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   BFH, 18.09.1996 - I R 69/95   

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https://dejure.org/1996,4738
BFH, 18.09.1996 - I R 69/95 (https://dejure.org/1996,4738)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1996 - I R 69/95 (https://dejure.org/1996,4738)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1996 - I R 69/95 (https://dejure.org/1996,4738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fremdwährungsverluste und Betriebsausgabenabzug bei Beteiligungen an US-Grundstücksgesellschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA-USA Art 15 Abs 1, DBA-USA Art 9, EStG § 2a Abs 1 Nr 4
    Ausland; Einheitliche und gesonderte Feststellung; USA; Währung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BFH, 07.11.2001 - I R 3/01

    Zurechnung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei steuerfreien Dividenden

    Zwar hängen die auf die Währungsschwankungen zwischen der indischen Rupie und der deutschen Mark zurückzuführenden Gewinne und Verluste in einem weiteren Sinne mit den betreffenden Dividenden wirtschaftlich zusammen: Ohne diese Dividenden wären entsprechende Verluste ebenso wenig wie entsprechende Gewinne entstanden (vgl. insoweit auch Senatsurteile vom 16. Februar 1996 I R 43/95, BFHE 180, 286; vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).

    Lautet sie auf eine ausländische Währung, ist sie zugleich unter Zugrundelegung des maßgeblichen Wechselkurses in die inländische Währung umzurechnen (vgl. § 244 des Handelsgesetzbuchs --HGB--; Senatsurteile in BFHE 180, 286; in BFH/NV 1997, 408, 409, jeweils m.w.N.) und mit diesem Betrag einzubuchen.

    c) Ein Widerspruch zu dem vom FA herangezogenen Senatsurteil vom 16. Februar 1996 I R 46/95 (BFH/NV 1997, 111) und auch zu dem Senatsurteil in BFH/NV 1997, 408 liegt darin nicht.

  • BFH, 24.07.2013 - I R 57/11

    Inhaltsadressat von Feststellungsbescheiden - Analoge Anwendung von § 180 Abs. 3

    Deren anteilige (ausländischen) Beteiligungseinkünfte sind dann --ohne Bindung an ein vorgelagertes Feststellungsverfahren-- aus den Gewinnermittlungsunterlagen der ausländischen Gesellschaft zu bestimmen; maßgeblich hierfür ist das inländische materielle Recht (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372; BFH-Urteil vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • BFH, 14.07.2020 - VIII R 37/16

    Zur Berücksichtigung von AfA bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung

    Auch wenn steuerfreie Einkünfte begrifflich zu den steuerbaren Einkünften i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören (vgl. BFH Urteil vom 18.09.1996 - I R 69/95, BFH/NV 1997, 408), folgt hieraus nicht, dass deren Ermittlung automatisch als Einkünfteermittlung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 7 EStG anzusehen ist.
  • BFH, 09.04.2014 - X R 40/11

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers - Liebhaberei

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH auch steuerfreie Einkünfte in die Ermittlung des Totalgewinns einzubeziehen sind (Urteil vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 38/01

    Teilbestandskraft und Teilfeststellungsverjährung

    Die anteiligen (ausländischen) Einkünfte der Obergesellschaft ergeben sich dann aus den Gewinnermittlungsunterlagen der ausländischen Gesellschaft, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich deren Ermittlung nach nationalem Recht bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 2707/10

    Freistellung von Dividenden einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an

    Deren anteilige (ausländischen) Beteiligungseinkünfte sind dann --ohne Bindung an ein vorgelagertes Feststellungsverfahren-- aus den Gewinnermittlungsunterlagen der ausländischen Gesellschaft zu bestimmen; maßgeblich hierfür ist das inländische materielle Recht (BFH-Urteile vom 24. Juli 2013 I R 57/11, Jurisdokumentation; vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372; vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • BFH, 21.07.1999 - I R 71/98

    DBA-USA: Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden

    Die Frage, inwieweit eine Vergütung vom Stammhaus oder von einer Betriebsstätte "getragen wird", beantwortet sich danach, ob und ggf. in welchem Umfang die von der KG gezahlte Vergütung im Gesamtunternehmensinteresse lag, bejahendenfalls in welchem Umfang und nach welchem Maßstab die Vergütung auf die KG und die Betriebsstätte in den USA aufzuteilen ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408; vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819; vom 20. Juli 1988 I R 49/84, BFHE 154, 465, BStBl II 1989, 140).
  • FG Hamburg, 16.05.2017 - 2 K 118/16

    Einkommensteuer: Zuordnung von Aufwendungen bei Beteiligungsgesellschaften -

    Zwar sind sogenannte Gemeinkosten (auch Jahresabschlusskosten) nach einer älteren Entscheidung des BFH aufzuteilen, soweit sie durch eine spezielle Leistung des Steuerpflichtigen gegenüber der Gesellschaft ausgelöst worden sind, an der er als Mitunternehmer beteiligt ist, oder die Leistungen im Gesamtunternehmensinteresse liegen (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2003 - 10 K 2561/00

    Gewerbsteuerpflicht; Betrieb gewerblicher Art; Einlage; Beteiligung;

    des § 7 GewStG und damit zur Gewinnerzielungsabsicht im Hinblick auf das vormalig geltende körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 24/89, BStBl II 1991, 877) bzw. die Freistellung von Dividendeneinkünften nach § 8 b KStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000, Bundesgesetzblatt I 2000, 1433 (vgl. zum Meinungsstand bzgl. der Einbeziehung steuerbarer aber steuerfreier Einkünfte BFH-Urteil 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408 m.w.N.) dahinstehen.
  • FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13

    § 8b Abs.3 S.3, § 8b Abs.2 KStG, § 8 Abs.1 S.1 InvStG

    Währungsgewinne oder -verluste stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Aktien und sind infolgedessen auch diesen zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.1996, I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 91/13

    Zurechnung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung aus der Beteiligung

  • FG Münster, 16.02.2009 - 9 K 463/04

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Vermietung eines

  • FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 1576/98

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99

    Einbeziehung stiller Reserven bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auch

  • FG München, 31.07.2008 - 1 K 441/08

    Gewinnerzielungsabsicht einer auch nebenberuflich tätigen Ärztin

  • FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13

    Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG 2003 auf Beteiligungen an

  • FG Köln, 11.12.2014 - 10 K 2892/14

    Umfang der mit steuerfreien ausländischen Einnahmen zusammenhängenden

  • FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - V 1576/98

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Steuerberater

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