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   BFH, 18.02.1999 - I R 62/98   

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https://dejure.org/1999,3070
BFH, 18.02.1999 - I R 62/98 (https://dejure.org/1999,3070)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1999 - I R 62/98 (https://dejure.org/1999,3070)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - I R 62/98 (https://dejure.org/1999,3070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Forderungsbetrag - Abschreibung - Gewinnminderung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuerbilanzgewinn - Entnahme - Betriebsvermögen

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; KStG §§ 27 ff.; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2 § 27
    VGA; Darlehen an Schwestergesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Abschreibung; Darlehen; Schwestergesellschaft; Teilwertabschreibung; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.11.1990 - I R 35/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) -

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 62/98
    Sie wird nachhaltig durch den Umstand gestützt, daß die Klägerin bei Hingabe des Darlehens und bei den Schuldübernahmen von jedwelchen Besicherungen abgesehen hat (z.B. Senatsurteil vom 7. November 1990 I R 35/89, BFH/NV 1991, 839; Blümich/Rengers, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 8 KStG Rz. 581, m.w.N.).

    Daran aber fehlte es, soweit diese für die Darlehenshingabe und die Schuldübernahmen --trotz der fehlenden Besicherungen-- vollwertige Forderungen gegen die H-GmbH als bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände erhielt und soweit die entsprechenden Beträge nicht von vornherein als verlorener Zuschuß gegeben wurden (vgl. dazu Senatsurteil in BFH/NV 1991, 839, 841).

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 62/98
    Diese Sachverhaltswürdigung, die dem FG auch obliegt (Senatsurteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573), ist in sich schlüssig und zumindest vertretbar.
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 62/98
    Für den größten (und auch vorliegend einschlägigen) Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 65/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 62/98
    Aus dem von der Klägerin angeführten Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94 (BFHE 176, 571) zu den Besonderheiten im Konzern ergibt sich nichts anderes, da dieses nicht die Darlehensgewährung durch die Kapitalgesellschaft betrifft (zutreffend Neumann, GmbH-Rundschau 1996, 424; Blümich/Rengers, a.a.O.).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 62/98
    Wegen des Grundsatzes des formellen Bilanzenzusammenhangs waren in den Vorjahren gegebenenfalls unterbliebene Abschreibungen nicht in diesen Jahren, sondern in der Schlußbilanz des ersten Jahres nachzuholen, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, also in den Schlußbilanzen der Wirtschaftsjahre 1983/84 und 1984/85. Erst durch die dadurch bewirkten Vermögensminderungen wird dann auch die vGA verwirklicht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795, 797).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 23/91

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Übernahme von Bankschulden des

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 62/98
    Im einzelnen wird hierzu, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das Senatsurteil vom 26. Februar 1992 I R 23/91 (BFHE 168, 46, BStBl II 1992, 846) verwiesen.
  • BGH, 18.11.1991 - II ZR 258/90

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz bei Eintritt der

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - I R 62/98
    Zu Recht weist das FA auch darauf hin, daß es durchaus Aufgabe des Gesellschafters sein kann, seiner in der Krise befindlichen GmbH zumindest dann Kapital zuzuführen, wenn diese anderweitig kreditunwürdig ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1991 II ZR 258/90, Der Betrieb 1992, 366).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Etwas anderes folgt nicht aus dem Senatsurteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98 (BFH/NV 1999, 1515).

    Soweit die Klägerin sich im Hinblick auf die vom FG als unzureichend eingeschätzten Sicherungsmittel auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stützt, nach der in Konzernverhältnissen unter Umständen auch ungesicherte Darlehensverträge anerkannt werden könnten, wenn die Konzernbeziehungen selbst eine Sicherheit darstellen (vgl. Senatsurteile vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571; vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573), so betrifft diese Rechtsprechung Darlehen, die ein beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gewährt hat; sie ist nicht übertragbar auf die Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an eine Gesellschaft, an der sie selbst nicht beteiligt ist (vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 1999, 1515).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 57/03

    Geburtstagsfeier einer GmbH für ihren GGf

    Eine vGA kann nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. darin liegen, dass eine Kapitalgesellschaft im Interesse ihres Gesellschafters Aufwendungen tätigt, die in ihrer Bilanz den Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mindern (z.B. Senatsurteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 VIII B 43/99, BFH/NV 2000, 84; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 I B 164/98, BFH/NV 2000, 749).
  • FG Sachsen, 08.12.2003 - 3 K 1318/99

    Ausschüttungsbelastung für Hingabe eines einem Fremdvergleich nicht Stand

    Eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis ist anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteile vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 und vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515 ).

    Es hat dann lediglich ein Aktivtausch in der Bilanz des Unternehmens stattgefunden (BFH, Urteil vom 26. Februar 1992 I R 23/91, BStBl II 1992, 846 , Beschluss vom 26. Oktober 1993 I B 112/93, BFH/NV 1994, 492 und Urteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515 ).

    Dieser dauerhafte Einfluss des Gesellschafters auf seine Gesellschaft und damit seinen Darlehensnehmer ist im umgekehrten Fall der Darlehensgewährung der Gesellschaft an ihren Gesellschafter nicht gegeben, da die Gesellschaft ihren Mehrheitsgesellschafter nicht einseitig zur Gewährung einer Nachbesicherung gegen dessen Willen zwingen kann (so auch BFH, Urteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515 ; Neumann, GmbHR 1996, 424, 427; Rengers in Blümich, Kommentar zum EStG/KStG/GewStG, Stand 03.2002, § 8 KStG Rdnr. 581. Lang in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, Kommentar zum KStG , Stand 06.2003 § 8 Abs. 3 KStG n.F. Rdnr. 1054 fordert grds. die Gestellung von Sicherheiten bei längerfristigen Darlehen, die einen Betrag von etwa 50.000 EUR übersteigen).

    Werden die ausgekehrten Beträge von vornherein als verlorener Zuschuss gegeben, so fehlt es von Beginn an an einer bilanzierungsfähigen Forderung (BFH v. 18.2.1999, BFH/NV 1999, 1515 m.w.N.).

  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2556/15

    Körperschaftsteuer - Zur Anerkennung eines von einer GmbH an die beherrschende

    Wird bei einer Darlehensvereinbarung ein Darlehensbetrag ausgereicht, so genügt dies allein nicht, um eine Vermögensminderung anzunehmen, da der Darlehenshingabe ein Rückzahlungsanspruch als aktives Betriebsvermögen gegenübersteht (vgl. BFH-Urteil vom 18.2.1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515); löst hingegen eine Uneinbringlichkeit der Forderung eine Teilwertabschreibung aus, so ist hierin eine Einkommens- und Vermögensminderung zu sehen (BFH-Urteile vom 11.11.2015 I R 5/14, BFHE 252, 353, BStBl II 2016, 491; vom 5.6.2013 I R 37/12, BFH/NV 2013, 1628).
  • FG Berlin, 22.06.2004 - 7 K 7147/02

    Abschreibung eines Darlehens als verdeckte Gewinnausschüttung

    Vielmehr hätten die der Klägerin bekannten Gesamtumstände (Darlehensnehmerin ist seit knapp einem Jahr ohne Kreditlinie bei den Banken, die nennenswerten stillen Reserven sind veräußert, der gewöhnliche Geschäftsbetrieb deckt allenfalls die Kosten, keine nennenswerten Sicherheiten) den ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter davon abgehalten der M-GmbH ein Darlehen zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1999, I R 62/98 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 1515 ).

    Im Hinblick auf die von der Klägerin vorgenommene Einschränkung ihres Antrags ist dem Gericht insoweit eine Prüfung verwehrt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - BFH, Urteil in BFH/NV 1999, 1515 a. E.).

  • FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10

    Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei

    Für den Bereich der Teilwertabschreibung einer GmbH auf eine ihr gegenüber einem Gesellschafter zustehende Darlehensforderung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung eine vGA angenommen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensgewährung auf dessen ausreichende Besicherung verzichtet hatte (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795; vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1993 I B 112/93, BFH/NV 1994, 415; jeweils m. w. N.).

    Gleiche Grundsätze gelten für Teilwertabschreibungen auf Darlehen, die eine GmbH einer Schwestergesellschaft gewährt hat (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 238/72, BFHE 113, 434, BStBl II 1975, 48; vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515).

    Hingegen stellt die Gewährung von Darlehen durch eine GmbH an eine Schwestergesellschaft und die Übernahme von Schulden dieser Gesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die GmbH nicht gleichzeitig werthaltige Gegenansprüche erhält und aktiviert (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 918).

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 6 K 1077/12

    Teilwertabschreibung auf unbesichertes Darlehen an Schwestergesellschaft -

    Dafür spricht zum einen die mangelnde Besicherung des Rückzahlungsanspruchs; dieser Umstand ist in der Rechtsprechung des BFH ausdrücklich als maßgebliches Indiz für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Darlehensvergaben zwischen Schwestergesellschaften anerkannt (BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 - I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515).

    dd) Dies vorausgeschickt, liegt es nahe, unter solchen Umständen eine verdeckte Gewinnausschüttung dann anzunehmen, sobald die Gegenansprüche der Klägerin auf Rückzahlung des Darlehens nicht mehr voll werthaltig sind, sondern in der Bilanz mit einem geringeren Wert eingestellt und abgeschrieben werden müssen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1515).

  • FG München, 07.07.2014 - 7 K 2688/11

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) durch die Teilnahme am

    Diese Rechtsprechung ist nicht übertragbar auf die Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an eine Gesellschaft, an der sie - wie im Streitfall - nicht selbst beteiligt ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571 ; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482 , BStBl II 1998, 573 ; BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515 ; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).
  • FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 1531/03

    Abfindung einer Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsansprüche

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung kommt daher nicht in Betracht, wenn ein Geschäftsvorfall keine mindernde Auswirkung auf das bilanzielle Vermögen der Kapitalgesellschaft hat, ohne dass dies auf einer nicht erfolgswirksam zu aktivierenden Einlage beruhte, durch die die verdeckte Gewinnausschüttung wiederum rückgängig gemacht werden soll (Urteile des BFH vom 18.12.1996 I R 26/95, BFH/NV 1997, 232; vom 18.2.1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; vom 25.5.2004 VIII R 4/01, DB 2004, 2671; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hamburg, 12.06.2014 - 3 K 189/13

    Klagebefugnis gegen einen auf null lautenden Körperschaftsteuerbescheid;

    Insbesondere das Fehlen jedweder Besicherung ist ein Indiz für eine Veranlassung der Darlehensvergabe durch das Gesellschaftsverhältnis (BFH-Urteil vom 18.02.1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 993).

    Eine vGA ist daher anzunehmen, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen ein ungesichertes Darlehen gegeben hat und sie die Darlehensforderung in der Folge auf einen niedrigeren Teilwert abschreiben muss (BFH-Urteil vom 18.02.1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; FG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2011 6 K 2991/08 K,G,F, juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 21.07.2011 I B 27/11, BFH/NV 2011, 2116; FG Hamburg, Urteile vom 07.08.2012 6 K 25/10, juris; vom 28.11.2007 6 K 256/05, juris).

  • BGH, 06.07.2004 - 5 StR 333/03

    Steuerhinterziehung (Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung;

  • FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 256/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung und Forderungsabschreibung

  • BFH, 20.10.2004 - I R 7/04

    VGA bei Darlehen an ausländische Muttergesellschaft

  • BFH, 16.12.2020 - I B 1/20

    Keine Zulassung der Revision trotz Divergenz

  • FG Nürnberg, 09.04.2002 - I 139/99

    Wertberichtigung einer Gesellschafter-Darlehensforderung als Vermögensminderung

  • FG München, 11.12.2017 - 7 K 786/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehensverträge, Teilwertabschreibung,

  • FG Sachsen, 19.12.2006 - 2 K 1763/03

    Prägung des Steuerrechts durch den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung;

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06

    Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000

  • FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis bei

  • FG Nürnberg, 12.05.2023 - 7 K 523/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

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