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   BFH, 18.02.1999 - I R 51/98   

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https://dejure.org/1999,1030
BFH, 18.02.1999 - I R 51/98 (https://dejure.org/1999,1030)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1999 - I R 51/98 (https://dejure.org/1999,1030)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - I R 51/98 (https://dejure.org/1999,1030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Geschäftsführer - Pensionszusage - Pensionsrückstellung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steigerungssatz

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage: Probezeit und Qualifikation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Alter; Beherrschender Gesellschafter; Erdienbarkeit; Pensionszusage; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 535
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Für den größten (und auch vorliegend einschlägigen) Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.).

    a) Im Rahmen des hiernach anzustellenden Fremdvergleichs bleibt für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter bei Gewährung einer Pensionszusage einzuschätzen, ob er unter den gegebenen betrieblichen Umständen eine Altersversorgung zusagen, bejahendenfalls welchen Inhalt diese haben kann (BFH-Urteil in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419).

    Der erkennende Senat hat dabei insbesondere der Frage Bedeutung beigemessen, ob die Pensionszusage aus der Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440, m.w.N.).

    Für einen nichtbeherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für mindestens 3 Jahre bestanden hat (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440).

  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Der erkennende Senat hat dabei insbesondere der Frage Bedeutung beigemessen, ob die Pensionszusage aus der Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440, m.w.N.).

    Für einen nichtbeherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für mindestens 3 Jahre bestanden hat (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440).

  • BFH, 25.05.1988 - I R 107/84

    Klage - Körperschaftsteuerbescheid - Feststellungsbescheid - Eigenkapital -

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Zwar lassen sich solche Vorteile nicht von vornherein deshalb verneinen, weil die beiden Zusagen betragsmäßig nicht gleichwertig sind (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195).

    Dieser Umstand wirkt sich um so nachhaltiger dadurch aus, daß die Vorteile in Gestalt der Versorgungszusagen --insoweit abweichend von dem Sachverhalt, über den im Urteil in BFH/NV 1989, 195 zu entscheiden war-- nicht dem Verhältnis der jeweiligen Beteiligungen entsprachen.

  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Die Rechtsprechung, wonach ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ohne Erprobung des neu angestellten Geschäftsführers und ohne gesicherte Kenntnis der künftigen Ertragsentwicklung der Kapitalgesellschaft eine Pension noch nicht zugesagt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330), kann aus tatsächlichen Gründen jedenfalls für solche Unternehmen nicht gelten, die aus eigener Erfahrung Kenntnisse über die Befähigung des Geschäftsführers haben und die Ertragserwartungen aufgrund ihrer bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen können.
  • FG Niedersachsen, 24.03.1998 - VI 575/92

    Vorliegen gleichgerichteter Interessen bei einer Pensionszusage an Mutter und

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1220 wiedergegeben.
  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Zu dieser Frage der Angemessenheit (auch im Rahmen der an W zu zahlenden Gesamtvergütung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1991 I B 227, 228/90, BFH/NV 1992, 341) hat das FG aufgrund seiner Rechtsauffassung bislang noch nicht Stellung genommen.
  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Die Rechtsprechung, wonach ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ohne Erprobung des neu angestellten Geschäftsführers und ohne gesicherte Kenntnis der künftigen Ertragsentwicklung der Kapitalgesellschaft eine Pension noch nicht zugesagt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330), kann aus tatsächlichen Gründen jedenfalls für solche Unternehmen nicht gelten, die aus eigener Erfahrung Kenntnisse über die Befähigung des Geschäftsführers haben und die Ertragserwartungen aufgrund ihrer bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen können.
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Wenn unter diesen Umständen ein erprobter bisheriger Arbeitnehmer des Einzelunternehmens Geschäftsführer der nunmehrigen Kapitalgesellschaft wird und in diesem Rahmen im wesentlichen seinen bisherigen Tätigkeitsbereich unverändert fortführt, bedarf es keiner zusätzlichen Probezeit (Senatsurteil vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BFH/NV 1998, 796).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Da W nach dem festgestellten Sachverhalt aus der Vergangenheit Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ist zu prüfen, ob die Gesamtausstattung die von der Rechtsprechung anerkannte Grenze von 75 v.H. des letzten Aktivgehaltes übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.1995 - I R 37/95

    Betriebliche Veranlassung einer Direktversicherung im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
    Dabei wird zu beachten sein, daß die Pensionszusage zu keiner Überversorgung führen darf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 37/95, BFH/NV 1996, 596, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Dafür, dass er ungeachtet der Beteiligungsverhältnisse ausnahmsweise als beherrschend anzusehen wäre, weil zwischen ihm und seinen Mitgesellschaftern gleichgerichtete Interessen bestünden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384), ist nichts ersichtlich und auch nichts vom FA dargetan.

    Gegen einen derartigen Interessengleichklang spricht schon der Umstand, dass nach den Feststellungen des FG allein ihm, nicht aber den Mitgesellschaftern eine entsprechende Altersversorgung zugesagt wurde und außerdem ohnehin nur einer dieser Mitgesellschafter gleichermaßen zum Geschäftsführer bestellt worden war (siehe auch Urteil in BFH/NV 1999, 1384).

    c) Gleichermaßen hat der Senat entschieden, dass auf das ansonsten bestehende Erfordernis, vor Erteilung der Pensionszusage eine hinreichende Probezeit abzuwarten, um sich der Leistungsfähigkeit und Qualifikation des neu eingestellten Gesellschafter-Geschäftsführers zu versichern, verzichtet werden kann, wenn --wie hier-- infolge der vorangegangenen Tätigkeit in dem Einzelunternehmen diese Gewissheit bestand (vgl. zuletzt Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 26, m.w.N.).

    Es erübrigt sich unter den gegebenen Umständen auch, diese Vorlaufzeit deswegen zu verlängern, weil es sich um ein neugegründetes Unternehmen handelt, das sich vor Erteilung einer so weitreichenden Verpflichtung wie einer Altersversorgung gemeinhin ein Bild über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung machen wird (Urteile in BFH/NV 1999, 1384 und in DStRE 2000, 26).

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wird ein Unternehmen durch seine bisherigen leitenden Angestellten "aufgekauft" und führen diese Angestellten den Betrieb in Gestalt einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer fort (sog. Management-buy-out), so kann es ausreichen, wenn bis zur Erteilung der Zusagen nur rund ein Jahr abgewartet wird (Anschluss an die Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile in BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

    Maßgeblich ist ihre Berufserfahrung als leitende Angestellte in der betreffenden Branche mit im Wesentlichen unveränderten Tätigkeitsbereichen (s. auch Senatsurteil in BFH/NV 1999, 1384).

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