderungen und Leistungen regelmäßig ausgleichend gegenüberstehen, scheidet der einseitige bilanzielle Ausweis von (ungewissen) Verbindlichkeiten grundsätzlich aus (BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886; Senatsurteil vom 20. Januar 1993 I R 115/91, BFHE 170, 234, BStBl II 1993, 373).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Ist eine bestehende Verbindlichkeit der Höhe nach ungewiss, ist sie unter den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten i.S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB auszuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135).
  • FG Hamburg, 05.04.2005 - I 295/04

    Einkommensteuergesetz/Steuerbilanz: Rückstellung wegen eines

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I R 43/05
    Das Urteil vom 5. April 2006 I 295/04 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1262 abgedruckt.
  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 18/86

    Weder Rückstellung noch passive Rechnungsabgrenzung für die Verpflichtung des

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

  • BFH, 14.12.2011 - I R 108/10

    Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine

    cc) Die beschriebene exklusive Nutzungsmöglichkeit unterliegt nicht deshalb einem Aktivierungsverbot, weil sie zu dem Geflecht der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Verein und Spieler gehört, die nach den für schwebende Vertragsverhältnisse geltenden Bilanzierungsgrundsätzen (dazu z.B. Senatsurteil vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593; Blümich/Buciek, a.a.O., § 5 EStG Rz 243 ff., m.w.N.) nicht aktiviert werden dürfen.
  • BFH, 25.05.2016 - I R 17/15

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu

    Dieses wiederum ist dann durchbrochen, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners "gestört" ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735; Senatsurteile vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593; vom 21. September 2011 I R 50/10, BFHE 235, 255, BStBl II 2012, 197; BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749; Blümich/ Krumm, § 5 EStG Rz 244 ff.; R 5.7 Abs. 7 und 8 der Einkommensteuer-Richtlinien).

    Die Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen obliegt im jeweiligen Einzelfall dem FG als Tatsacheninstanz (Senatsurteil in BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).

    e) Ein Erfüllungsrückstand setzt --wie der Ausweis einer Verbindlichkeit im Allgemeinen (Senatsurteil vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747, betreffend Zinsverbindlichkeiten aus Darlehen)-- nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; Senatsurteil in BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).

  • FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12

    Bilanzielle Behandlung der Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

    Das Dauerschuldverhältnis ist danach als am Bilanzstichtag erfüllt anzusehen, wenn der Dienst- oder Sachleistungsverpflichtete die von ihm bis dahin geschuldeten Leistungen ganz oder vollständig erbracht hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199 , BStBl II 1997, 735 ), sodass das Rechtsverhältnis hinsichtlich seines zeitlich zurückliegenden Teils nicht mehr "schwebt" (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BFHE 171, 221 , BStBl II 1993, 709 ), sondern insoweit Gewinn realisiert wird (BFH-Urteil vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332 , BStBl II 2006, 593 ).

    Die allgemeinen Regeln gelten auch für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Erfüllungsrückstands bei Dauerschuldverhältnissen nur mit der Maßgabe, dass es auf die bis zum Bilanzstichtag zu erbringenden und erbrachten Leistungen ankommt (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866 ; vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332 , BStBl II 2006, 593 ), wobei insbesondere maßgeblich ist, ob eine am Bilanzstichtag ausstehende Leistung eine vor dem Stichtag erbrachte Gegenleistung des anderen Teils abgelten soll (vgl. Blümich/Krumm, EStG/KStG/ GewStG/Nebengesetze, § 5 EStG , Rz. 245a).

    Die Forderung auf die zeitanteilige Abschlusszahlung war wirtschaftlich durch das im Vertriebsvertrag vereinbarte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332 , BStBl II 2006, 593 ) und von der Klägerin gegenüber dem Lizenznehmer im Jahr 2007 zeitanteilig erfüllte Verwertungsrecht, also die Nutzungsüberlassung am Film K, verursacht.

  • FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10

    Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

    Das Dauerschuldverhältnis ist danach als am Bilanzstichtag erfüllt anzusehen, wenn der Dienst- oder Sachleistungsverpflichtete die von ihm bis dahin geschuldeten Leistungen ganz oder vollständig erbracht hat (Großer Senat des BFH in BStBl II 1997, 735), sodass das Rechtsverhältnis hinsichtlich seines zeitlich zurückliegenden Teils nicht mehr "schwebt" (BFH-Urteil vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BStBl II 1993, 704), sondern insoweit Gewinn realisiert wird (BFH-Urteil vom 5. April 2006 I R 43/05, BStBl II 2006, 593).

    Die allgemeinen Regeln gelten auch für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Erfüllungsrückstands bei Dauerschuldverhältnissen nur mit der Maßgabe, dass es auf die bis zum Bilanzstichtag zu erbringenden und erbrachten Leistungen ankommt (BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BStBl II 2006, 866; in BStBl II 2006, 593), wobei insbesondere maßgeblich ist, ob eine am Bilanzstichtag ausstehende Leistung eine vor dem Stichtag erbrachte Gegenleistung des anderen Teils abgelten soll (Blümich/Buciek, EStG, § 5 Rz 245a).

  • FG München, 06.11.2019 - 7 K 2095/16

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für Personalsicherheiten

    Die Berücksichtigung eines Verpflichtungsüberschusses als drohender Verlust ist gem. § 5 IVa EStG für Steuerbilanzen für nach dem 31.12.1996 endende Wirtschaftsjahre nicht mehr möglich (vgl. BFH, Urteil v. 5.4.2006, I R 43/05).

    Die Berücksichtigung eines Verpflichtungsüberschusses als drohenden Verlust ist gemäß § 5 Abs. 4a EStG für Steuerbilanzen für nach dem 31. Dezember 1996 endende Wirtschaftsjahre nicht mehr möglich (vgl. BFH-Urteil vom 05.04.2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).

    Denn die Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a. Urteil vom 05.04.2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593) stellt bei der Passivierung von Verbindlichkeiten aus Erfüllungsrückstand bei schwebenden Geschäften darauf ab, ob die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.

    Es greifen weder die Einschränkungen für schwebende Geschäfte (vgl. BFH, Urteil vom 05. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593, Rn. 17) noch § 5 Abs. 4a EStG.

  • FG München, 18.08.2008 - 7 K 585/07

    Keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

    Dies gilt insbesondere im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte (BFH-Urteil vom 5. April 2006 I R 43/05, BStBl II 2006, 593 m.w.N.).

    Zum anderen besteht zwischen der Kaufpreiszahlung aus dem Grundstückskaufvertrag und den Mietforderungen aus dem Generalmietvertrag keine enge synallagmatische Verknüpfung, wie sie der BFH für das Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes fordert (vgl. BFH in BStBl II 2006, 593).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, gehen die Anforderungen an die Passivierungsfähigkeit eines Erfüllungsrückstandes über die hinaus, die für ungewisse Verbindlichkeiten allgemein gelten (BFH in BStBl II 2006, 593).

    Wenn die zu erwartenden Mietzahlungen aus dem Generalmietvertrag über die nach Ertragswertgesichtspunkten vorgenommenen Bewertung des Grundstücksobjekts Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises genommen haben sollte, so handelt es sich doch nur um eine bloße kalkulatorische Berücksichtigung der künftigen Mieterträge im Rahmen des Grundstückskaufvertrags, welche für die Passivierung einer Verbindlichkeit auf Grund eines Erfüllungsrückstandes nicht ausreichend ist (vgl. BFH in BStBl II 2006, 593 Ziff. II.5).

  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

    Anders ist dies nur zu beurteilen, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehung durch schuldrechtliche Vorleistungen oder einen Erfüllungsrückstand gestört ist (z.B. Senatsurteil vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593; BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 244 f., jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 01.10.2014 - 9 K 4169/10

    Berechtigung einer AG zur Bildung von Rückstellungen wegen eines

    Eine im schwebenden Geschäft zu passivierende Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt dabei voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist (BFH-Urteil vom 05.04.2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).
  • BFH, 08.11.2011 - X B 221/10

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands

    Der so definierte Erfüllungsrückstand setzt eine Verpflichtung voraus, die sich als vom Vertragspartner durch dessen erbrachte Vorleistung erdient und eine am Bilanzstichtag des Steuerpflichtigen somit rückständige Gegenleistung darstellt (BFH-Urteile vom 27. Juni 2001 I R 11/00, BFHE 195, 567, BStBl II 2001, 758; vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593, und Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Es handelt sich daher um eine im jeweiligen Einzelfall vom FG als Tatsacheninstanz zu beurteilende Frage (BFH-Urteil in BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593, unter II.4.).

  • FG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 K 307/13

    Leasing von Luftfahrzeugen: Aktivierung des Erstattungsanspruchs für künftige

    Eine Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag wird nicht gefordert (BFH Urteil vom 05. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593, Rn. 17 mN).
  • FG Münster, 01.06.2007 - 11 V 1382/07

    Möglichkeit eines einseitigen bilanziellen Ausweises von ungewissen

  • FG München, 09.10.2007 - 8 V 1834/07

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids; Grundsätze

  • FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04

    Zulässigkeit einer Rückstellung für Abbruchkosten

  • BFH, 21.09.2009 - I B 7/09

    Rückstellung für die Verpflichtung zur Rückzahlung von Subventionen

  • FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht